Betreff
Statusbericht Haushaltsbewirtschaftung
Vorlage
WP 20-25 SV 20/002
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt den Statusbericht zur Haushaltsbewirtschaftung III.2020 zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Hilden:

 

Der Rat nimmt den Statusbericht zur Haushaltsbewirtschaftung III.2020 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die Verwaltung berichtet laufend über die Haushaltsbewirtschaftung zum Quartalsende in den nachlaufenden Sitzungen.

 

Die Ergebnisrechnung zum 30.09.2020 enthält erstmals auch den Stand zu den COVID-19 bedingten Belastungen. Hier wurde die Gewerbesteuer-Kompensationszahlung von Bund und dem Land NRW in Höhe von 6,6 Mio. € eingerechnet. 

 

Das prognostizierte Ergebnis vor Isolierung der COVID-19-Belastungen beträgt -20,8 Mio. € und bewegt sich nach Isolierung etwa auf dem Niveau der Planung (- 7,6 Mio. €). Die Prognose ist auch zum Stichtag 30.09.2020 noch mit Unsicherheiten belegt.

 

Unter dem Begriff „Haushaltsbewirtschaftung“ im Bericht ist die Veränderung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen im laufenden Jahr gegenüber Haushaltsplan über über-/und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr zu verstehen ebenso wie etwaige Budgetsperren. Der Ergebnisbericht wird mit einer Prognose vervollständigt. Die Mittelverbräuche (Ist-Ausgaben) werden getrennt nach Bestellungen (offene Aufträge / Beschaffungen) und tatsächlich in Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen und geleistete Transferaufwendungen im Ausgabenbereich dargestellt. Bei den Einnahmen werden im „Ist“ die zustehenden / geforderten (Ergebnisrechnung) bzw. gezahlten (Finanzrechnung) Entgelte, Steuereinnahmen, Erstattungen, Beiträge u.a. dargestellt.

 

Der Bericht enthält neben dem Statusbericht zur Bewirtschaftung des Finanz- und des Ergebnishaushaltes zudem eine Übersicht über die größten geplanten Investitionen in das Sachanlagevermögen, um die Substanzentwicklung überwachen und ggf. gegensteuern zu können.

 

Im Bereich der Veränderung der Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen haben sich folgende Veränderungen im 3. Quartal ergeben, die dem Rat nicht bereits gesondert über Entscheidungsvorlagen bekannt sind:

 

Folgende über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen, die einen Betrag von 10.000 € übersteigen, wurden von der Kämmerin im Zeitraum 01.07.2020 bis 30.09.2020 genehmigt:

 

83.447,96 €    Produkt 010605 Fuhrparkmanagement

I681500226 EB-Dreiseitenkipper mit Kran

Deckung:        Produkt 010605 Fuhrparkmanagement, IO68260030 „EB für ME-6072 fahrbarer Kompressor“ (54.130,00 €) und IO68260031 „EB Vibrationswalze“ (29.317,96 €)

Grund:            Im Rahmen der Arbeiten zum Jahresabschluss 2019 wurde irrtümlich versäumt, eine Ermächtigungsübertragung für die in 2019 nicht verausgabten Mittel zu bilden. Die im Haushaltsjahr 2020 vorhandenen Mittel waren für die Beschaffung nicht ausreichend.

           

70.000,00 €    Produkt 020101 Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Deckung:        Minderaufwendungen in Produkt 010901 Haushaltsangelegenheiten (10.000 €) und Produkt 060301 Bereitstell. v. Hilfen inner.- u. außerh. v. Familien (60.000 €)

Grund:            Mehrbedarf für Aufwendungen für ordnungsbehördliche Bestattungen, Tierrettung, allgemeine Gefahrenabwehr sowie Security-Dienst im Rahmen der Coronaschutz-Maßnahmen.

 

15.000,00 €    Produkt 080102 Bau und Betrieb von Sportaussenanlagen

IO66260022 „Erneuerung des Kunstrasenplatzes Am Bandsbusch“

Deckung:        Produkt 080102 Bau und Betrieb von Sportaussenanlagen, IO66260021 „Erneuerung Kunstrasenplatz Furtwänglerstr.“

Grund:            ursprünglich für 2021 geplante und nun vorgezogene Maßnahme zum Erhalt eines 100%igen Zuschusses vom Land

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Produkten innerhalb der Budgets werden aus technischen Gründen in der Finanzsoftware ebenfalls als über-/ außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen dargestellt. Folgende Budgetverschiebungen, die einen Betrag von 10.000 € übersteigen, sind bis zum 30.09.2020 zwischen den Produkten erfolgt (die Entscheidung hat der jeweilige Budgetverantwortliche gemäß Haushaltssatzung getroffen):

 

 

50.000,00 €    Unterhaltungsbudget Dezernat IV

von Produkt 120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ nach Produkt 010604 „Technische Dienstleistungen/Bauhof“

Grund:            Mehrbedarf für 2.Durchgang Hack- und Pflegearbeiten

 

 

27.254,35 €    Produkt 011303 „Investitionen“

von IU26250002 „Installation von Smartboards“ nach I261900158 „Brandmeldeanlage Häuser E+F Nordstr. 12 a“

Grund:            Mehrbedarf für den Einbau der Brandmeldeanlage

 

 

42.150,00 €    Amtsbudget Haupt- und Personalamt

von Produkten 010804 „Personalservice“ und 011001 „Technikunterstützte Informationsverarbeitung“ nach Produkt 021401 „Durchführen von Wahlen“

Grund:            Mehrbedarf für die Durchführung der Kommunalwahl

 

 

17.500,00 €    Produkt 120101 „Verkehrsflächen und Brücken“

von IU66250003 „Brückenneubau 5080 Tillmanns Weg" nach IU66250047 „Erneuerung LSA Richard-Wagner-Str“

Grund:            Mehrbedarf für den Ersatz einer Lichtsignalanlage

 

Auf Ebene der Gesamtergebnisrechnung und -finanzrechnung werden über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Budgetverschiebungen zwischen den Produkten nicht sichtbar, soweit sich die Mehrbeträge und Deckungen auf die gleiche Gliederungsebene in der Ergebnis-/ Finanzrechnung beziehen.

 

 

Im Bereich der Budgetsperren haben sich folgende Entwicklungen ergeben:

 

Ab dem 01.07.2020 wurden 95 % der Aufwendungen in den Ämterbudgets gemäß Haushaltssatzung zur Bewirtschaftung freigegeben, mit der Vorgabe die Aufgabenausführung grundsätzlich an das freigegebene Budget anzupassen und unabweisbare Aufwendungen und Ratsbeschlüsse dabei prioritär zu berücksichtigen. Das Personalbudget und das Unterhaltungsbudget sind vollständig zur Bewirtschaftung freigegeben.

Folgende Ämterbudgets wurden abweichend vollständig zu Bewirtschaftung freigegeben:

           Ordnungsamt             Amt 32

           Feuerwehr                  Amt 37

Die Freigabe erfolgt vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen an die beiden Ämter in der Bewältigung der Corona-Krise.

Das Gesamtaufwandsvolumen in den Ämterbudgets beträgt lt. Haushaltsplanung für 2020 rd. 99,6 Mio. €. Hiervon sind lt. Bewirtschaftungsverfügung aus dem Bereich Ordnungsamt und Feuerwehr 100 % freigegeben = 1,1 Mio. € und 95 % der übrigen Ämterbudgets = 93,6 Mio. € (Gesamt = 94,7 Mio. €).

 

Es hätten demnach rechnerisch 4,9 Mio. € gesperrt werden sollen.

 

Tatsächlich konnten aufgrund bereits gebuchter Aufwendungen aus bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen für das gesamte Jahr 2020 nur rd. 4,3 Mio. € gesperrt werden.

Darüber hinaus erfolgten bis zum 30.09.2020 weitere Budgetfreigaben in Höhe von rd. 0,4 Mio. € für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen, so dass insgesamt zum 30.09.2020 in den Ämterbudgets 95,7 Mio. € zur Verfügung standen. 3,9 Mio. € waren zum Stichtag 30.09.2020 zur Bewirtschaftung gesperrt.

 

Die bereits erfolgten Freigaben für zunächst vorgenommene Budgetsperren für vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen beziehen sich insbesondere auf Verpflichtungen für Umlagen an das Land NRW und den Kreis Mettmann, aus Miet- und Versicherungsverträgen, für Müllverbrennungsentgelte an den Kreis Mettmann, für Beiträge an den Bergisch-Rheinischen-Wasserverband, für Verpflichtungen gegenüber Zweckverbänden und Beteiligungsgesellschaften und aus den Aufgabenbereichen Gebäudebewirtschaftung, Tiefbau, Kinderbetreuung, Sozialleistungen, Bauhof und Zentralverwaltung.

 

Auf die anliegenden Berichte und die dort ausgewiesene Budgetausschöpfung und die Prognose wird verwiesen.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer