Betreff
Bericht über die Sportplatzbegehungen 2020
Vorlage
WP 20-25 SV 51/007
Aktenzeichen
III/51 - le
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss nimmt den Bericht zur Pflege der Sportplatzanlagen zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Alle Hildener Sportplatzanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, werden von Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im Jahre 1983 unterzeichnet. Zum 1. Januar 2009 wurden sämtliche Verträge überarbeitet. Seither liegen den betreuenden Vereinen Pflegeanleitungen und ausführliche Leistungsbeschreibungen zur Unterhaltung und optimalen Pflege der Sportplatzanlagen vor. Im April 2019 haben alle pflegenden Vereine und der für die Bezirkssportanlage zuständige Mitarbeiter überarbeitete Pflegepläne/Leistungsbeschreibungen erhalten. Bei der Begehung der Anlagen sind diese Grundlage zur Überprüfung des Pflegezustandes der Sportplätze. Die Sportaußenanlagen werden wie folgt betreut:

 

Sportanlage                                                  Betreuender Verein

 

1. Sportplatz Hoffeldstraße                           VfB 03 Hilden

2. Sportplatz Furtwänglerstraße                    SV Hilden Nord

3. Sportplatz Kalstert                                     SV Hilden Ost

4. Sportplatz Schützenstraße                        AC Italia Hilden Süd

5. Sportplatz Weidenweg                              Sp.-Vg. Hilden 05/06

6. Bezirkssportanlage Am Bandsbusch        Stadt Hilden

 

Seit Beginn der Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt. Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden, wie vertraglich abgestimmt, entweder von Seiten des Vereins oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde beschlossen, dass die Verwaltung jährlich einen Bericht über den Pflegezustand der Sportplätze vorlegt.

 

Aufgrund des Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft und im Jahr 2008 neu strukturiert und optimiert.

 

Folgendes wurde festgelegt:

 

-       In allen Maßnahmen ist das Sportbüro - Amt für Jugend, Schule und Sport - federführend.

-       Bei der Begehung der Sportanlagen inkl. Außenumkleiden werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66 (Tiefbau- und Grünflächenamt), IV/68 (Zentraler Bauhof) sowie der Stadtsportverband Hilden beteiligt. Für Sicherheitsfragen wird nach Bedarf ein sachverständiger Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung hinzugezogen.

-       Die Begehungen finden jährlich statt.

-       Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-, Betreuungs- und Pflegeverträge inkl. der aktuellen Leistungsverzeichnisse.

-       Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.

-       Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände in einem angemessenen Zeitraum zu beheben.

-       Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.

-       Bei Bedarf werden Nachbegehungen durchgeführt, die der Prüfung der Behebung aufgezeigter Mängel dienen. Auch hier werden vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.

-       Im Ausschuss für Schule und Sport berichtet die Verwaltung (Sportbüro) über die durchgeführten Begehungen und daraus resultierende Maßnahmen.

-       Die Kontrollen beziehen sich auf die Pflege der Anlagen und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen.

 

Sportplatz- und Umkleidebegehungen 2020:

 

Die Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen der Umkleide- und Funktionsgebäude wurden im Oktober 2020 durchgeführt.

 

Die Außenanlagen (inkl. Bezirkssportanlage) befanden sich bei den Begehungen in einem überwiegend guten bis sehr guten Pflegezustand. Alle betreuenden Vereine begleiteten die Begehungen mit vertretenden Personen. Kleinere Mängel wurden angezeigt und werden bzw. wurden behoben. Die Begehung der Umkleide- und Funktionsgebäude haben großteilig einen guten bis sehr guten Pflegezustand aufgezeigt. Das Umkleide- und Funktionsgebäude auf dem Sportplatz Furtwänglerstraße befand sich in einem unzureichenden Reinigungszustand. Eine Nachsteuerung ist hier erforderlich. Die Verwaltung räumt dem Verein eine Frist zur Beseitigung der Mängel bis 30.11.2020 ein. Eine Nachbegehung findet am 01.12.2020, 12 Uhr statt. Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, werden die Mängel bzw. der unzureichende Reinigungszustand durch die Verwaltung behoben, damit die Bausubstanz nicht leidet. Die Kosten werden in dem Fall vom Zuschuss 2021 einbehalten.

 

Fazit:

 

Die systematische Kontrolle der Hildener Sportplatzanlagen führt großteilig dazu, dass sich die zu pflegenden Flächen und Gebäude in einem guten bis sehr guten Zustand befinden. Die Verwaltung hat die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände objektiv festzuhalten und die Verantwortlichen frühzeitig zur Behebung aufzufordern. Darüber hinaus kommt es zu konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern. Die Verantwortlichkeit für die Durchführung verschiedener Pflege- und Reinigungsschritte und -intensitäten ist per Leistungsverzeichnis festgelegt. Pflegende Stellen sind der Verein, der Bauhof und bei Bedarf eine Fachfirma.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer