Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 57 und §
58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW), die Zahl der seiner
Ausschüsse angehörenden Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger/
sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner wie folgt festzulegen:
Ausschuss |
Anzahl Mitglieder |
Davon sachk. Bürger |
Zusätzliche beratende Mitglieder |
Hauptausschuss |
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Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen |
15 |
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Wahlausschuss Gem. § 2 Abs. 2 KWG muss der Wahlausschuss aus
4, 6, 8 oder 10 Beisitzern bestehen (ohne Vorsitzenden) |
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Jugendhilfeausschuss Gemäß § 4 der Satzung für das Jugendamt Hilden gehören dem JHA 15 stimmberechtigte und 8 beratende Mitglieder an, wobei sich die 15 stimmberechtigten Mitglieder zusammensetzen aus 9 Ratsmitgliedern (oder vom Rat gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind) und 6 Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der Jugendhilfe vorgeschlagen sind. |
9 (Festlegung
durch Satzung) |
6 (Festlegung
durch Satzung) |
s. Satzung |
Ausschuss für Kultur und Heimatpflege |
15 |
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Paten- und Partnerschaftsausschuss |
15 |
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Rechnungsprüfungsausschuss |
15 |
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Schul- und Sportausschuss |
15 |
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5 |
Sozialausschuss |
15 |
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4 |
Stadtentwicklungsausschuss |
21 |
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Umwelt- und Klimaschutzausschuss |
15 |
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Wahlprüfungsausschuss |
15 |
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Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss |
15 |
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Erläuterungen und Begründungen:
Aufgabe des neuen Rates ist es, zu
beschließen, wie stark die Ausschüsse mit Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgern
und sachkundigen Einwohnern bzw. ständigen Beratern besetzt werden sollen. Hierbei
ist zu beachten, dass der hauptamtliche Bürgermeister nicht Mitglied des Hauptausschusses
ist, obwohl er als Vorsitzender auch mit Stimmrecht ausgestattet ist.
In den Ältestenratssitzungen wurde
übereingekommen, dass
- der Stadtentwicklungsausschuss mit 21 Sitzen
gebildet werden soll
- die Größe des Hauptausschusses noch in den
Fraktionen beraten wird
- alle anderen Ausschüsse mit 15 Sitzen
gebildet werden sollen.
Es herrschte Einigkeit, den bisherigen Haupt-
und Finanzausschuss aufzuteilen in einen Hauptausschuss und einen Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen. Ein Personalausschuss soll nicht mehr gebildet
werden.
gez.
in Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Die Festlegung der Größe der Ausschüsse hat finanzielle Auswirkungen,
deren Höhe z.B. von dem Verhältnis der Ratsmitglieder / sachkundigen Bürger,
etwaiger Verdienstausfallansprüche und der Anzahl und Dauer von Sitzungen
abhängen.
Auf Basis der Ausgaben 2019 ergibt sich ein durchschnittlicher
Kostensatz eines Gremienmitgliedes von 30,11 € /Sitzung (zzgl. der anvisierten
Erhöhung des Sitzungsgeldes um rd. 4 % = 31,31 €)
Entsprechend würden bei einer Vergrößerung der Ausschüsse gegenüber der
bisherigen Ausschussgröße um 3 Personen bei 36 anstehenden Sitzungen in 2021 (ohne
Rat und Integrationsrat) ein Mehraufwand von 3.380 € entstehen.
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010101 |
Verwaltung und Auszahlung
von Sitzungsgeldern |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
101012000 |
541800 |
Aufwendungen
für ehrenamtliche Tätigkeit |
399.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Es ist zunächst
davon auszugehen, dass die Mehraufwendungen aus dem laufenden Budget gedeckt
werden können. Für den Fall, dass im Amtsbudget insgesamt
Mittelbereitstellungen in einem Volumen > 100.000 € notwendig werden, wird
dem Rat eine Entscheidungsvorlage vorgelegt. Anja
Franke |
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