Betreff
Festlegungen der Stärke der Ausschüsse des Rates
Vorlage
WP 20-25 SV 01/016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 57 und § 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW), die Zahl der seiner Ausschüsse angehörenden Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger/ sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner wie folgt festzulegen:

 

Ausschuss

Anzahl

Mitglieder

Davon

sachk. Bürger

 

Zusätzliche  beratende Mitglieder
(ohne  beratende Mitgliedschaft gem.  § 58 I Satz 7 GO)

Hauptausschuss

 

---

---

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

15

 

 

 

Wahlausschuss

Gem. § 2 Abs. 2 KWG muss der Wahlausschuss aus 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern bestehen (ohne Vorsitzenden)

 

 

---

Jugendhilfeausschuss

Gemäß § 4 der Satzung für das Jugendamt Hilden gehören dem JHA 15 stimmberechtigte und 8 beratende Mitglieder an, wobei sich die 15 stimmberechtigten Mitglieder zusammensetzen aus 9 Ratsmitgliedern (oder vom Rat gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind) und 6 Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der Jugendhilfe vorgeschlagen sind.

9

(Festlegung durch Satzung)

6

(Festlegung durch Satzung)

s. Satzung

Ausschuss für Kultur und Heimatpflege

15

 

 

Paten- und Partnerschaftsausschuss

15

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

15

 

 

Schul- und Sportausschuss

15

 

5

Sozialausschuss

15

 

4

Stadtentwicklungsausschuss

21

 

 

Umwelt- und Klimaschutzausschuss

15

 

 

Wahlprüfungsausschuss

15

 

 

Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss

15

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Aufgabe des neuen Rates ist es, zu beschließen, wie stark die Ausschüsse mit Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgern und sachkundigen Einwohnern bzw. ständigen Beratern besetzt werden sollen. Hierbei ist zu beachten, dass der hauptamtliche Bürgermeister nicht Mitglied des Hauptausschusses ist, obwohl er als Vorsitzender auch mit Stimmrecht ausgestattet ist.

 

In den Ältestenratssitzungen wurde übereingekommen, dass

-   der Stadtentwicklungsausschuss mit 21 Sitzen gebildet werden soll

-   die Größe des Hauptausschusses noch in den Fraktionen beraten wird

-   alle anderen Ausschüsse mit 15 Sitzen gebildet werden sollen.

 

Es herrschte Einigkeit, den bisherigen Haupt- und Finanzausschuss aufzuteilen in einen Hauptausschuss und einen Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen. Ein Personalausschuss soll nicht mehr gebildet werden.

 

 

gez.

in Vertretung

 

 

 

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Die Festlegung der Größe der Ausschüsse hat finanzielle Auswirkungen, deren Höhe z.B. von dem Verhältnis der Ratsmitglieder / sachkundigen Bürger, etwaiger Verdienstausfallansprüche und der Anzahl und Dauer von Sitzungen abhängen.

 

Auf Basis der Ausgaben 2019 ergibt sich ein durchschnittlicher Kostensatz eines Gremienmitgliedes von 30,11 € /Sitzung (zzgl. der anvisierten Erhöhung des Sitzungsgeldes um rd. 4 % = 31,31 €)

 

Entsprechend würden bei einer Vergrößerung der Ausschüsse gegenüber der bisherigen Ausschussgröße um 3 Personen bei 36 anstehenden Sitzungen in 2021 (ohne Rat und Integrationsrat) ein Mehraufwand von 3.380 € entstehen.

 

 

Produktnummer / -bezeichnung

010101

Verwaltung und Auszahlung von Sitzungsgeldern

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

101012000

541800

Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

399.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Es ist zunächst davon auszugehen, dass die Mehraufwendungen aus dem laufenden Budget gedeckt werden können. Für den Fall, dass im Amtsbudget insgesamt Mittelbereitstellungen in einem Volumen > 100.000 € notwendig werden, wird dem Rat eine Entscheidungsvorlage vorgelegt.

 

Anja Franke