Betreff
Festsetzung von Marktstandsgeldern für die Hildener Wochenmärkte
Vorlage
WP 20-25 SV 32/002
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat der Stadt Hilden folgende 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) der Stadt Hilden vom 14.12.1990:

 

21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) der Stadt Hilden vom 14.12.1990

 

Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das land Nordrhein-Westfalen (KAG), in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am … die 21. Nachtragssatzung  zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) der Stadt Hilden vom 14.12.1990 beschlossen:

 

§ 1

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Als Gebühr wird ein Marktstandsgeld in Höhe von 3,20 € für jeden angefangenen Meter der Länge der zugewiesenen Standfläche und für jeden Markttag erhoben.

 

§ 2

 

Diese 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) der Stadt Hilden vom 14.12.1990 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Marktstandsgebühren für das Jahr 2021 steigen nach dem Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung gegenüber dem laufenden Jahr um 20 Cent auf insgesamt 3,20 € je angefangenen Meter der Länge der zugewiesenen Standfläche und für jeden Markttag an.

 

Dies hat verschiedene Gründe, die nicht nur, aber auch auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen sind:

 

Kostenentwicklung

 

Gestiegene (tarifliche) Personalkosten für die Marktmeistertätigkeiten sowie höhere Aufwendungen der Inneren Verwaltung im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung für das Produkt “Wochenmärkte“ führen in der Planung zu einem Aufwandplus in Höhe von ca. 4.500 € gegenüber der aktuellen Planung für das Jahr 2020.

 

Bereinigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren  

 

Aus den Jahren 2017 bis 2019 besteht noch ein Fehlbetrag (Unterdeckung) in Höhe von ca. 3.900 €, der nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen auszugleichen ist. Stand heute bestehen dann keine weiteren Kostenunterdeckungen aus Vorjahren mehr. Dies wird sich aber mit Sicherheit nach Abschluss des Gebührenjahres 2020 wieder ändern. Aktuell liegen die Erträge bereits spürbar hinter den Erwartungen (Plan) zurück. Ein Grund hierfür ist auch, dass während der coronabedingten Lockdown-Phase nicht alle Marktanbieter (u.a. Textilien) zugelassen waren. Die Verwaltung hat in diesen Fällen die erhobenen Marktstandsgebühren anteilig reduziert.

 

Gewinnung neuer Marktbeschicker und sog. „Fliegende Händler“

 

Erfreulicherweise blieb die Anzahl dauerhafter Markbeschicker im laufenden Jahr 2020 weitestgehend konstant. Allerdings ist es auf dem Hauptmarkt (Nove-Mesto-Platz) coronabedingt bis auf Weiteres nicht möglich, neue Beschicker zu gewinnen bzw. zu platzieren. Dies gilt auch für die sog. „Fliegenden Händler“, somit Marktbeschicker, die ihre Waren nur gelegentlich auf dem Wochenmarkt in Hilden anbieten wollen. Somit fehlen bereits in diesem Jahr und wahrscheinlich auch im Jahr 2021 zusätzliche Erträge, die sich insgesamt positiv auf Planung und Ergebnis auswirken würden.

Grund hierfür ist, dass die Verwaltung mit Wiederaufnahme des regulären Marktgeschehens unter Corona-Bedingungen aufgrund vorhandener enger Gänge zur Vermeidung des Passanten-Begegnungsverkehrs zwischen einzelnen Marktständen und somit zur Gewährleistung von Mindestabständen, eine Neuaufstellung des Hauptmarktes umsetzen musste. Aktuell stehen die Marktbeschicker, bis auf zwei Marktstände, im äußeren Bereich der Marktfläche, so dass die Innenfläche größtenteils frei bleibt. Und dies auch noch coronabedingt bis auf Weiteres bleiben sollte.

Somit ist die Gewinnung neuer Marktbeschicker oder die Zulassung „Fliegender Händler“ weiterhin nicht möglich. Es ist aktuell aufgrund des Infektionsgeschehens noch nicht vorhersehbar, ob sich dies im Laufe des Jahres 2021 entscheidend ändern wird.

 

 

 

In Vertretung

gez. Norbert Danscheidt

Erster Beigeordneter

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

020206 - Gebührenhaushalt mit Kostendeckung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke