Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 10.09.2020:
Errichtung einer Barriere am Treppenzugang zum Stadtpark im Bereich der Hofstraße
Vorlage
WP 20-25 SV 66/004
Aktenzeichen
IV/66.3-Stadtpark
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der Treppenzugang mündet direkt auf den schmalen Bürgersteig. Spielende Kinder erkennen die Gefahr der direkt dahinter verlaufenden Hofstraße nicht und können ungehindert auf die Fahrbahn gelangen. Es ist darauf zu achten, dass die Barrierefreiheit als solche bestehen bleibt.


Antragstext:

 

Die Verwaltung prüft, wie der neu gestaltete Treppenzugang zum Kinderspielplatz im Stadtpark mit einer Barriere von der angrenzenden Hofstraße getrennt werden kann.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Rahmen der Mitteilungsvorlage WP 14-20 SV 66/157 (Revitalisierung Stadtpark - Änderungsvorschläge 1.BA - Sitzung des UKS vom 14.11.2019) wurde unter anderem auch eine zusätzliche Sicherung des Treppenzugangs in den Stadtpark thematisiert. Die Verwaltung hat seinerzeit wie folgt Stellung genommen.

 

„Ein direktes Herauslaufen aus dem Bereich des Spielplatzes über den Weg auf die Hofstraße ist nach Auffassung der Verwaltung nicht ohne weiteres möglich, da zum Verlassen des Stadtparkgeländes bis auf den Bürgersteig neben der Hofstraße ein deutlicher Höhenunterschied mit 6 Stufen überwunden werden muss. Als zusätzliche Sicherung wäre der Einbau von Wegsperren zur Straße hin möglich, womit die direkte Querung der Hofstraße und der Zugang in den Stadtpark unterbunden wären. Die Mittel hierfür, 1.500€ (brutto), müssten zusätzlich bereitgestellt werden.“

 

Mit dem vorliegenden Antrag wird nunmehr die Errichtung einer solchen zusätzlichen Sicherung beantragt.

Zwischenzeitlich wurden die Ausschreibung und Vergabe zum 2. Bauabschnitt der Revitalisierung des Stadtparkes durchgeführt. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses kann auch der Bau einer solchen Wegsperre aus den insgesamt hierfür bereitgestellten Haushaltsmitteln finanziert werden.

 

In Vertretung

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Maßnahme hat keine klimarelevanten Auswirkungen.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101 Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

1301010010 / IO66260044

096021

Fortführung IHK Stadtpark 2. BA

547.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke