Errichtung einer Barriere am Treppenzugang zum Stadtpark im Bereich der Hofstraße
Erläuterungen zum
Antrag:
Der Treppenzugang mündet direkt auf den schmalen Bürgersteig. Spielende Kinder erkennen die Gefahr der direkt dahinter verlaufenden Hofstraße nicht und können ungehindert auf die Fahrbahn gelangen. Es ist darauf zu achten, dass die Barrierefreiheit als solche bestehen bleibt.
Antragstext:
Die Verwaltung prüft, wie der neu gestaltete Treppenzugang zum Kinderspielplatz im Stadtpark mit einer Barriere von der angrenzenden Hofstraße getrennt werden kann.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Im Rahmen der Mitteilungsvorlage WP 14-20 SV 66/157 (Revitalisierung Stadtpark - Änderungsvorschläge 1.BA - Sitzung des UKS vom 14.11.2019) wurde unter anderem auch eine zusätzliche Sicherung des Treppenzugangs in den Stadtpark thematisiert. Die Verwaltung hat seinerzeit wie folgt Stellung genommen.
„Ein direktes Herauslaufen aus dem Bereich des Spielplatzes über den Weg auf die Hofstraße ist nach Auffassung der Verwaltung nicht ohne weiteres möglich, da zum Verlassen des Stadtparkgeländes bis auf den Bürgersteig neben der Hofstraße ein deutlicher Höhenunterschied mit 6 Stufen überwunden werden muss. Als zusätzliche Sicherung wäre der Einbau von Wegsperren zur Straße hin möglich, womit die direkte Querung der Hofstraße und der Zugang in den Stadtpark unterbunden wären. Die Mittel hierfür, 1.500€ (brutto), müssten zusätzlich bereitgestellt werden.“
Mit dem vorliegenden Antrag wird nunmehr die Errichtung einer solchen zusätzlichen Sicherung beantragt.
Zwischenzeitlich wurden die Ausschreibung und Vergabe zum 2. Bauabschnitt der Revitalisierung des Stadtparkes durchgeführt. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses kann auch der Bau einer solchen Wegsperre aus den insgesamt hierfür bereitgestellten Haushaltsmitteln finanziert werden.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Klimarelevanz:
Die Maßnahme hat keine klimarelevanten Auswirkungen.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
1301010010 / IO66260044 |
096021 |
Fortführung IHK
Stadtpark 2. BA |
547.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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