Betreff
Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 19.08.2020:
Bänke im Hildener Westen
Vorlage
WP 20-25 SV 66/003
Aktenzeichen
66.3 Grünflächen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Zielgruppe dieses Antrags ist vornehmlich die ältere Generation, die beispielsweise auf dem Weg zu Bushaltestellen auf Sitzgelegenheiten angewiesen sei. Gedacht ist auch an Menschen, denen die Wege zum Einkauf oder in die Stadt zu weit werden und denen eine Bank als Zwischenstopp und Sitzmöglichkeit zur Entlastung und Erholung der Beine dient.

 

In der Vergangenheit waren wiederholt Anregungen aus der Bürgerschaft vorgebracht worden, in der sich Bewohner des Stadtteils darüber beschwert hatten, im Schatten der allgemeinen

Stadtentwicklung zu stehen. Als Beispiel war u. a. mehrfach angeführt worden, dass es im gesamten westlichen Wohnbereich keine einzige Sitzbank gebe. Ein Sachverhalt, der nicht nur der Demographie einer alternden Bevölkerung wenig gerecht wird.

 


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Standorten im Hildener Westen Sitzbänke aufgestellt werden könnten, die insbesondere der älteren Bevölkerung als Sitzmöglichkeit zur Entlastung und Erholung der Beine dient. Das Ergebnis der Prüfung mit entsprechenden Vorschlägen ist dem StEA vorzustellen.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Gebiet „Hildener Westen“ wurde vom Antragsteller räumlich nicht genau abgegrenzt. Um hier eine klare Grundlage zu schaffen, definiert die Verwaltung dieses Gebiet als „im Zusammenhang bebaute Gebiete westlich der Bahnanlagen“. In der Anlage 2 ist der Bereich dargestellt.

 

Das Gebiet ist überwiegend von einer gewerblichen Nutzung und nur in geringerem Umfang von Wohnnutzung geprägt. Spezielle Einrichtungen für Senioren sind dort nicht angesiedelt. Die Einrichtungen „Haus Horst“ und „Dorotheenpark“ liegen weit außerhalb im Südwesten.

 

Sitzbänke auf öffentlichen Flächen gibt es hier bereits an den Bushaltestellen (s. Anlage 2). Über die damit vorhandenen 17 Standorte sind bereits viele Bereiche, in denen es einen Bedarf geben könnte, abgedeckt.

 

Sofern man dem Antrag folgen will, hält die Verwaltung es für zielgerichtet, ein Konzept für die Gesamtstadt zu entwickeln, da die Thematik die gesamte Stadt und nicht nur den Hildener Westen betrifft. Hierzu wären folgende Schritte durchzuführen:

 

  1. Entwicklung von Zielvorstellungen und Randbedingungen für eine Ausstattung der öffentlichen Straßenbereiche mit Sitzbänken unter Einbeziehung relevanter Gruppen.
    Es müssten Kriterien entwickelt werden, wo Sitzbänke im Stadtgebiet aufgestellt und – wenn die Notwendigkeit entfallen ist – auch wieder abgebaut werden können.
  2. Das Konzept sollte mehrere Ausbaustufen unter den Gesichtspunkten vorrangig/wünschenswert, Planungskapazitäten und Finanzierungsrahmen enthalten.
  3. Kalkulation der Bau- und Folgekosten sowie der personellen Auswirkungen bezüglich Instandhaltung, Reinigung und Abfallentsorgung (Bankstandorte ziehen in der Regel die Notwendigkeit zur Aufstellung von Abfallbehältern nach sich).

 

Die Kosten und die finanziellen Ressourcen, die ein solches Projekt binden würde, können von der Verwaltung nicht geschätzt werden, da hierzu keine Erfahrungen vorliegen. Auch eine Recherche im Internet hat diesbezüglich nicht viel weitergeholfen. In der Schweiz bietet der Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger (Fussverkehr Schweiz) für Gemeinden in der Schweiz die Analyse des Sitzbank-Netzes und Vorschläge für eine Ergänzung an. Die kostet überschlägig „für einen Perimeter [1] mit 5000 Einwohnern ca. 5.000 Franken“.

 

Bezüglich der Bau- und Unterhaltungskosten ist pro neuem Standort mit Baukosten von rund 1.400€ (Bank und Abfallbehälter) und Betriebskosten von 200€/Jahr (Abfallentsorgung) zu rechnen. Hinzu kommen bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 20 Jahren eine AfA von 70€/Jahr und Standort.

 

 

In Vertretung

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Für Beschaffung, Bau, Unterhaltung der Anlagen und die Abfallentsorgung entsteht ein klimarelevanter Ressourcenverbrauch.



[1]    Die Bezeichnung Perimeter wird im Zusammenhang mit der Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur gemeinschaftlichen Leistung vor allem in der Schweiz und Liechtenstein verwendet.
Perimeterpflichten bestehen oftmals in Zusammenhang der Anlage, dem Bau, die Korrektion und im Unterhalt von Straßen und Wegen, Gewässer(verbauungen), Kanalisationen, Bodenverbesserungen etc. (Perimeterbeiträge = Beiträge der Grundeigentümer im Perimetergebiet).
(Quelle: Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Perimeterpflicht am 05.10.2020)


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

diverse

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die beiden letzten Absätze in der Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke