Betreff
Weiterer Umgang mit einer Fußgängerbrücke an der Kurt-Kappel-Straße
Vorlage
WP 20-25 SV 66/002
Aktenzeichen
66.1 Brücken
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Brücke „Ittergalerie“ von der Kurt-Kappel-Straße zum Nove-Mesto-Platz aus der Nutzung zu nehmen, abzubrechen und nicht mehr zu ersetzen, da die ihr ursprünglich zugedachte Funktion nicht eingetreten ist.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Etwa im Zeitraum 1998-2000 gab es in der Fußgängerzone ein privates Bauvorhaben, welches unter dem Begriff „Ittergalerie“ lief. Hier sollte gegenüber der Bismarckpassage eine weitere Passage bis zur Kurt-Kappel-Straße realisiert werden.

 

 

 

Vom damaligen Investor war der Bau einer Brücke über die Itter vom Passageneingang an der Kurt-Kappel-Straße zum Nove-Mesto-Platz angeregt worden. Den Bau wollte der Investor auf seine Kosten realisieren. Dies ist dann nach einem diesbezüglichen politischen Beschluss auch so erfolgt.

 

Im Projektverlauf zu Realisierung des Hochbauvorhabens hat es jedoch Änderungen im Nutzungskonzept gegeben. Im Ergebnis ist es weder zu der durchgehenden Passage noch zu einem Geschäftseingang an der Kurt-Kappel-Straße gekommen.

 

Insofern hat diese Brücke nie die angestrebte Funktion erlangt und wird offensichtlich nur sehr wenig frequentiert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es nur 30m weiter östlich die Brücke Bismarckstraße gibt, über die der Nove-Mesto-Platz angebunden ist.

 

Brücken, hier insbesondere Holzbrücken, verursachen einen relativ hohen Finanzmittelbedarf während der Nutzungszeit. So sind zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit nach DIN 1076 folgende regelmäßigen Prüfungen durch einen externen Sachverständigen durchzuführen:

  • jährliche Sichtprüfung
  • Hauptprüfung, alle 6 Jahre
  • Einfache Prüfung, immer 3 Jahre nach einer Hauptprüfung

Hinzu kommen die verschleißbedingten Instandhaltungskosten. Diese dürften nach einer jetzigen Nutzungsdauer von 20 Jahren erfahrungsgemäß zukünftig deutlich steigen.

 

Das Ergebnis der Hauptprüfung 2020 besagt, dass die Brücke zwar derzeit noch in einem verkehrssicheren Zustand ist; es ist aber absehbar, dass demnächst umfangreichere Instandhaltungsarbeiten an der Holzsubstanz durchzuführen sind. Hinzu kommt die dringende Empfehlung des Sachverständigen der letzten Hauptprüfung 2020, eine statische Nachrechnung sowie eine objektbezogene Schadenanalyse durchzuführen. Allein die Kosten für diese Nachweise werden auf 5.000€ geschätzt.

 

Aufgrund den geschilderten Umständen schlägt die Verwaltung vor, die Brücke aus der Nutzung zu nehmen, sie zu sperren und demnächst abzubrechen sowie nicht mehr zu ersetzen.

 

 

In Vertretung

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter