Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplans Nr. 139A für den Bereich Hofstraße Nr. 150 inklusive Hinterland
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634).
Das Plangebiet befindet
sich im Bereich Hofstraße Nr. 150 und schließt die westlich gelegenen Flächen
ein. Das
Plangebiet umfasst in der Flur 55 die Flurstücke 17 und 18 sowie in der Flur 56
die Flurstücke 3, 138, 194, 195, 196 (tlw.) und 197 der Gemarkung Hilden. Die
Größe des Plangebietes beträgt rd. 7.050 m².
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
139A soll Planungsrecht für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Im Plangebiet sollen
Wohneinheiten
unterschiedlicher Größe (Ein- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen) im Geschosswohnungsbau
sowie Einfamilienhäuser realisiert werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Wohnraumnachfrage in der Stadt Hilden ist weiterhin
hoch. Insbesondere an bezahlbaren Wohnraum besteht Bedarf. Daher ist die gezielte
Nachverdichtung mit geeigneten Bauformen an ausgewählten Standorten ein
wichtiges städtebauliches Instrument. Großräumige Flächenreserven für den
Wohnungsbau sind in der Stadt Hilden weitgehend erschöpft. Gemäß den Zielen des
Baugesetzbuches (BauGB) ist bei städtebaulichen Entwicklungen gemäß § 1 Abs. 5
Satz 3 BauGB der Innenentwicklung der Vorzug vor dem Zugriff auf
Außenbereichsflächen zu geben.
Am 15.05.2019 wurde
durch den Rat mehrheitlich der Beschluss gefasst, für das vorliegende
Plangebiet ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach §13a BauGB
einzuleiten (Bebauungsplan der Innenentwicklung), um die Errichtung von
öffentlich gefördertem Wohnungsbau auf Grundlage der vorgestellten Bebauungsstudie
Nr. 2 zu ermöglichen. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, einen
Projektträger für diese Maßnahme zu suchen (siehe Sitzungsvorlage WP 14-20 SV
61/205).
Auf Anfrage der Stadtverwaltung hat die Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH (WGH) das Projekt geprüft und würde das
Projekt weiter planen und umsetzen (siehe Anlage 3). Lediglich ein
untergeordneter Teil des Plangebietes (Flurstücke Nr. 195 und 196 in der Flur
56) mit im Konzept vorgesehenen zwei Einfamilienhäusern bleiben in
Dritteigentum.
Mit der späteren Übertragung der Grundstücke
an die WGH kann gewährleistet werden, dass im gesamten Plangebiet (bis auf die
geplante Einfamilienhausbebauung) ein sehr hoher Anteil von bis zu 100 %
der geplanten Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnraum umgesetzt wird.
Mit der Projektträgerschaft erklärt sich auch die WGH bereit, das
Bebauungsplanverfahren in Abstimmung mit der Stadtverwaltung und den
politischen Gremien durchzuführen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird
beabsichtigt, die straßenseitige Bestandsbebauung an der Hofstraße 150 sowie
deren Nebenanlagen zurück zu bauen und die rückwärtigen Brach- und Ackerflächen
im Sinne der Innenentwicklung nach zu verdichten und einer wohnbaulichen
Nutzung zuzuführen.
Die im Jahr 2019 vorgestellte Studie hat die
WGH durch ein Architekturbüro weiterentwickelt.
Mit der Fortschreibung der städtebaulichen
Konzeption durch die WGH für das Plangebiet kann an den Zielen zur Schaffung
von Wohnraum weiter festgehalten und den allgemeinen Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen werden.
Gegenüber der im Jahr 2019 vorgestellten Studie
wurden die Zahl der möglichen Wohneinheiten erhöht, gleichzeitig dient die nun
vorgestellte Ausrichtung der Baukörper als Schallschutz. Durch die Stellung
der geplanten Gebäude im Westen des Plangebietes soll eine Abschirmung gegenüber
der Güterbahntrasse geschaffen werden.
Zudem werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens weitere
Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden untersucht werden und im weiteren
Verfahren verbindlich festgesetzt. Aufgrund der abschirmenden Wirkung der
Gebäude (riegelartige Bebauung zur Bahn hin) soll jedoch nach derzeitigen Planstand
auf die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Bahntrasse verzichtet
werden.
Den neuen Quartiersauftakt des gesamten Plangebietes sollen vier Einfamilienhäuser
mit bis zu zwei Vollgeschossen zzgl. Dachgeschoss (Satteldach) bilden, sodass
das Straßenbild direkt an der Hofstraße städtebaulich sinnvoll fortgeführt wird
und ein ausgewogenes Wohnraumangebot geschaffen wird.
Die sechs Mehrfamilienhäuser sind mit zwei Vollgeschossen zzgl.
Staffelgeschoss vorgesehen. Um ein einheitliches Quartiersbild zu erzeugen und
dem Quartier eine eigenständige Identität zu geben, sind entsprechend einer
modernen Architektursprache Flachdächer vorgesehen.
Die Mehrfamilienhäuser sollen zwischen 5 bis 8 Wohneinheiten aufweisen;
insgesamt können so etwa 43 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau untergebracht
werden. Dabei ist eine ausgewogene Durchmischung aus Ein- bis
Fünf-Zimmer-Wohnungen vorgesehen, sodass mit dem bereitgestellten Wohnraum eine
breite Klientel angesprochen werden kann.
Im Bereich der heutigen Grundstückszufahrt an der Hofstraße 150 werden
die hinteren Grundstücksteile des Plangebietes künftig über eine Stichstraße
(Mischverkehrsfläche) erschlossen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens muss geklärt werden, ob die
Erschließung als öffentliche oder private Erschließung realisiert werden soll.
Diese Fragestellung steht auch im Zusammenhang mit der möglichen Entwässerung
des Plangebietes. Es bleibt daher zu diesem frühen Verfahrensstand
festzustellen, dass noch Modifikationen am städtebaulichen Entwurf erforderlich
werden können. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist eine
Erschließungskonzeption zu erarbeiten. Dabei werden die Dimensionen der
Planstraße und der Platzaufweitung als Wendemöglichkeit für Pkw und Müllfahrzeuge
sowie auch der verkehrliche Anschluss an die Hofstraße (Sichtdreiecke,
Schleppkurven) untersucht und in der weiteren Planung berücksichtigt. Bei
Umsetzung einer öffentlichen Erschließung werden zudem öffentliche
Besucherparkplätze erforderlich, welche zum jetzigen Zeitpunkt in der Konzeption
nicht integriert sind.
Das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser soll nach derzeitigem
Planungsstand in den vorhandenen Schmutzwasserkanal in der Hofstraße
eingeleitet werden. Eine Ableitung von Schmutz- und Regenwasser an die
Hofstraße ist aufgrund der vorhandenen Topographie nach derzeitigem
Kenntnisstand ohne Pumpwerk oder ohne Anhebung des Plangebietes (als
Freispiegelkanal) nicht möglich. Alternativ ist daher der Anschluss an den
Mischwasserkanal (DN 1200) an der Karnaper Straße zu prüfen. Im weiteren
Bebauungsplanverfahren ist eine Entwässerungskonzeption zur Ableitung des im
Plangebiet anfallenden Schmutzwassers zu erarbeiten und mit den jeweils
zuständigen Fachbehörden abzustimmen.
Das anfallende Niederschlagswasser soll
ortsnah zur Versickerung gebracht werden. Im Rahmen der Entwässerungskonzeption
wird in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden geprüft, ob dafür z.B.
dezentrale Hohlkasten-Rigolen zur Umsetzung kommen können.
Durch die Bereitstellung von neuem Wohnraum im
Plangebiet in integrierter Lage wird gemäß § 1a Abs. 2 BauGB dem
flächensparenden Umgang mit Grund und Boden gefolgt.
Die geplante Nachverdichtung und
Innenentwicklung soll zu einer weiteren Stärkung der kompakten Stadtstruktur
Hildens beitragen, welche bereits im Strategischen Stadtentwicklungskonzept der
Stadt Hilden (aus 2010) als gute Leitlinie beurteilt wird. Mit der Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 139A sollen die Zielsetzungen des städtebaulichen
Entwurfes umgesetzt und das Planungsrecht für eine Wohnbebauung an diesem
Standort vorbereitet werden. Damit wird den Belangen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 2
BauGB zur Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung sowie der
Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen Rechnung getragen.
Das Plangebiet soll gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO als
Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
Im Vollzug des 2019 mehrheitlich gefassten Beschluss zur künftigen
Nutzung des Grundstücks Hofstraße 150 inkl. Hinterland sind wie dargestellt die
Planungen fortgeführt worden. Sie haben aus Sicht der Verwaltung einen Stand
erreicht, dass mit dem Aufstellungsbeschluss das Aufstellungsverfahren für den
Bebauungsplan Nr. 139A eingeleitet werden kann.
Das Aufstellungsverfahren wird durch das Büro ISR, Haan, im Auftrag der WGH betreut.
gez.
In Vertretung
Danscheidt
1. Beigeordneter