Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
wählt
Herrn/
Frau ______________________ zum 1. stellvertretenden Bürgermeister
/ zur 1. stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Hilden
Herrn/
Frau _____________________ zum
2. stellvertretenden Bürgermeister / zur 2. stellvertretenden Bürgermeisterin
der Stadt Hilden
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat wählt aus seiner Mitte ohne
Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister
bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.
Gemäß § 67 Abs. 2 GO NW wird bei der Wahl der
Stellvertreter des Bürgermeisters nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durch
eine Listenwahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dieses Wahlverfahren soll
gewährleisten, dass mindestens zwei Fraktionen an der Repräsentation der
Gemeinde teilhaben können.
Die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter liegt
grundsätzlich im Ermessen des Rates und ist in der Hauptsatzung festzulegen.
Bislang ist hierin festgelegt, dass der Rat eine/n erste/n
und eine/n zweite/n stellvertretende/n
Bürgermeister/in wählt.
Hierzu sind aus der Mitte des Rates
(Fraktionen, Gruppen von Ratsmitgliedern sowie einzelne Ratsmitglieder)
Wahlvorschläge in Form von Listen vorzulegen, die die Namen der Ratsmitglieder
enthalten, die in der aufgeführten Reihenfolge Stellvertreter des Bürgermeisters
werden sollen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass eine Liste nur einen
Wahlvorschlag enthält.
Zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters ist
gewählt, wer an erster Stelle des Listenvorschlags steht, auf den die erste
Höchstzahl nach dem d´Hondt´schen Höchstzahlenverfahren entfällt. Zum 2.
Stellvertreter des Bürgermeisters ist gewählt, wer an erster Stelle des Listenvorschlags
steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.
Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht
an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist
ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der
nächsten Höchstzahl.
Listenverbindungen
sind zulässig.
Der
Bürgermeister hat Stimmrecht.
gez.
in Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter