Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstand zur Fortschreibung des Ablauf- und
Beteiligungsplans zum Kinder- und Jugendförderplan 2020-2025 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Kinder- und
Jugendförderplan – Gesetzliche Verpflichtung
Der vierte Kinder- und Jugendförderplan in
Hilden soll im März 2021 dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden. Der Kinder-
und Jugendförderplan wurde mit dem Dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder-
und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG - KJFöG) als Instrument der
Jugendhilfeplanung ab dem 01.01.2015 für das Land und die Kommunen in NRW
verpflichtend eingeführt. Im Kinder- und Jugendförderplan werden die
Rahmenbedingungen für die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder-
und Jugendarbeit für die gesetzlichen Leistungsbereiche der §§11-14 SGB VIII
(Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände, Jugendsozialarbeit und
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) in den Kommunen für jeweils 5 Jahre
festgelegt. Der Kinder- und Jugendförderplan ist Teil der gesetzlichen
Verpflichtung zur Jugendhilfeplanung (§80 SGB VIII) und der kontinuierlichen
Qualitätsentwicklung (§79a SGB VIII), die sich aus der Gesamtverantwortung der
Träger der öffentlichen Jugendhilfe ergibt (§79 SGB VIII)
Jugendhilfeplanung
Um ein gesundes Aufwachsen zu begleiten und zu
unterstützen sowie damit ein gelingendes Auf- und Hineinwachsen in die
Gesellschaft zu ermöglichen, unterstützt der Staat Familien, Kinder,
Jugendliche und Heranwachsende mit vielfältigen Leistungen. Ebenso wacht er über
das Kindeswohl. Viele dieser Leistungen sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz
(SGB VIII) definiert. Den örtlichen Jugendämtern obliegt nach §79 SGB VIII die
Gesamtverantwortung für die bedarfsgerechte Planung und Bereitstellung der
Leistungen: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, dass
zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch
1.die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen,
Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung
entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen….
und
2.eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nach
Maßgabe von § 79a erfolgt. (§79, Abs. 1 + 2 SGB VIII).
In der Planung ist der Bestand festzustellen, der
Bedarf unter Beteiligung der jungen Menschen und Familien zu erheben (§80, Abs.
1 SGB VIII) und hieraus, gemeinsam mit den Trägern, eine Maßnahmenplanung zu
entwickeln (§80, Abs. 3 SGB VIII), die mit anderen örtlichen und überörtlichen
Planungen abgestimmt sein sollte (§80, Abs. 4 SGB VIII).
Berichte zum bisherigen
Verlauf
Das Ablauf- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des neuen Kinder-
und Jugendförderplanes wurde Ende 2018/ Anfang 2019 mit den Beteiligten
abgestimmt und am 20.02.2019 dem Jugendhilfeausschuss vorlegt (SV 51/246). Über
den Stand des Ablauf- und Beteiligungsverfahrens wurde der Ausschuss durch
Zwischenberichte am 12.06.2019 (SV 51/252) und 17.02.2020 (WP 14-20 SV 51/292)
informiert.
Thematische Eckpunkte
des neuen Kinder- und Jugendförderplanes
Ausgehend von der Evaluation der bisherigen Planung und Gesprächen mit
den Fachkräften, Trägern, Jugendverbänden und den Kindern und Jugendlichen des
Kinder- und Jugendparlaments wurden inhaltliche Schwerpunkte für die
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit identifiziert:
- Aufbau einer
kontinuierlichen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Einsatz
digitaler Kommunikationsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit
- Verstärkte
Vernetzung der Akteure und Institutionen (Netzwerk 10plus)
- Gemeinsame
Öffentlichkeitsarbeit der Kinder- und Jugendarbeit (auch mit angrenzenden
Arbeitsfeldern wie dem Kulturbereich)
- Strukturierte
Abstimmung der Jugendhilfeplanung mit angrenzenden Planungsbereichen
(Integrierter Planungsansatz)
- Weiterer
Ausbau der Unterstützung im Übergang Schule/ Beruf
- Ausbau der
Akquise von Projektfördermitteln
In vielen Bereichen konnten in den letzten Monaten
bereits neue Maßnahmen, im Sinne eines kontinuierlichen Planungs- und
Umsetzungsprozesses, auf den Weg gebracht werden (siehe Anlage).
Strategische Ausrichtung
Zentrale Zielsetzung bei der Entwicklung des Kinder- und
Jugendförderplanes ist, auch zukünftig eine bedarfsgerechte und
zukunftsorientierte Kinder- und Jugendarbeit in Hilden vorzuhalten. Der Kinder-
und Jugendförderplan soll dabei als kontinuierlicher Prozess gestaltet werden,
in dem die Arbeit für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende fortlaufend
gemeinsam mit den Akteuren und den jungen Menschen bedarfsgerecht
weiterentwickelt wird.
Befragung von Kindern
und Jugendlichen
Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Aufstellung des
Kinder- und Jugendförderplanes wurde frühzeitig gemeinsam konzipiert und
abgestimmt. Neben der engen Einbeziehung des Kinder- und Jugendparlamentes
sollten Kinder- und Jugendliche durch Teams der Kinder- und Jugendarbeit
befragt werden. Die Ergebnisse sollten nach einer Zwischenauswertung durch
Diskussionsworkshops mit jeweils einer Klasse pro weiterführenden Schule in
Hilden vertieft werden.
Die wissenschaftliche Begleitung der Befragung erfolgt durch Prof.
Deinet und seinem Team von der Forschungsstelle für sozialraumorientierte
Forschung und Entwicklung aus Düsseldorf.
Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit wurden 4. Quartal 2019 in
qualitativen Befragungsmethoden geschult. Es wurden vier Forschungsgruppen zu
den Themen „Kinder und Freizeit“, „Jugend und Freizeit“, „Holterhöfchen“ und „Beteiligung/
Partizipation“ für die Befragung gebildet.
Prozesseinschränkungen
durch Corona-Lockdowns
Am 16.03.2020 erfolgte der 1. Corona-Lockdown. Bis auf die
Forschungsgruppe „Kinder und Freizeit“ konnten alle Befragungen kurz vor dem
Lockdown abgeschlossen werden. Insgesamt wurden in diesem Rahmen 114 junge
Menschen befragt. Die vorgesehene Zwischenauswertung der Befragungsergebnisse
am 31.03.2020 musste entfallen, wie auch die geplanten Schulworkshops an den
weiterführenden Schulen. Die vorliegenden Befragungsergebnisse wurden gesichert
und die Erfahrungen der „Forscherteams“ über Reflexionsbögen festgehalten.
Ihr seid uns wichtig -
Kinder- und Jugendarbeit im Lockdown
Die Jugendzentren blieben auch in der Zeit des Corona-Lockdowns mit den
Kindern und Jugendlichen in Verbindung. Eine Abfrage zum Einsatz digitaler
Medien im Lockdown in der Kinder- und Jugendarbeit in Hilden zeigte, dass in
vielfältiger Form digitale Kommunikationsmedien in der Kinder- und Jugendarbeit
erfolgreich eingesetzt wurden. Die eingesetzten Methoden reichten von der Durchführung
von Arbeitskreisen im Jugendparlament per Videokonferenz, über digitale
Challenges bis zur virtuellen Öffnung von Jugendzentren zu den normalen
Öffnungszeiten über Instagram, Twitch, Beatsense und andere Plattformen.
Befragung zum Erleben
des Corona-Lockdowns/ Zusätzliche Workshops mit dem Kinder- und Jugendparlament
Das Vorgehen wurde an die Corona-Bedingungen angepasst, um trotz der
Einschränkungen möglichst viele Perspektiven junger Menschen in Hilden in
Prozess aufnehmen zu können. Alternativ zu den ausgefallenen Schulworkshops
wurden von Prof. Deinet und seinem Team insgesamt 17 Jugendliche und
Heranwachsende, u.a. vom SV Hilden Ost und der Jugendfeuerwehr, in einem
jeweils ca. 30minütigen halbstrukturierten Interview danach befragt, wie sie
den Corona-Lockdown erlebt haben, was Ihnen fehlte und was ihnen gefiel. Mit
dem Kinderparlament wurde im September 2020 eine sogenanntes
Autofotografie-Projekt durchgeführt. Kinder fotografierten Orte, die sie in
Hilden mögen und die ihnen nicht gefallen. Am 03.10. fand ein Workshop
Diskussion mit dem Jugendparlament zu den Themen Beteiligung, Jugendfreundliche
Stadt und Wünsche bezüglich Beratungsangeboten statt.
Erste Ergebnisse
Aus den Bestandserhebungen und Befragungen ergeben sich erste Ergebnisse:
- Die
Bildungspartnerschaften, schriftlich definierte Kooperationsvereinbarungen
zwischen einzelnen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und den
Schulen hat sich als standarisierte Form aufgrund der vielen
Besonderheiten des Einzelfalls nicht als flächendeckend tragfähig
erwiesen. Die Zusammenarbeit zwischen der Jugendförderung und Schulen
wurde durch die organisatorische Eingliederung des Offenen Ganztags in die
Jugendförderung in 2018 strukturell gestärkt.
- Die gemeinsame
Darstellung der Angebote für Kinder und Jugendliche soll ausgebaut werden.
- Die
bedarfsgerechte Steuerung der Angebote für Kinder und Jugendliche in
Hilden soll durch jährliche Wirksamkeitsdialoge weiter qualifiziert
werden. Hierzu sollen so weit wie möglich operationalisierte Ziele und
Kennzahlen entwickelt werden.
- Die digitalen
Medien stellen eine gute Ergänzung zu den bestehenden Kommunikationsformen
und Methoden dar. Die Schaffung der entsprechenden digitalen Infrastruktur
geht allerdings nur schrittweise voran. Vor allem der Zugang zu schnellem
Internet ist Voraussetzung für die Teilnahme an Videokonferenzen,
Webinaren etc. und nicht in allen Einrichtungen gegeben.
- Bei den
Befragungen junger Menschen wurden u.a. folgende Eckpunkte sichtbar:
- Jugendliche wollen beteiligt werden und (die Zukunft)
mitgestalten. Sie wollen bei allen Themen mitreden, die sie aktuell und
zukünftig berühren
- Jugendliche brauchen Raum, den sie gestalten können. Die
Innenstadt ist für junge Menschen besonders attraktiv
- Die Lebenslagen der jungen Menschen sind unterschiedlich. Die
Teilhabemöglichkeiten sind ungleich verteilt (z.B. Vorhandensein sozialer
Rückzugsräume und ungestörter Lernräume (eigenes Zimmer) oder Zugang zu
digitalen Endgeräten und schnellem Internet).
- Der Alltag von jungen Menschen wird stark durch die Schule
strukturiert. Jugendliche stehen z.T. unter großem (Leistungs-)Druck.
- Angebote der Kinder- und Jugendarbeit inklusive der
Beratungsangebote sind einem Teil der Eltern und jungen Menschen nicht
bekannt.
Maßnahmenplanung
Aus den Ergebnissen der Bestandsabfragen im Bereich der Kinder- und
Jugendarbeit in Hilden (Ist-Stand) und den Ergebnissen der Befragungen
(Hinweise auf den Soll-Zustand) werden nun mit fachlicher Unterstützung des
Landesjugendamtes Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugendarbeit gemeinsam mit den Akteuren erarbeitet. Dieser Prozess wurde durch
die Auswirkungen der Corona-Epidemie deutlich verzögert. Die eigentlich für
März geplante erste Auswertung der Befragungsergebnisse konnte erst am
30.09.2020 und auch nur als Videokonferenz durchgeführt werden. In der
Veranstaltung, die auch vom Landesjugendamt begleitet wurde, wurden von der
Forschungsstelle erste Befragungsergebnisse den Teams der Hildener Kinder- und
Jugendarbeit und Leitungskräften des Amtes für Jugend, Schule und Sport
vorgestellt. Diese Ergebnisse werden im Weiteren mit den Trägervertretern,
angrenzenden Planungsbereichen, den Leitungskräfte des Amtes für Jugend, Schule
und Sport und den Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit in Hinblick auf die
Ableitung konkreter Maßnahmen für die Kinder und Jugendarbeit in Hilden diskutiert.
Weitere Schritte werden in der Anlage aufgeführt. Die Maßnahmenplanung erfolgt
mit fachlicher Begleitung des Landesjugendamtes.
Ausblick
Die Zeit des 1. Lockdowns zeigte sehr deutlich, wie ungleich Teilhabemöglichkeiten
der jungen Menschen verteilt sind. Mehr denn je sind wir, auch aufgrund der
demografischen Entwicklung, darauf angewiesen, keinen jungen Menschen
zurückzulassen. Jeder junge Mensch sollte und muss die Chance auf ein gesundes
Aufwachsen in Hilden und eine erfolgreiche, soziale und berufliche Integration
haben. Hierfür brauchen junge Menschen Teilhabechancen, Gestaltungsräume und
Beteiligungsrechte.
Die Kinder- und Jugendarbeit begleitet Übergänge, bietet
niederschwellige Anlaufstellen und soziale Lern- und Gestaltungsorte für junge
Menschen. Je älter die Kinder und Jugendlichen werden, desto mehr sind sie auf
sich und das Elternhaus angewiesen. Wer im familiären Umfeld über keine
ausreichende Unterstützung verfügt, droht bei Lebenskrisen den Halt zu
verlieren. Kinder- und Jugendarbeit fördert, stärkt, berät und unterstützt
junge Menschen in der gesamten Entwicklung und sichert so ab, dass
Entwicklungsunterstützungserfolge in den ersten Lebensjahren nicht verloren
gehen.
Der Kinder- und Jugendförderplan soll im 03.30.2021 in den
Jugendhilfeausschuss eingebracht werden. Auf der Grundlage des verabschiedeten
Kinder- und Jugendförderplanes werden dann die Kontrakte mit den freien Trägern
geschlossen. Die Maßnahmenplanung soll jährlich überprüft und fortgeschrieben
werden. Kinder und Jugendliche sollen in diesen Prozess fortlaufend einbezogen
werden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
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Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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