Betreff
Dritter Zwischenbericht zum Ablauf- und Beteiligungsverfahren für den Kinder- und Jugendförderplan 2020 -2025
Vorlage
WP 20-25 SV 51/003
Aktenzeichen
III/ 51 Scha
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstand zur Fortschreibung des Ablauf- und Beteiligungsplans zum Kinder- und Jugendförderplan 2020-2025 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Kinder- und Jugendförderplan – Gesetzliche Verpflichtung

Der vierte Kinder- und Jugendförderplan in Hilden soll im März 2021 dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden. Der Kinder- und Jugendförderplan wurde mit dem Dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG - KJFöG) als Instrument der Jugendhilfeplanung ab dem 01.01.2015 für das Land und die Kommunen in NRW verpflichtend eingeführt. Im Kinder- und Jugendförderplan werden die Rahmenbedingungen für die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit für die gesetzlichen Leistungsbereiche der §§11-14 SGB VIII (Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände, Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) in den Kommunen für jeweils 5 Jahre festgelegt. Der Kinder- und Jugendförderplan ist Teil der gesetzlichen Verpflichtung zur Jugendhilfeplanung (§80 SGB VIII) und der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung (§79a SGB VIII), die sich aus der Gesamtverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ergibt (§79 SGB VIII)

 

Jugendhilfeplanung

Um ein gesundes Aufwachsen zu begleiten und zu unterstützen sowie damit ein gelingendes Auf- und Hineinwachsen in die Gesellschaft zu ermöglichen, unterstützt der Staat Familien, Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit vielfältigen Leistungen. Ebenso wacht er über das Kindeswohl. Viele dieser Leistungen sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) definiert. Den örtlichen Jugendämtern obliegt nach §79 SGB VIII die Gesamtverantwortung für die bedarfsgerechte Planung und Bereitstellung der Leistungen: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch 

1.die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen….

und

2.eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nach Maßgabe von § 79a erfolgt. (§79, Abs. 1 + 2 SGB VIII).

In der Planung ist der Bestand festzustellen, der Bedarf unter Beteiligung der jungen Menschen und Familien zu erheben (§80, Abs. 1 SGB VIII) und hieraus, gemeinsam mit den Trägern, eine Maßnahmenplanung zu entwickeln (§80, Abs. 3 SGB VIII), die mit anderen örtlichen und überörtlichen Planungen abgestimmt sein sollte (§80, Abs. 4 SGB VIII).

 

Berichte zum bisherigen Verlauf

Das Ablauf- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplanes wurde Ende 2018/ Anfang 2019 mit den Beteiligten abgestimmt und am 20.02.2019 dem Jugendhilfeausschuss vorlegt (SV 51/246). Über den Stand des Ablauf- und Beteiligungsverfahrens wurde der Ausschuss durch Zwischenberichte am 12.06.2019 (SV 51/252) und 17.02.2020 (WP 14-20 SV 51/292) informiert.

 

Thematische Eckpunkte des neuen Kinder- und Jugendförderplanes

Ausgehend von der Evaluation der bisherigen Planung und Gesprächen mit den Fachkräften, Trägern, Jugendverbänden und den Kindern und Jugendlichen des Kinder- und Jugendparlaments wurden inhaltliche Schwerpunkte für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit identifiziert:

 

  • Aufbau einer kontinuierlichen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  • Einsatz digitaler Kommunikationsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Verstärkte Vernetzung der Akteure und Institutionen (Netzwerk 10plus)
  • Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der Kinder- und Jugendarbeit (auch mit angrenzenden Arbeitsfeldern wie dem Kulturbereich)
  • Strukturierte Abstimmung der Jugendhilfeplanung mit angrenzenden Planungsbereichen (Integrierter Planungsansatz)
  • Weiterer Ausbau der Unterstützung im Übergang Schule/ Beruf
  • Ausbau der Akquise von Projektfördermitteln
  •  

In vielen Bereichen konnten in den letzten Monaten bereits neue Maßnahmen, im Sinne eines kontinuierlichen Planungs- und Umsetzungsprozesses, auf den Weg gebracht werden (siehe Anlage).

 

Strategische Ausrichtung

Zentrale Zielsetzung bei der Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplanes ist, auch zukünftig eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Kinder- und Jugendarbeit in Hilden vorzuhalten. Der Kinder- und Jugendförderplan soll dabei als kontinuierlicher Prozess gestaltet werden, in dem die Arbeit für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende fortlaufend gemeinsam mit den Akteuren und den jungen Menschen bedarfsgerecht weiterentwickelt wird.

 

 

Befragung von Kindern und Jugendlichen

Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplanes wurde frühzeitig gemeinsam konzipiert und abgestimmt. Neben der engen Einbeziehung des Kinder- und Jugendparlamentes sollten Kinder- und Jugendliche durch Teams der Kinder- und Jugendarbeit befragt werden. Die Ergebnisse sollten nach einer Zwischenauswertung durch Diskussionsworkshops mit jeweils einer Klasse pro weiterführenden Schule in Hilden vertieft werden.

 

Die wissenschaftliche Begleitung der Befragung erfolgt durch Prof. Deinet und seinem Team von der Forschungsstelle für sozialraumorientierte Forschung und Entwicklung aus Düsseldorf.

Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit wurden 4. Quartal 2019 in qualitativen Befragungsmethoden geschult. Es wurden vier Forschungsgruppen zu den Themen „Kinder und Freizeit“, „Jugend und Freizeit“, „Holterhöfchen“ und „Beteiligung/ Partizipation“ für die Befragung gebildet.

 

Prozesseinschränkungen durch Corona-Lockdowns

Am 16.03.2020 erfolgte der 1. Corona-Lockdown. Bis auf die Forschungsgruppe „Kinder und Freizeit“ konnten alle Befragungen kurz vor dem Lockdown abgeschlossen werden. Insgesamt wurden in diesem Rahmen 114 junge Menschen befragt. Die vorgesehene Zwischenauswertung der Befragungsergebnisse am 31.03.2020 musste entfallen, wie auch die geplanten Schulworkshops an den weiterführenden Schulen. Die vorliegenden Befragungsergebnisse wurden gesichert und die Erfahrungen der „Forscherteams“ über Reflexionsbögen festgehalten.

 

Ihr seid uns wichtig - Kinder- und Jugendarbeit im Lockdown

Die Jugendzentren blieben auch in der Zeit des Corona-Lockdowns mit den Kindern und Jugendlichen in Verbindung. Eine Abfrage zum Einsatz digitaler Medien im Lockdown in der Kinder- und Jugendarbeit in Hilden zeigte, dass in vielfältiger Form digitale Kommunikationsmedien in der Kinder- und Jugendarbeit erfolgreich eingesetzt wurden. Die eingesetzten Methoden reichten von der Durchführung von Arbeitskreisen im Jugendparlament per Videokonferenz, über digitale Challenges bis zur virtuellen Öffnung von Jugendzentren zu den normalen Öffnungszeiten über Instagram, Twitch, Beatsense und andere Plattformen.

 

Befragung zum Erleben des Corona-Lockdowns/ Zusätzliche Workshops mit dem Kinder- und Jugendparlament

Das Vorgehen wurde an die Corona-Bedingungen angepasst, um trotz der Einschränkungen möglichst viele Perspektiven junger Menschen in Hilden in Prozess aufnehmen zu können. Alternativ zu den ausgefallenen Schulworkshops wurden von Prof. Deinet und seinem Team insgesamt 17 Jugendliche und Heranwachsende, u.a. vom SV Hilden Ost und der Jugendfeuerwehr, in einem jeweils ca. 30minütigen halbstrukturierten Interview danach befragt, wie sie den Corona-Lockdown erlebt haben, was Ihnen fehlte und was ihnen gefiel. Mit dem Kinderparlament wurde im September 2020 eine sogenanntes Autofotografie-Projekt durchgeführt. Kinder fotografierten Orte, die sie in Hilden mögen und die ihnen nicht gefallen. Am 03.10. fand ein Workshop Diskussion mit dem Jugendparlament zu den Themen Beteiligung, Jugendfreundliche Stadt und Wünsche bezüglich Beratungsangeboten statt.

 

Erste Ergebnisse

Aus den Bestandserhebungen und Befragungen ergeben sich erste Ergebnisse:

 

  • Die Bildungspartnerschaften, schriftlich definierte Kooperationsvereinbarungen zwischen einzelnen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und den Schulen hat sich als standarisierte Form aufgrund der vielen Besonderheiten des Einzelfalls nicht als flächendeckend tragfähig erwiesen. Die Zusammenarbeit zwischen der Jugendförderung und Schulen wurde durch die organisatorische Eingliederung des Offenen Ganztags in die Jugendförderung in 2018 strukturell gestärkt.

 

  • Die gemeinsame Darstellung der Angebote für Kinder und Jugendliche soll ausgebaut werden.

 

  • Die bedarfsgerechte Steuerung der Angebote für Kinder und Jugendliche in Hilden soll durch jährliche Wirksamkeitsdialoge weiter qualifiziert werden. Hierzu sollen so weit wie möglich operationalisierte Ziele und Kennzahlen entwickelt werden.

 

  • Die digitalen Medien stellen eine gute Ergänzung zu den bestehenden Kommunikationsformen und Methoden dar. Die Schaffung der entsprechenden digitalen Infrastruktur geht allerdings nur schrittweise voran. Vor allem der Zugang zu schnellem Internet ist Voraussetzung für die Teilnahme an Videokonferenzen, Webinaren etc. und nicht in allen Einrichtungen gegeben.

 

  • Bei den Befragungen junger Menschen wurden u.a. folgende Eckpunkte sichtbar:

 

    • Jugendliche wollen beteiligt werden und (die Zukunft) mitgestalten. Sie wollen bei allen Themen mitreden, die sie aktuell und zukünftig berühren
    • Jugendliche brauchen Raum, den sie gestalten können. Die Innenstadt ist für junge Menschen besonders attraktiv
    • Die Lebenslagen der jungen Menschen sind unterschiedlich. Die Teilhabemöglichkeiten sind ungleich verteilt (z.B. Vorhandensein sozialer Rückzugsräume und ungestörter Lernräume (eigenes Zimmer) oder Zugang zu digitalen Endgeräten und schnellem Internet).
    • Der Alltag von jungen Menschen wird stark durch die Schule strukturiert. Jugendliche stehen z.T. unter großem (Leistungs-)Druck.
    • Angebote der Kinder- und Jugendarbeit inklusive der Beratungsangebote sind einem Teil der Eltern und jungen Menschen nicht bekannt.

 

 

Maßnahmenplanung

Aus den Ergebnissen der Bestandsabfragen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Hilden (Ist-Stand) und den Ergebnissen der Befragungen (Hinweise auf den Soll-Zustand) werden nun mit fachlicher Unterstützung des Landesjugendamtes Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit gemeinsam mit den Akteuren erarbeitet. Dieser Prozess wurde durch die Auswirkungen der Corona-Epidemie deutlich verzögert. Die eigentlich für März geplante erste Auswertung der Befragungsergebnisse konnte erst am 30.09.2020 und auch nur als Videokonferenz durchgeführt werden. In der Veranstaltung, die auch vom Landesjugendamt begleitet wurde, wurden von der Forschungsstelle erste Befragungsergebnisse den Teams der Hildener Kinder- und Jugendarbeit und Leitungskräften des Amtes für Jugend, Schule und Sport vorgestellt. Diese Ergebnisse werden im Weiteren mit den Trägervertretern, angrenzenden Planungsbereichen, den Leitungskräfte des Amtes für Jugend, Schule und Sport und den Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit in Hinblick auf die Ableitung konkreter Maßnahmen für die Kinder und Jugendarbeit in Hilden diskutiert. Weitere Schritte werden in der Anlage aufgeführt. Die Maßnahmenplanung erfolgt mit fachlicher Begleitung des Landesjugendamtes.

 

Ausblick

Die Zeit des 1. Lockdowns zeigte sehr deutlich, wie ungleich Teilhabemöglichkeiten der jungen Menschen verteilt sind. Mehr denn je sind wir, auch aufgrund der demografischen Entwicklung, darauf angewiesen, keinen jungen Menschen zurückzulassen. Jeder junge Mensch sollte und muss die Chance auf ein gesundes Aufwachsen in Hilden und eine erfolgreiche, soziale und berufliche Integration haben. Hierfür brauchen junge Menschen Teilhabechancen, Gestaltungsräume und Beteiligungsrechte.

 

Die Kinder- und Jugendarbeit begleitet Übergänge, bietet niederschwellige Anlaufstellen und soziale Lern- und Gestaltungsorte für junge Menschen. Je älter die Kinder und Jugendlichen werden, desto mehr sind sie auf sich und das Elternhaus angewiesen. Wer im familiären Umfeld über keine ausreichende Unterstützung verfügt, droht bei Lebenskrisen den Halt zu verlieren. Kinder- und Jugendarbeit fördert, stärkt, berät und unterstützt junge Menschen in der gesamten Entwicklung und sichert so ab, dass Entwicklungsunterstützungserfolge in den ersten Lebensjahren nicht verloren gehen.

 

Der Kinder- und Jugendförderplan soll im 03.30.2021 in den Jugendhilfeausschuss eingebracht werden. Auf der Grundlage des verabschiedeten Kinder- und Jugendförderplanes werden dann die Kontrakte mit den freien Trägern geschlossen. Die Maßnahmenplanung soll jährlich überprüft und fortgeschrieben werden. Kinder und Jugendliche sollen in diesen Prozess fortlaufend einbezogen werden.

 

gez.

Dr. Claus Pommer


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer