Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege und
im Finanz- und Beteiligungsausschuss die Änderung der Schul- und
Gebührensatzung der Musikschule.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Änderung der Schulsatzung
Die derzeit
gültige Schulsatzung ist seit 01.02.2018 in Kraft.
Für den
Fall einer erneuten Schließung der Musikschule aufgrund einer Pandemie oder
anderer Fälle höherer Gewalt soll die Möglichkeit der Erteilung von
Online-Unterricht in § 7 der Satzung festgeschrieben werden.
In § 13
der Satzung sollen die Regelungen zum Mitwirkungsgremium Lehrerrat
konkretisiert und gleichzeitig - auf Wunsch des amtierenden Lehrerrates - die
Zahl der Mitglieder von drei auf fünf erhöht werden.
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Anlage
1: Synopse Schulsatzung
2. Änderung der Gebührensatzung (Anlage 2)
Die
derzeit gültige Gebührensatzung ist seit 01.02.2018 in Kraft.
Seinerzeit
wurden die Tarife um durchschnittlich 4 % erhöht.
Die jetzige Gebührenangleichung
sieht eine Erhöhung um erneut durchschnittlich 4 % vor.
Durch eine solche
Anpassung der Unterrichtsgebühren soll gestiegenen Personalkosten und
Mehrkosten im Bereich der Dienstleistungen (Kosten für die mehr als 30 auf
Honorarbasis tätigen Musikschullehrer/innen) Rechnung getragen werden. Die
zusätzlichen Einnahmen wurden bereits im Haushaltsansatz für 2021
berücksichtigt.
Angegeben sind
hierbei erstmalig auch Tarife für Online-Unterricht sowie für verkürzte
Unterrichtseinheiten im Bereich der Elementaren Musikerziehung und der
Kleinkinder-Kurse, wie sie im Falle von Einschränkungen aufgrund einer Pandemie
(wie derzeit) auch zukünftig notwendig werden könnten.
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Anlage
2: Gebührenvergleich 2018 - 2021
Die geplante
Anhebung der Gebührensätze wurde mit der Schulpflegschaft der Musikschule
besprochen. Eine Stellungnahme dieses Mitwirkungsgremiums wird nachgereicht.
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Die dargestellte Gebührensteigerung entspricht
einer Steigerung von ca. 1 % pro Jahr und stellt einen Deckungsbeitrag für die
insgesamt steigenden Kosten im Produkt dar. Die Gebührenanhebung ist in dieser
Form in den Haushaltsansätzen 2020 ff. eingepreist. Sowohl der Fehlbetrag vor
Berücksichtigung der internen Leistungsberechnungen als auch das Teilergebnis
des Produktes 040501 - Musikschule entwickeln sich dennoch negativ:
Franke