Betreff
Änderung der Schul- und Gebührensatzung der Musikschule
Vorlage
WP 20-25 SV 41/007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege und im Finanz- und Beteiligungsausschuss die Änderung der Schul- und Gebührensatzung der Musikschule.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

1. Änderung der Schulsatzung

 

Die derzeit gültige Schulsatzung ist seit 01.02.2018 in Kraft.

Für den Fall einer erneuten Schließung der Musikschule aufgrund einer Pandemie oder anderer Fälle höherer Gewalt soll die Möglichkeit der Erteilung von Online-Unterricht in § 7 der Satzung festgeschrieben werden.

 

In § 13 der Satzung sollen die Regelungen zum Mitwirkungsgremium Lehrerrat konkretisiert und gleichzeitig - auf Wunsch des amtierenden Lehrerrates - die Zahl der Mitglieder von drei auf fünf erhöht werden.

 

-      Anlage 1: Synopse Schulsatzung

 

2. Änderung der Gebührensatzung (Anlage 2)

 

Die derzeit gültige Gebührensatzung ist seit 01.02.2018 in Kraft.

Seinerzeit wurden die Tarife um durchschnittlich 4 % erhöht.

 

Die jetzige Gebührenangleichung sieht eine Erhöhung um erneut durchschnittlich 4 % vor.

Durch eine solche Anpassung der Unterrichtsgebühren soll gestiegenen Personalkosten und Mehrkosten im Bereich der Dienstleistungen (Kosten für die mehr als 30 auf Honorarbasis tätigen Musikschullehrer/innen) Rechnung getragen werden. Die zusätzlichen Einnahmen wurden bereits im Haushaltsansatz für 2021 berücksichtigt.

 

Angegeben sind hierbei erstmalig auch Tarife für Online-Unterricht sowie für verkürzte Unterrichtseinheiten im Bereich der Elementaren Musikerziehung und der Kleinkinder-Kurse, wie sie im Falle von Einschränkungen aufgrund einer Pandemie (wie derzeit) auch zukünftig notwendig werden könnten.

 

-      Anlage 2: Gebührenvergleich 2018 - 2021

 

Die geplante Anhebung der Gebührensätze wurde mit der Schulpflegschaft der Musikschule besprochen. Eine Stellungnahme dieses Mitwirkungsgremiums wird nachgereicht.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Die dargestellte Gebührensteigerung entspricht einer Steigerung von ca. 1 % pro Jahr und stellt einen Deckungsbeitrag für die insgesamt steigenden Kosten im Produkt dar. Die Gebührenanhebung ist in dieser Form in den Haushaltsansätzen 2020 ff. eingepreist. Sowohl der Fehlbetrag vor Berücksichtigung der internen Leistungsberechnungen als auch das Teilergebnis des Produktes 040501 - Musikschule entwickeln sich dennoch negativ:

 

 

 

Franke