Erläuterung zum Antrag:
Es lässt sich seit
geraumer Zeit im Kulturbereich ein kontinuierlicher Stellenabbau erkennen.
Umstrukturierungen sind bisher immer mit Einsparungen verbunden gewesen, die
dem kulturellen Leben in Hilden zunehmend empfindliche Einschnitte bescheren.
Wir wollen, dass die Politik und die Hildener Bürgerinnen und Bürger frühzeitig
gehört und miteinbezogen werden.
Antragstext:
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, das Strategiepapier Kultur weiter
fortzuschreiben, um den Kulturausschuss und den Rat der Stadt frühzeitig in die
weiteren Entwicklungen einzubeziehen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Das Kulturamt wird
den Antrag umsetzen und legt die Fortschreibung des Strategiepapiers Kultur für
die Jahre 2021 bis 2026 vor, das nunmehr vierte Grundlagenpapier für den
Kulturbereich seit 1998.
Die Umsetzung des
Strategiepapieres ist aber offen und steht ausdrücklich unter dem
Haushaltsvorbehalt. Die definitiven Haushaltsmittel ab dem Jahr 2022 sind noch
nicht beraten und beschlossen. Der Ausschuss bzw. der Rat muss entsprechend
durch seine Steuerungsverantwortung über die Umsetzung von möglichen Maßnahmen entscheiden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Klimarelevanz:
keine
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer gesehen Franke |
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