Aufhebung einer Budgetsperre / weitere Vorgehensweise
Beschlussvorschlag:
- Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufhebung der Budgetsperre.
- Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und
Finanzausschuss beschließt der Rat der Stadt Hilden, dass die 1. Baustufe
zur Einrichtung von Fahrradstraßen mit Kosten von 147.000€ ohne
Fördermittel in 2021 erfolgen soll.
Das
Aufwandsbudget (Sachkontengruppe 53) des Tiefbau- und Grünflächenamtes wird wegen
der entfallenden Erträge (Zuschüsse) um 103.000€ in 2021 erhöht (überplanmäßige
Aufwendungen nach § 8 Haushaltssatzung). Die Deckung erfolgt aus dem
Unterhaltungsbudget (Sachkontengruppe 521/Kostenart 521151/ Produkt 120101) des
Dezernates IV beim Tiefbau- und Grünflächenamt.
oder
alternativ
Nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss
beschließt der Rat der Stadt Hilden, dass die 1. Baustufe zur Einrichtung von Fahrradstraßen
mit Kosten von 147.000€ erst nach Eingang eines Förderbescheides realisiert
wird.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind zu sperren und im jeweiligen
Haushaltsjahr neu zu veranschlagen bzw. wenn möglich zu verschieben.
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat am 19.9.2018 die Verwaltung beauftragt, für
einige Straßen zu prüfen, ob diese als Fahrradstraßen eingerichtet werden
können. Die Verwaltung hat dazu dem Stadtentwicklungsausschuss am 20.11.2019
eine ausführliche Fachplanung vorgelegt (SV 66/153).
Es wurde darin
folgender Projektablauf vorgeschlagen:
-
1.
Baustufe in 2021
-
Auswertung
der Ergebnisse der 1. Baustufe in 2022, ggfls. Anpassung der Planung 2.
Baustufe
-
2.
Baustufe in 2023
Der Stadtentwicklungsausschuss fasste dazu folgenden Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Planung für die Anlage von Fahrradstraßen
und stimmt den vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten von
324.000 € zu.
In der
Hummelsterstraße, der Bismarckstraße und Am Stadtwald werden keine
Fahrradstraßen eingerichtet, da die verkehrsrechtlichen bzw. verkehrlichen
Voraussetzungen nicht vorhanden sind.
Die Ausführung erfolgt
in 2 Stufen. Nach der Ausführung der 1. Stufe erfolgen Verkehrsuntersuchungen,
um den Maßnahmenerfolg zu prüfen und ggfs. notwendige Änderungen an der
Realisierung der 2. Stufe vorzunehmen.
Die Realisierung
erfolgt nach folgendem Zeitplan:
Beginn der Umsetzung
in 2021. Für alle Straßen können Fördermittel beantragt werden.
2021 Umsetzung der Straßen Hagdornstraße,
Augustastraße, Schulstraße und Hagelkreuzstr.
2022 Durchführung weiterer Verkehrserhebungen
2023 Umsetzung der Straßen Am Jägersteig,
Schlichterweg, Luisenstraße, Pungshaustraße,
Bismarckstraße und Am Strauch
(teilweise in Abhängigkeit von den Verkehrserhebungen)
Die Ausführung in
einem 40 m langen Abschnitt der Hagdornstraße (östlich der Friedenstraße)
erfolgt mit: Die 7 Stellplätze am südlichen Fahrbahnrand entfallen ersatzlos
Die Verwaltung wird
beauftragt entsprechend des Beschlusses Haushaltsmittel über die Änderungsliste
in den Entwurf des Haushaltsplans 2020 ff. aufzunehmen. Die Mittel sind mit
einem HV6-Vermerk zu versehen.
Die Verwaltung hatte in der Sitzungsvorlage erläutert, dass solche Maßnahmen förderfähig sind und dazu ausgeführt:
Wenn nunmehr nach
Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss der Förderantrag zum Datum
01.06.2020 gestellt wird, kann förderunschädlich im Jahr 2021 mit der
Durchführung der Maßnahmen begonnen werden. Der Fördersatz beträgt derzeit 70
%.
Falls die Umsetzung
jedoch bereits im Jahr 2020 beginnen soll, müssen die Gesamtkosten von 142.000
€ für den 1. Ausführungsabschnitt in Gänze von der Stadt getragen werden.
Damit würden der Stadt
Hilden Fördermittel in Höhe von ca. 100.000 € entgehen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung eine Umsetzung der Maßnahmen ab 2021 vor.
Der Ausschuss hat dann die Realisierung ab 2021 beschlossen, aber nicht explizit von einer Förderung abhängig gemacht.
Die Verwaltung hat zeitgerecht im Frühjahr 2020 einen Förderantrag gestellt. Mit einem positiven Förderbescheid wurde im 4.Quartal 2020 gerechnet. Eine aktuelle Nachfrage beim Zuschussgeber hat jetzt ergeben, dass keine Förderung für 2021 erfolgt. Das Programm sei überzeichnet. Der Förderantrag könne bestehen bleiben, um ihn im nächsten Jahr weiter zu bearbeiten. Ob dann eine Förderung für 2022 erfolgen könne, sei jedoch offen.
Im Zusammenhang mit dem vom Ausschuss gesetzten Sperrvermerk zur Projektausführung (ehemals HV6) sind nunmehr Entscheidungen zu folgenden Fragen nötig:
- Soll die 1. Baustufe in 2021 ohne Förderung realisiert werden?
oder
- Soll ein eventueller Förderbescheid (ggfls. in 2021) abgewartet werden und die 1. Baustufe in 2022 (oder später) realisiert werden?
Da die Fachplanung ausführungsreif vorliegt, wäre die Verwaltung in der Lage die 1. Baustufe in 2021 zu realisieren. Die Kosten liegen bei voraussichtlich 147.000 €. Auf die im Haushalt 2021 vorgesehene Einnahme einer Zuwendung von 103.000 € würde verzichtet.
Eine Realisierung der 1. Baustufe in 2021 unter Wegfall der Zuschüsse führt gemäß § 8 der Haushaltssatzung zu einer Minderung der Aufwandsermächtigungen im Budget (Sachkontengruppe 53) des Tiefbau- und Grünflächenamtes um 103.000 € in 2021. Dies ist in diesem Budget finanziell leider nicht tragbar. Im Unterhaltungsbudget (Sachkontengruppe 521) des Dezernates IV wäre eine solche Minderung der Aufwandsermächtigungen aber tragbar. Insofern wäre eine haushaltsneutrale Finanzierung möglich. Eine Deckung des Mehrbedarfs des ersten Budgets (Sachkontengruppe 53) durch das zweite Budget (Sachkontengruppe 521/Kostenart 521151/ Produkt 120101) bedarf nach § 10 der Haushaltssatzung der Zustimmung des Rates. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie die in der Haushaltssatzung festgelegte Ermächtigung der Kämmerin in Höhe von 100.000€ überschreiten.
Dies ist so in der ersten Variante des Beschlussvorschlages berücksichtigt.
Hinweis:
Dieser Sitzungsvorlage ist die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/153
„Umsetzungsplanung für die Anlage von Fahrradstraßen“ beigefügt, die in der
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.11.2019 beraten wurde.
Vor dem Hintergrund des Beginns der neuen Legislaturperiode ist davon
auszugehen, dass nicht alle Mitglieder der Ausschüsse und des Rates die damals
beratene Sitzungsvorlage kennen.
Da es bei der heutigen Beschlusslage „nur“ um die 1. Baustufe geht, werden
jedoch nicht sämtliche Anlagen mit den großformatigen Lageplänen beigefügt,
sondern nur die zur Hagdornstraße, Augustastraße, Schulstraße und
Hagelkreuzstraße.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die nachfolgenden Finanzangaben beziehen sich nur auf das Projekt und
sind nur Teilbeträge der im Haushaltsplan ausgewiesenen Gesamtbudgets |
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2021 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
147.000,00 |
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2022 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
14.000,00 |
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2023 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
163.000,00 |
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2021 |
1201010010 |
414100 |
Zuschuss |
103.000,00 |
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2023 |
1201010010 |
414100 |
Zuschuss |
148.300,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die nachfolgenden Finanzangaben beziehen sich nur auf das Projekt und
sind nur Teilbeträge der im Haushaltsplan ausgewiesenen Gesamtbudgets |
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Bei Beschlussvorschlag 2, 1. Alternative: |
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2021 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
147.000,00 |
||
2022 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
14.000,00 |
||
2023 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
163.000,00 |
||
|
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|
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||
2021 |
1201010010 |
414100 |
Zuschuss |
0,00 |
||
2023 |
1201010010 |
414100 |
Zuschuss |
148.300,00 |
||
Bei Beschlussvorschlag 2, 2 Alternative: |
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2022 ? |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
147.000,00 |
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2023 ? |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
14.000,00 |
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2024 ? |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
163.000,00 |
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2022 ? |
1201010010 |
414100 |
Zuschuss |
103.000,00 |
||
2024 ? |
1201010010 |
414100 |
Zuschuss |
148.300,00 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
103.000,00 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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