Betreff
Einrichtung von Fahrradstraßen:
Aufhebung einer Budgetsperre / weitere Vorgehensweise
Vorlage
WP 20-25 SV 66/001
Aktenzeichen
66.1 Fahrradstraßen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufhebung der Budgetsperre.

 

  1. Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat der Stadt Hilden, dass die 1. Baustufe zur Einrichtung von Fahrradstraßen mit Kosten von 147.000€ ohne Fördermittel in 2021 erfolgen soll.

Das Aufwandsbudget (Sachkontengruppe 53) des Tiefbau- und Grünflächenamtes wird wegen der entfallenden Erträge (Zuschüsse) um 103.000€ in 2021 erhöht (überplanmäßige Aufwendungen nach § 8 Haushaltssatzung). Die Deckung erfolgt aus dem Unterhaltungsbudget (Sachkontengruppe 521/Kostenart 521151/ Produkt 120101) des Dezernates IV beim Tiefbau- und Grünflächenamt.

 

oder alternativ

 

Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat der Stadt Hilden, dass die 1. Baustufe zur Einrichtung von Fahrradstraßen mit Kosten von 147.000€ erst nach Eingang eines Förderbescheides realisiert wird.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind zu sperren und im jeweiligen Haushaltsjahr neu zu veranschlagen bzw. wenn möglich zu verschieben.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 19.9.2018 die Verwaltung beauftragt, für einige Straßen zu prüfen, ob diese als Fahrradstraßen eingerichtet werden können. Die Verwaltung hat dazu dem Stadtentwicklungsausschuss am 20.11.2019 eine ausführliche Fachplanung vorgelegt (SV 66/153).

 

Es wurde darin folgender Projektablauf vorgeschlagen:

 

-      1. Baustufe in 2021

-      Auswertung der Ergebnisse der 1. Baustufe in 2022, ggfls. Anpassung der Planung 2. Baustufe

-      2. Baustufe in 2023

 

Der Stadtentwicklungsausschuss fasste dazu folgenden Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Planung für die Anlage von Fahrradstraßen und stimmt den vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten von 324.000 € zu.

In der Hummelsterstraße, der Bismarckstraße und Am Stadtwald werden keine Fahrradstraßen eingerichtet, da die verkehrsrechtlichen bzw. verkehrlichen Voraussetzungen nicht vorhanden sind.

Die Ausführung erfolgt in 2 Stufen. Nach der Ausführung der 1. Stufe erfolgen Verkehrsuntersuchungen, um den Maßnahmenerfolg zu prüfen und ggfs. notwendige Änderungen an der Realisierung der 2. Stufe vorzunehmen.

Die Realisierung erfolgt nach folgendem Zeitplan:

Beginn der Umsetzung in 2021. Für alle Straßen können Fördermittel beantragt werden.

2021    Umsetzung der Straßen Hagdornstraße, Augustastraße, Schulstraße und Hagelkreuzstr.

2022    Durchführung weiterer Verkehrserhebungen

2023    Umsetzung der Straßen Am Jägersteig, Schlichterweg, Luisenstraße, Pungshaustraße,

            Bismarckstraße und Am Strauch (teilweise in Abhängigkeit von den Verkehrserhebungen)

Die Ausführung in einem 40 m langen Abschnitt der Hagdornstraße (östlich der Friedenstraße) erfolgt mit: Die 7 Stellplätze am südlichen Fahrbahnrand entfallen ersatzlos

Die Verwaltung wird beauftragt entsprechend des Beschlusses Haushaltsmittel über die Änderungsliste in den Entwurf des Haushaltsplans 2020 ff. aufzunehmen. Die Mittel sind mit einem HV6-Vermerk zu versehen.

 

Die Verwaltung hatte in der Sitzungsvorlage erläutert, dass solche Maßnahmen förderfähig sind und dazu ausgeführt:

 

Wenn nunmehr nach Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss der Förderantrag zum Datum 01.06.2020 gestellt wird, kann förderunschädlich im Jahr 2021 mit der Durchführung der Maßnahmen begonnen werden. Der Fördersatz beträgt derzeit 70 %.

Falls die Umsetzung jedoch bereits im Jahr 2020 beginnen soll, müssen die Gesamtkosten von 142.000 € für den 1. Ausführungsabschnitt in Gänze von der Stadt getragen werden.

Damit würden der Stadt Hilden Fördermittel in Höhe von ca. 100.000 € entgehen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung eine Umsetzung der Maßnahmen ab 2021 vor.

 

Der Ausschuss hat dann die Realisierung ab 2021 beschlossen, aber nicht explizit von einer Förderung abhängig gemacht.

 

Die Verwaltung hat zeitgerecht im Frühjahr 2020 einen Förderantrag gestellt. Mit einem positiven Förderbescheid wurde im 4.Quartal 2020 gerechnet. Eine aktuelle Nachfrage beim Zuschussgeber hat jetzt ergeben, dass keine Förderung für 2021 erfolgt. Das Programm sei überzeichnet. Der Förderantrag könne bestehen bleiben, um ihn im nächsten Jahr weiter zu bearbeiten. Ob dann eine Förderung für 2022 erfolgen könne, sei jedoch offen.

 

Im Zusammenhang mit dem vom Ausschuss gesetzten Sperrvermerk zur Projektausführung (ehemals HV6) sind nunmehr Entscheidungen zu folgenden Fragen nötig:

 

-      Soll die 1. Baustufe in 2021 ohne Förderung realisiert werden?

oder

-      Soll ein eventueller Förderbescheid (ggfls. in 2021) abgewartet werden und die 1. Baustufe in 2022 (oder später) realisiert werden?

 

Da die Fachplanung ausführungsreif vorliegt, wäre die Verwaltung in der Lage die 1. Baustufe in 2021 zu realisieren. Die Kosten liegen bei voraussichtlich 147.000 €. Auf die im Haushalt 2021 vorgesehene Einnahme einer Zuwendung von 103.000 € würde verzichtet.

 

Eine Realisierung der 1. Baustufe in 2021 unter Wegfall der Zuschüsse führt gemäß § 8 der Haushaltssatzung zu einer Minderung der Aufwandsermächtigungen im Budget (Sachkontengruppe 53) des Tiefbau- und Grünflächenamtes um 103.000 € in 2021. Dies ist in diesem Budget finanziell leider nicht tragbar. Im Unterhaltungsbudget (Sachkontengruppe 521) des Dezernates IV wäre eine solche Minderung der Aufwandsermächtigungen aber tragbar. Insofern wäre eine haushaltsneutrale Finanzierung möglich. Eine Deckung des Mehrbedarfs des ersten Budgets (Sachkontengruppe 53) durch das zweite Budget (Sachkontengruppe 521/Kostenart 521151/ Produkt 120101) bedarf nach § 10 der Haushaltssatzung der Zustimmung des Rates. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie die in der Haushaltssatzung festgelegte Ermächtigung der Kämmerin in Höhe von 100.000€ überschreiten.

 

Dies ist so in der ersten Variante des Beschlussvorschlages berücksichtigt.

 

 

Hinweis:
Dieser Sitzungsvorlage ist die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/153 „Umsetzungsplanung für die Anlage von Fahrradstraßen“ beigefügt, die in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.11.2019 beraten wurde.
Vor dem Hintergrund des Beginns der neuen Legislaturperiode ist davon auszugehen, dass nicht alle Mitglieder der Ausschüsse und des Rates die damals beratene Sitzungsvorlage kennen.
Da es bei der heutigen Beschlusslage „nur“ um die 1. Baustufe geht, werden jedoch nicht sämtliche Anlagen mit den großformatigen Lageplänen beigefügt, sondern nur die zur Hagdornstraße, Augustastraße, Schulstraße und Hagelkreuzstraße.

 

 

In Vertretung

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Die nachfolgenden Finanzangaben beziehen sich nur auf das Projekt und sind nur Teilbeträge der im Haushaltsplan ausgewiesenen Gesamtbudgets

2021

1201010010

521151

Verkehrsflächen

147.000,00

2022

1201010010

521151

Verkehrsflächen

14.000,00

2023

1201010010

521151

Verkehrsflächen

163.000,00

 

 

 

 

 

2021

1201010010

414100

Zuschuss

103.000,00

2023

1201010010

414100

Zuschuss

148.300,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Die nachfolgenden Finanzangaben beziehen sich nur auf das Projekt und sind nur Teilbeträge der im Haushaltsplan ausgewiesenen Gesamtbudgets

Bei Beschlussvorschlag 2, 1. Alternative:

2021

1201010010

521151

Verkehrsflächen

147.000,00

2022

1201010010

521151

Verkehrsflächen

14.000,00

2023

1201010010

521151

Verkehrsflächen

163.000,00

 

 

 

 

 

2021

1201010010

414100

Zuschuss

0,00

2023

1201010010

414100

Zuschuss

148.300,00

Bei Beschlussvorschlag 2, 2 Alternative:

2022 ?

1201010010

521151

Verkehrsflächen

147.000,00

2023 ?

1201010010

521151

Verkehrsflächen

14.000,00

2024 ?

1201010010

521151

Verkehrsflächen

163.000,00

 

 

 

 

 

2022 ?

1201010010

414100

Zuschuss

103.000,00

2024 ?

1201010010

414100

Zuschuss

148.300,00

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

1201010010

521151

Verkehrsflächen

103.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

                x

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke