Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird der Bürgermeister vom Altersvorsitzenden
des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Nach den vorliegenden Unterlagen ist dieses
Ratsmitglied Dr. Heimo Haupt (Geburtsjahr 1942).
Gemäß § 46 des Landesbeamtengesetzes, welches
auch auf den Bürgermeister Anwendung findet, ist folgender Diensteid zu
leisten:
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
gez.
in Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter