Betreff
Einführung und Verpflichtung des Bürgermeisters
Vorlage
WP 20-25 SV 01/002
Art
Mitteilungsvorlage

Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird der Bürgermeister vom Altersvorsitzenden des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt.

 

Nach den vorliegenden Unterlagen ist dieses Ratsmitglied Dr. Heimo Haupt (Geburtsjahr 1942).

 

Gemäß § 46 des Landesbeamtengesetzes, welches auch auf den Bürgermeister Anwendung findet, ist folgender Diensteid zu leisten:

 

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

gez.

in Vertretung

 

 

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter