Beschlussvorschlag:
Die
Verbandsversammlung beschließt, die folgenden Paragraphen der Verbandssatzung:
- §1, „Verbandsmitglieder“
- §8, „Beschlüsse der
Verbandsversammlung/Bekanntmachungsform“
- §9, „Sitzungen der Verbandsversammlung“
- §13, „VHS-Leiter/-in“
- §17, „Mitwirkung“
- §18, „Arbeitsplan“
gemäß
der in der Anlage beigefügten Synopse zu ändern.
Erläuterungen:
In
der Verbandssatzung des Zweckverbandes der VHS Hilden-Haan sind die
wesentlichen Prozesse der Arbeitsweise der Verbandsversammlung sowie der
Verwaltung der VHS festgehalten. Die Verbandsvorsteherin hat in Übereinstimmung
mit der Leitung der VHS sowie dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung einen
Aktualisierungsbedarf aus den folgende Gründen festgestellt:
Zu
Punkt 1:
Im
Falle einer erfolgreichen Beschlusslage müssen formal die Bezüge auf die
älteren Fassungen der Satzung, des Weiterbildungsgesetzes NRW und des nordrhein-westfälischen
Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit aktualisiert werden
Zu
Punkt 2:
Die
22. Verbandsversammlung der VHS Hilden-Haan konnte aufgrund der pandemischen
Lage nicht wie geplant am 6. Mai 2020 stattfinden. Um die Arbeitsfähigkeit der
VHS sowie der Gremien zu gewährleisten wurden die wesentlichen Beschlüsse mit
Zustimmung der Mitglieder der Verbandsversammlung im Umlaufverfahren gefasst.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ergab sich aus der Änderung
des GkG NRW durch das Epidemie-Gesetz. Diese erlaubt nach § 15b (Fn 13),
„Beschlüsse im vereinfachten Verfahren“, eilbedürftige Angelegenheiten im
Umlaufverfahren zu treffen, „wenn und solange nach § 11 IfSBG-NRW eine epidemische
Lage von besonderer Tragweite festgestellt ist (…)“sowie „zwei
Drittel der Mitglieder der Verbandsversammlung mit der schriftlichen Abgabe der
Stimmen einverstanden erklären. Die Mitglieder der Verbandsversammlung geben
ihre Stimmen über den betreffenden Beschlussvorschlag im Falle des Satzes 1 mit
Einzelschreiben oder im Umlaufverfahren ab. Die Stimmabgaben erfolgen in
Textform.“
Die
Erfahrungen aus dem 1. Halbjahr 2020 haben gezeigt, dass ein Beschluss im
Umlaufverfahren auch unabhängig von einer epidemischen Lage von besonderer
Tragweite sinnvoll seien kann. Vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses einer
derzeit laufenden Rechtsprüfung durch das Rechtsamt der Stadt Hilden, wird eine
entsprechende legitimierende Implementation in die Satzung vorgeschlagen.
Zu
Punkt 3:
Die
Teilnahme der Abteilungsleitungen an den Sitzungen der Verbandversammlung ist
im Zweckverband der VHS Hilden-Haan gängige Praxis. Durch die vorgeschlagene
Änderung ist eine eindeutige Legitimierung der Teilnahme sichergestellt.
Zu
Punkt 4:
Die
Teilnahme der VHS-Leiters / der VHS-Leiterin an Versammlungen und Sitzungen von
Verbänden oder Vereinen, in denen die VHS eine Mitgliedschaft innehat, sowie
die Ausübung des Stimmrechtes im Namen der VHS ist aufgrund seines/ihres
Wissens über die Interessen der VHS sowie pädagogische Fachdiskurse sinnvoll
und in Teilen gängige Praxis. Durch die vorgeschlagene Änderung ist eine
eindeutige Legitimierung der aufgelisteten Funktionen sichergestellt.
Zu
Punkt 5:
Die
in der aktuellen Satzung festgeschriebene Form der Beteiligung durch eine
VHS-Konferenz pro Semester wird erfahrungsgemäß insbesondere aufgrund geringer
Teilnahme den Anforderungen einer tatsächlichen Mitwirkung nicht gerecht. Die
vorgeschlagene Änderung würde es der VHS erlauben, dem Wortsinn nach wirksamere
und ergebnisorientiertere Formen der Mitbestimmung zu entwerfen und
einzuführen.
Zu
Punkt 6:
Die
in der aktuellen Satzung erwähnten kommunalen Einrichtungen existieren in
dieser Form teilweise nicht mehr. Die vorgeschlagene Änderung würde der VHS
eine ständige Aktualisierung der Liste der zu erwähnenden Einrichtungen
ermöglichen.
gez. B. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen: nein
Investitionen: |
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Folgeaufwand |
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Sachaufwand: |
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Personalaufwand: |
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Finanzierung |
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