Betreff
Änderung der Verbandssatzung
Vorlage
SV 106
Aktenzeichen
Kt/Wi
Art
Beschlussvorlage VHS

Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung beschließt, die folgenden Paragraphen der Verbandssatzung:

 

  1. §1, „Verbandsmitglieder“
  2. §8, „Beschlüsse der Verbandsversammlung/Bekanntmachungsform“
  3. §9, „Sitzungen der Verbandsversammlung“
  4. §13, „VHS-Leiter/-in“
  5. §17, „Mitwirkung“
  6. §18, „Arbeitsplan“

 

gemäß der in der Anlage beigefügten Synopse zu ändern.

 


Erläuterungen:

 

In der Verbandssatzung des Zweckverbandes der VHS Hilden-Haan sind die wesentlichen Prozesse der Arbeitsweise der Verbandsversammlung sowie der Verwaltung der VHS festgehalten. Die Verbandsvorsteherin hat in Übereinstimmung mit der Leitung der VHS sowie dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung einen Aktualisierungsbedarf aus den folgende Gründen festgestellt:

 

 

Zu Punkt 1:

Im Falle einer erfolgreichen Beschlusslage müssen formal die Bezüge auf die älteren Fassungen der Satzung, des Weiterbildungsgesetzes NRW und des nordrhein-westfälischen Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit aktualisiert werden

 

Zu Punkt 2:

Die 22. Verbandsversammlung der VHS Hilden-Haan konnte aufgrund der pandemischen Lage nicht wie geplant am 6. Mai 2020 stattfinden. Um die Arbeitsfähigkeit der VHS sowie der Gremien zu gewährleisten wurden die wesentlichen Beschlüsse mit Zustimmung der Mitglieder der Verbandsversammlung im Umlaufverfahren gefasst. Die gesetzliche Grundlage hierfür ergab sich aus der Änderung des GkG NRW durch das Epidemie-Gesetz. Diese erlaubt nach § 15b (Fn 13), „Beschlüsse im vereinfachten Verfahren“, eilbedürftige Angelegenheiten im Umlaufverfahren zu treffen, wenn und solange nach § 11 IfSBG-NRW eine epidemische Lage von besonderer Tragweite festgestellt ist (…)“sowie zwei Drittel der Mitglieder der Verbandsversammlung mit der schriftlichen Abgabe der Stimmen einverstanden erklären. Die Mitglieder der Verbandsversammlung geben ihre Stimmen über den betreffenden Beschlussvorschlag im Falle des Satzes 1 mit Einzelschreiben oder im Umlaufverfahren ab. Die Stimmabgaben erfolgen in Textform.“

Die Erfahrungen aus dem 1. Halbjahr 2020 haben gezeigt, dass ein Beschluss im Umlaufverfahren auch unabhängig von einer epidemischen Lage von besonderer Tragweite sinnvoll seien kann. Vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses einer derzeit laufenden Rechtsprüfung durch das Rechtsamt der Stadt Hilden, wird eine entsprechende legitimierende Implementation in die Satzung vorgeschlagen.

 

Zu Punkt 3:

Die Teilnahme der Abteilungsleitungen an den Sitzungen der Verbandversammlung ist im Zweckverband der VHS Hilden-Haan gängige Praxis. Durch die vorgeschlagene Änderung ist eine eindeutige Legitimierung der Teilnahme sichergestellt.

 

Zu Punkt 4:

Die Teilnahme der VHS-Leiters / der VHS-Leiterin an Versammlungen und Sitzungen von Verbänden oder Vereinen, in denen die VHS eine Mitgliedschaft innehat, sowie die Ausübung des Stimmrechtes im Namen der VHS ist aufgrund seines/ihres Wissens über die Interessen der VHS sowie pädagogische Fachdiskurse sinnvoll und in Teilen gängige Praxis. Durch die vorgeschlagene Änderung ist eine eindeutige Legitimierung der aufgelisteten Funktionen sichergestellt.

 

Zu Punkt 5:

Die in der aktuellen Satzung festgeschriebene Form der Beteiligung durch eine VHS-Konferenz pro Semester wird erfahrungsgemäß insbesondere aufgrund geringer Teilnahme den Anforderungen einer tatsächlichen Mitwirkung nicht gerecht. Die vorgeschlagene Änderung würde es der VHS erlauben, dem Wortsinn nach wirksamere und ergebnisorientiertere Formen der Mitbestimmung zu entwerfen und einzuführen.

 

Zu Punkt 6:

Die in der aktuellen Satzung erwähnten kommunalen Einrichtungen existieren in dieser Form teilweise nicht mehr. Die vorgeschlagene Änderung würde der VHS eine ständige Aktualisierung der Liste der zu erwähnenden Einrichtungen ermöglichen.

 

 

 

gez. B. Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen:  nein

 

Investitionen:

 

Folgeaufwand

 

Sachaufwand:

 

Personalaufwand:

 

Finanzierung