Betreff
Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Vorlage
WP 20-25 SV 50/003
Aktenzeichen
III/50.2 Ro
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen den Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Kenntnis.


 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht diese ausführliche Berichterstattung sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung.

 

Unterbringung:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Die nachfolgenden Zahlen sollen einen Überblick geben, wie sich die regelmäßig berichteten Kennzahlen im Asylbereich im weiteren Verlauf des Jahres 2020 entwickelt haben.

 

Im Zeitraum Januar bis September 2020 wurden 74.173 Erstanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 110.282 Erstanträge gestellt; dies bedeutet eine Abnahme der Antragszahlen um 32,7 % im Vergleich zum Vorjahr.

 

Im bisherigen Berichtsjahr 2020 waren 19.757 der Asylerstantragstellenden (26,6 %) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr wurden damit insgesamt 54.416 Erstanträge gestellt.

 

Die Zahl der Folgeanträge im Zeitraum Januar bis September 2020 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (17.635 Folgeanträge) um 32.0 % auf 11.985 Folgeanträge.

 

Damit nahm das Bundesamt insgesamt 86.158 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr 2020 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (127.917 Asylanträge) bedeutet dies eine Abnahme um 32,6 %. (Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des BAMF, September 2020).

 

Die Zahlen zeigen somit einen stetigen Rückgang der Asylbewerberzahlen seit 2015.

 

Asylanträge:

 

Zeitraum

insgesamt

davon Erstanträge

davon Folgeanträge

2018

185.853

161.931

23.922

2019

165.938

142.509

23.429

Jan - Sep 2020

86.158

74.173

11.985

Jan 2020

14.187

12.212

1.975

Feb 2020

11.928

10.140

1.788

Mrz 2020

8.069

7.120

949

Apr 2020

5.695

5.106

589

Mai 2020

4.329

3.777

552

Jun 2020

5.576

4.789

787

Jul 2020

8.865

7.588

1.277

Aug 2020

8.424

7.275

1.149

Sep 2020

10.576

9.302

1.274  

Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglichen Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.

 

 

Insgesamt wurden 112.821 Erst- und Folgeanträge im bisherigen Berichtsjahr 2020 entschieden.

Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Zeitraum Januar bis September 2020 bei 41,8%.

 

Ende September 2020 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 45.370 Verfahren. Im Vergleich zum Vormonat (43.316) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 4,7% gestiegen.

 

Situation in Hilden

 

Die Unterbringungssituation in Hilden ist nach wie vor als stabil zu bezeichnen, die bislang geschaffenen Unterbringungseinheiten sind ausreichend. Sollte der weitere Zuzug von Flüchtlingen im bisherigen Trend verbleiben, wäre die Unterbringung der Menschen über das Jahr 2020 hinaus gesichert.

 

Die Wohnraumsituation in Hilden ist allerdings weiterhin sehr angespannt. Nach wie vor steht anerkannten Flüchtlingen kein ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Da anerkannte Flüchtlinge nach Erhalt eines Schutzstatus mit einer Wohnsitzauflage für Hilden für die Dauer von drei Jahren ausgestattet sind, bleiben sie überwiegend entsprechend in den städtischen Unterkünften wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Dennoch gelingt es Einzelnen, wie auch Familien sporadisch, sich mit eigenem Wohnraum zu versorgen. Mit Beendigung der Wohnsitzauflage können die anerkannten Schutzberechtigten die zugewiesene Gemeinde verlassen.

 

Mit Stand 07.10.2020 sind in Hilden 412 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen untergebracht. Der starke Rückgang gegenüber dem letzten Berichtszeitraum (-42 Flüchtlinge ggü. der letzten Sitzungsvorlage) erklärt sich durch zahlreiche Auszüge, indem Menschen privaten Wohnraum fanden, freiwillig ausreisten (3 Personen im Jahr 2020) oder durch Abschiebungen (10 Personen im Jahr 2020) außer Landes gebracht wurden. Von diesen 412 Personen sind 283 Personen im Leistungsbezug des AsylbLG. Im Monat August 2020 bezog die Stadt Hilden für 143 Personen aus dieser Gruppe vom Land NRW Zuschüsse nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), Tendenz fallend.

 

Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft sich auf 93 Menschen.

 

Es gibt zwei verschiedene Aufnahmeverpflichtungen für die Stadt Hilden mit unterschiedlichen Zielgruppen. Für die Zuweisung dieser Menschen ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, die die Aufnahmeverpflichtung täglich aktuellen Entwicklungen anpasst. Diese beiden Personengruppen unterteilen sich nach Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren und nach Personen, die bereits über eine Anerkennung verfügen und verpflichtet sind, sich im Anschluss für drei Jahre in Hilden aufzuhalten (§12a Aufenthaltsgesetz). Darüber hinaus werden Asylbewerber in Unterkünften der Stadt Hilden untergebracht, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, die sich aber aus verschiedenen Gründen noch in Hilden aufhalten, z.B. wegen eines Abschiebungsverbotes. Sie verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis.

 

Die folgende Tabelle (Statistik der Bezirksregierung Arnsberg) vermittelt einen Überblick.

 

Stand 04.10.2020

Bewohner im Asylverfahren

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz

Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden

155

523

Weitere Aufnahmeverpflichtung

2

76

Erfüllungsquote der Bezirksregierung

98,57*

87,31*

Gesamtzahl aufzunehmender Personen

157

599

 

*Die Quoten werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

 

Hilden wurde im Januar kein geflüchteter Mensch, im Februar fünf und im März vier Flüchtlinge zugewiesen.

 

Die Aufnahmeverpflichtung anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage ist von März 2020 mit 517 Personen auf 599 im Oktober 2020 gestiegen. Die Anzahl derer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln oder Abschiebeverboten, nicht ausreisen, steigt. Im letzteren Fall endet die Berechtigung auf Erstattungen der Stadt Hilden durch das Land NRW nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) mit Ablauf von drei Monaten nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht bzw. der Entscheidung.

 

283 Personen befinden sich in einem noch laufenden Asylverfahren oder das Verfahren wurde ohne Anerkennung als Asylberechtigter abgeschlossen, sie erhalten aber weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG. Die Kosten für Unterkunft, Lebensunterhalt und Krankenhilfe für 140 Leistungsberechtigte sind vollständig von der Stadt Hilden zu tragen und werden vom Land nicht erstattet. Insbesondere die Kosten für Krankenhilfe können erhebliche Summen erreichen. Die Kostenerstattung gem. FlüAG gilt lediglich für 143 Personen.

 

Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird weiterhin eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der

 

-      Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung

-      Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage

-      Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen

-      Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlinge, die aus der FlüAG Berechtigung herausgefallen sind

-      Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen

leisten.

 

Ob der Trend des weiteren Rückgangs der Asylerstanträge anhält ist von der künftigen internationalen politischen Entwicklung abhängig.

 

Aktuell wird nahezu jegliche globale Aktivität von der Covid19-Pandemie dominiert. Die Grenzen sind geschlossen, Reisen sind nicht möglich und somit die Migration auch nicht. Die Lage in den Flüchtlingslagern in Griechenland und der Türkei waren schon vor der „Covid19-Pandemie“ angespannt- erste Ansteckungen würden die Situation noch einmal verschärfen. Vor diesem Hintergrund hatten Kommunen angeboten kurzfristig alleinreisenden Kindern Schutz anzubieten. Darüber hinaus wurde die Aufnahme von Flüchtlingen aufgrund des Brandes im Flüchtlingslager Moria auf Lesbos angeboten.

 

 

Integration

 

Die Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge in den Übergangsheimen der Stadt Hilden war im Jahr 2020 maßgeblich durch die Folgen der weltweiten Covid-19 Pandemie gekennzeichnet.

 

Zu Beginn der Pandemie war die Stadt Hilden- wie vermutlich viele andere Kommunen bundesweit- von einer Knappheit an Schutzausrüstung betroffen. So konnte eine flächendeckende Versorgung von allen Mitarbeiter/innen mit der notwendigen Schutzausrüstung nicht gewährleistet werden. Die dynamische Entwicklung der Pandemie und die anfangs rudimentären Informationen über den Erreger und seine Verbreitung haben zunächst zu einer Schließung der Verwaltungsgebäude für Besucher/innen geführt. Ebenso wurde aufgrund der unsicheren Informationslage und dem Mangel an Schutzausrüstung zunächst auf aufsuchende Sozialarbeit verzichtet.

 

Ad-hoc musste so die Beratung und Betreuung von ca. 500 Flüchtlingen in ca. 25 Asylunterkünften, welche vor der Pandemie zu großen Teilen dezentral in den Asylunterkünften stattgefunden hatten, zentralisiert werden. Hierfür mussten besondere Vorkehrungen getroffen werden. Es wurden neben den räumlichen Voraussetzungen auch technische Lösungen forciert um Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen vor Ansteckungen zu schützen.

 

Hausmeister haben eine Hausmeister- Hotline betreut, die sich auch für Fragen der Bewohner bewährt hat. Über diesen Weg konnten die Kollegen- auch von Zuhause- effizient eingesetzt werden und mit den verbliebenen Hausmeistern im Außendienst viele Anliegen der Bewohner/innen aufnehmen und bearbeiten. Die sozialpädagogische Beratung und Betreuung erfolgte- wo möglich- telefonisch oder per Email. In den Fällen, in denen persönliche Kontakte notwendig waren, wurde mit Plexiglasschutz zentral in der Herderstr. beraten.

 

Auch die Leistungsabteilung wurde vor eine große Herausforderung gestellt. Unter großem Einsatz ist es trotzdem kurzfristig gelungen von der Ausgabe von Barschecks auf unbaren Zahlungsverkehr umzustellen. Die wenigen verblieben persönlichen Vorsprachen wurden ebenfalls über die besonders gesicherte Beratungs-/Ausgabesituation erledigt.

 

Ebenso stieg auch das Integrationsbüro aufgrund der Pandemie auf telefonische und computergestützte Online- Beratung um.

 

Um auch die Bewohner/innen vorsorglich mit Schutzmasken zu versorgen, wurden Nähmaschinen an Bewohner/innen verliehen, die im Auftrag der Verwaltung als Zusatzverdienstmöglichkeit Schutzmasken nach vorgegebenen Schnittmuster angefertigt haben. Zusätzlich konnte eine Maskenspende des Integrations-Fonds Hilden/Haan (IFH) generiert werden, so dass jede/m/r Bewohner/in zumindest eine Schutzmaske zur Verfügung gestellt werden konnte.

 

Eine wichtige Aufgabe der Sozialarbeiter/innen war in dieser besonderen Zeit auch eine Aufklärung und Sensibilisierung der Bewohner/innen über den Erreger und die Krankheit sowie den verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie und deren Auswirkungen. Die Aufklärung stellte sich insbesondere auch während der Erkrankung und/oder Quarantänezeit als große Herausforderung dar, weil nicht jeder Bewohner ohne Erkrankungssymptome Verständnis für die Quarantäne aufbrachte. Hierzu wurde zusätzliches Informationsmaterial in mehreren Sprachen in den Unterkünften verteilt und ausgehängt.

 

Trotz aller Vorkehrungen hatten wir in den städtischen Flüchtlingsheimen leider einige bestätigte Covid-19 Erkrankungen. Insgesamt standen vier Unterkünfte für einige Wochen unter Quarantäne und es mussten bislang insgesamt 245.000 Euro Pandemie- bedingte Mehrkosten verausgabt werden.

 

Glücklicherweise sind alle uns bekannten Covid-19 Fälle in den städtischen Flüchtlingsunterkünften ohne Komplikationen verlaufen und alle Infizierten wieder ohne absehbare Folgeschäden genesen.

 

Während der Quarantäne in den betreffenden Unterkünften wurde eine vor- Ort Sprechstunde mit geeigneter Schutzausrüstung und dem gebotenen Abstand durch die Sozialarbeiter/innen durchgeführt. Zudem wurden die Bewohner/innen mit Büchern und Gesellschaftsspielen versorgt. Zusätzlich spendete der Kinderschutzbund Spielzeug für die Kinder, die unter Quarantäne standen. Für die sozialpädagogische Betreuung der unter Quarantäne stehenden Personen mussten manchmal unkonventionelle Wege beschritten werden. So wurde z.B. auf besonderen Wunsche eines Gläubigen über die marokkanische Moscheegemeinde kurzfristig ein Koran besorgt.

 

In den Unterkünften, in denen eine Küchennutzung aufgrund der Quarantänemaßnahmen nicht möglich war, wurden die Bewohner zusätzlich mit Essen versorgt. Einkäufe für den persönlichen Bedarf der Bewohner in Quarantäne wurden- wenn möglich- über ehrenamtliche Helfer/innen oder Freunde/Verwandte abgewickelt.

 

Eine Versorgung mit Bargeld erfolgte als Darlehen über die Verwaltung und wurde bei der nächsten turnusmäßigen Auszahlung von Leistungen einbehalten.

 

Die Mitarbeiter/innen des Asylbereichs mussten auch die durch die Pandemie bedingten Schließungen von Einrichtungen und Institutionen teilweise abfangen oder ersetzen. So erfolgte die Ausgabe von Spenden der Tafel in den Übergangsheimen durch Hausmeister und Sozialarbeiter. Auch Kontakte zu Jobcenter, Ausländerbehörde oder Schulen erfolgte oft über die städtischen Sozialarbeiter/innen.

 

Das durch die Pandemie notwendige Homeschooling betraf auch die Kinder in den Flüchtlingseinrichtungen. Um den Schulkindern in den städtischen Flüchtlingsunterkünften Lernmöglichkeiten anbieten zu können, wurde in Zusammenarbeit mit der städtischen IT und dem Verein Freifunk Neanderthal kostenloses WLAN in nahezu allen Flüchtlingseinrichtungen installiert. Zusätzlich wurde ad-hoc ein bestehendes Internetcafé auf den aktuellen technischen Standard aufgerüstet und insgesamt drei- Corona konforme- Computerarbeitsplätze mit Netzwerkdrucker und Scanner geschaffen. Hier können sich Bewohner/innen niederschwellig über die Sozialarbeiter/innen Zeiträume reservieren, in denen Schulaufgaben oder Bewerbungen erstellt und gedruckt oder einfach Sozialkontakte gepflegt werden können.

 

Wie bereits im ersten Quartal wurden auch im zweiten und dritten Quartal viele Projekte konzipiert und intensiv geplant. Leider konnte aber auch ein großer Teil der Veranstaltungen aufgrund der Pandemie bedingten Situation nicht stattfinden.

 

Trotz der Pandemie konnte erfreulicherweise ein Nähraum, der bislang dezentral im Objekt Ellerstr. angesiedelt war, in größeren Räumlichkeiten in der Herderstr. eingerichtet werden. Hier können mehr Personen als vorher- auch unter Wahrung des Abstands- an vorhandenen Nähmaschinen arbeiten. Durch die zentrale Lage ist eine niederschwellige Beratung durch die Sozialarbeiter/innen besser möglich. Angedacht ist eine Kooperation mit dem Integrations- Fonds Hilden/Haan (IFH) um ggf. ein „Repair- Café“ für bedürftige Hildener Bürger/innen anbieten zu können.

 

Die offizielle Eröffnung des Begegnungsraumes an der Herderstr. musste aufgrund der Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Ein weiterer Begegnungsraum an der Forststr. ist in Planung. Hierfür werden beim Kreis Mettmann beantragte Gelder eingesetzt.

 

Nachdem das Projekt „Zukunft aktiv gestalten“ (ZAG) und der Jugendmigrationsdienst (JMD), die im ersten Quartal 2020 Räumlichkeiten in der Herderstrasse bezogen hatten, aufgrund der Pandemie zunächst auch das Beratungsangebot an der Herderstr. temporär ruhen ließen, haben beide Angebote die Beratungen vor Ort wiederaufgenommen. Ebenso der Integrations-Fonds Hilden/Haan (IFH).

 

In Kooperation mit dem Jugendamt und dem interkulturellen Berater der Stadt Hilden wird im vierten Quartal das Projekt „Integrationsbotschafter“ umgesetzt. Hier sollen in einer demokratischen Wahl „Integrationsbotschafter“ aus dem Bewohnerkreis von den Bewohnern gewählt werden, die als Ansprechpartner vor Ort für die Bewohner/innen fungieren. Die Wahl von Integrationsbotschaftern ist zunächst für die großen Objekte Herderstr. und Nordstr. geplant. Die Zusammenarbeit mit einem gewählten „Integrationsbotschafter“ soll helfen, die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bewohnern zu verbessern und Konflikte frühzeitig zu erkennen und wenn möglich zu verhindern. Das Projekt ist in ähnlicher Form schon in der Stadt Erkrath durchgeführt worden.

 

Eine intensive Zusammenarbeit wurde mit der Fachberatung und Fachstelle Kinderschutz vereinbart, die in den kommenden Wochen ihre Arbeit aufnehmen wird. Hierbei geht es hauptsächlich darum gegenseitige Informationen, Wissen und Erfahrungen auszutauschen um möglichen Gefahrenquellen vorzubeugen oder sie rechtzeitig zu erkennen. Auch eine niederschwellige Hinzuziehung der Fachberatung und Fachstelle Kinderschutz bei aktuellen Fällen ist angedacht.

 

Die moderaten Zuweisungen von Flüchtlingen haben den Asylbereich in Lage versetzt, den Flüchtlingen mehr Raum zur persönlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere Familien mit Kindern wurden und werden weitere Räume zur Nutzung angeboten. Damit Eltern und Kinder auch über ein wenig Privatsphäre verfügen können.

 

Das Integrationsbüro war in Kooperation mit dem Wahlamt der Stadt in die Vorbereitung der Wahl zum Integrationsrat einbezogen. Das Integrationsbüro hatte dabei den Part, Wählerinnen und Wähler und potentielle Kandidatinnen und Kandidaten zu mobilisieren.

 

Zusammen mit dem Dachverband, dem Landesintegrationsrat, wurde am 24. Juni im Helmholtz-Gymnasium eine Informationsveranstaltung durchgeführt.

 

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Wahl waren schließlich von Erfolg gekrönt: In Hilden lag die Wahlbeteiligung mit 17,25% über drei Prozentpunkte über dem Landesschnitt. Es stellten sich sowohl Kandidaten von Interessengemeinschaften über Wahllisten als auch Einzelbewerber zur Wahl. Gewählt wurde dabei ein neuer Integrationsrat, der sich aus einem guten Mix aus früheren und neuen Mitgliedern zusammensetzt.

 

 

 

gez.

in Vertretung

 

 

 

Norbert Danscheidt

  1. Beigeordneter

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer