Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung
im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales wie folgt:
- Der Freizeitgemeinschaft Behinderte und
Nichtbehinderte e.V. wird nach dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2005 ein
städt. Zuschuss für den ungedeckten Fehlbetrag in Höhe von 115.500 € gewährt.
- Die Fehlbeträge aus dem Budgetbereich
„Abenteuerspielplatz“ aus den Jahren 2003 und 2004 in Höhe von 29.882,29 €
und die Fehlbeträge aus dem Behindertenbereich der Jahre 2003 und 2004 in
Höhe von 8.867,72 € werden aus dem im Behindertenbereich erwirtschafteten
Überschuss des Jahres 2002 gedeckt.
- Der Stellenplan des Vereins für das Jahr
2005 wird genehmigt.
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Allgemeines
Nach der zwischen der Stadt
Hilden und der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. abgeschlossenen Vereinbarung über die
Gewährung eines jährlichen Defizit-Deckungszuschusses vom 6.2.1986 (geändert am
15.12.1993) hat der Verein zu bestimmten Terminen eines jeden Jahres die
Jahresrechnung des vorangegangenen Haushaltsjahres mit den erforderlichen
Unterlagen, einen Halbjahresbericht sowie einen Wirtschafts- und Stellenplan
für das kommende Jahr vorzulegen.
Der Verein hat im Jahr 2004 die
erforderlichen Unterlagen fristgerecht vorgelegt.
2.
Wirtschaftsplan 2005
Aus dem vorgelegten
Wirtschaftsplan ergibt sich ein Defizit-Zuschuss in Höhe von
€ 115.500. Der
Wirtschaftsplan des Vereins ist als Anlage
1 der Sitzungsvorlage beigefügt. Der Zuschuss ist im Vergleich zum
Vorjahr grundsätzlich unverändert, aber durch den Umzug in den Neubau
Gerresheimer Str. 20 b und die entsprechend höhere Miete um 20.000 € höher.
Wie sich die Daten des
Wirtschaftsplanes 2005 auf die einzelnen Aufgabenbereiche
GSt = Geschäftsstelle
KiGä = Kindergärten/-tagesstätten
FD = Fahrdienst
FUD = Familienunterstützender Dienstag
ASP = Abenteuerspielplatz
verteilen, ist im
Wirtschaftsplan übersichtlich dargestellt.
Unter der Rubrik
„Geschäftsstelle“ verbleibt letztendlich der Einnahme- und Ausgabebereich für
den eigentlichen Freizeitbereich des Vereins.
Detailfragen zu den einzelnen
Ansätzen können von Vertretern des Vereins, die wie in den Vorjahren zur
Sitzung des Ausschusses geladen werden, beantwortet werden.
Bei den Beratungen zum Haushalt
2003 wurde seinerzeit beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, auch mit der
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. einen konkreten Leistungskontrakt
–wie in anderen Bereichen bereits erfolgreich geschehen- abzuschließen (siehe
SV 50/49 vom 17.11.2003). Bevor jedoch in diesem Bereich ein verbindlicher
Leistungskontrakt erstellt werden kann, galt es festzustellen, welche Personal-
und Finanzausstattung unter Berücksichtigung der künftigen Aufgabenerfüllung
und der damit verbundenen verlustträchtigen und gewinnbringenden Bereiche
überhaupt erforderlich ist.
Aus diesem Grund wurde – auch
auf ausdrücklichen Wunsch der Vorsitzenden der Freizeitgemeinschaft –
vereinbart, dass das Rechnungsprüfungsamt mit der Unterstützung der
Orga-Abteilung des Personal- und Organisationsdezernates und des Jugend- und
Sozialamtes eine intensive Prüfung vornimmt, um die Grundlagen und
Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Aufgabenerfüllung der Freizeitgemeinschaft
zu klären und damit auch der Vereinsführung zukunftsweisende Entscheidungen zur
Sicherung der Einrichtung zu erleichtern.
Ein Ergebnis konnte aber
bislang nicht erzielt werden. Auf der Grundlage eines Zwischenberichtes hat der
Verein noch Nacharbeiten zu leisten; ein Ergebnis ist nach der Abschlussprüfung
durch das Rechnungsprüfungsamt in der zweiten Jahreshälfte zu erwarten.
Ein Kontrakt ist somit erst
zu den Haushaltsplanberatungen für 2006 möglich.
Seitens der Verwaltung wird
vorgeschlagen, es in diesem Jahr bei den bisherigen Zuschussverfahren zu
belassen.
3.
Stellenplan 2005
Der Stellenplan 2005 ist
gegenüber 2004 nicht verändert.
4.
Jahresrechnungen 2002 – 2004
Das Jahresabschlussergebnis
2002 für den Bereich der Geschäftsstelle ergab einen Überschuss in Höhe von 60.116,65 €.
Für 2003 und 2004 ergeben sich insgesamt Fehlbeträge in Höhe von 8.867,72 €. Eine stichprobenartige
Prüfung des Jahresabschlusses 2003 hat stattgefunden; für 2004 steht diese noch
aus.
Dem Verein wurde gestattet, aus dem Überschuss
2002 nicht vorher kalkulierbare umzugsbedingte Kosten von insgesamt 10.594,01 € zu finanzieren.
Für den Bereich des
Abenteuerspielplatzes ergab sich 2003 und 2004 ein Fehlbetrag von insgesamt 29.882,29 €. Mit eigenen Mitteln ist es
dem Verein nicht möglich, den Fehlbetrag auszugleichen.
Mit Schreiben vom 15.4.2005 (s. Anlage 2) bittet der Verein,
den Fehlbetrag aus dem Budgetbereich des Abenteuerspielplatzes einmalig aus dem
o.a. Überschuss zu decken.
Der dann verbleibende restliche
Überschuss von 10.772,63 € ist vom
Verein an die Stadt zurück zu zahlen.
In Vertretung:
Thiele
1. Beigeordneter
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: 4700. 7184 |
Bezeichnung: Zuschüsse -
Freizeitgemeinschaft |
||
Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr 2005 |
|
Mittel stehen zur
Verfügung |
|||
Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
||