Betreff
Feststellung des Wahlergebnisses der Stadtratswahl 2020
Vorlage
WP 14-20 SV 10/108
Aktenzeichen
10.4
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Hilden stellt gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) das Ergebnis der Wahl des Stadtrates fest.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Wahlleiter prüft gemäß § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Er stellt aus den Wahlniederschriften das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach dem Muster der Anlage 25 zu § 61 Abs. 1 Satz 5 KWahlO zusammen und leitet dieses dem Wahlausschuss zu.

 

Der Wahlausschuss prüft die rechnerische Richtigkeit des Ergebnisses und ist befugt, rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vorzunehmen. Im Übrigen ist er an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden. Bedenken gegen sie vermerkt er in der Niederschrift.

 

Der Wahlausschuss stellt fest: die Zahl der Wahlberechtigten die Zahl der Wähler, die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen, die Zahlen der in jedem Wahlbezirk für die Bewerber abgegebenen Stimmen und die danach gewählten Bewerber, die Zahlen der in jedem Wahlbezirk und im Wahlgebiet insgesamt für die Parteien und Wählergruppen abgegebenen Stimmen, wie viel Sitze den Parteien und Wählergruppen gem. § 33 Abs. 1-5 KWahlG zuzuteilen sind und welche Bewerber gem. § 33 Abs. 6 KWahlG aus der Reserveliste gewählt sind.

 

Die Zusammenstellungen des Ergebnisses der Kommunalwahl und Auszüge der Niederschrift zur Sitzung des Wahlausschusses sind als Anlagen beigefügt.

 

 

gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter als Wahlleiter