Betreff
Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Umsetzung von Förderprogrammen für Schulen des Landes NRW
Vorlage
WP 14-20 SV 10/107
Aktenzeichen
I/10.3 SaN Mz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen für die Aufstockung der Investitionsmaßnahmen zur Hard- und Softwareanschaffung an Schulen in Höhe von 336.000 € im Produkt 011001 Technikunterstützte Informationsverarbeitung zur Umsetzung der Landes-Förderprogramme „Sofortausstattung“ und „Lehrergeräte“.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen für investive Zuwendungen i. H. v. 315.140 € und Minderauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 20.860 € im o. g. Produkt.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden erhält Zuwendungen vom Land NRW aus zwei kurzfristig aufgelegten Förderprogrammen, die beide bis Ende 2020 abgerufen werden müssen:

1)    Sofortausstattung für Schüler*innen gemäß „Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen)“, Förderbetrag 177.140 €, 10% Eigenanteil Stadt Hilden.

2)    Dienstliche Lehrergeräte gemäß Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen, Förderbetrag 138.000 €, kein städtischer Eigenanteil.

 

Die Fördermaßnahmen waren bei Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/21 noch nicht bekannt. Im Haushaltsplan 2020 sind für die Investitionsmaßnahmen

IU10260006 (Hard- und Softwareanschaffung an Grundschulen)

IU10260007 (Hard- und Softwareanschaffung Sekundarschule) und

IU10260008 (Hard- und Softwareanschaffung an Gymnasien)

entsprechend geringere Auszahlungsermächtigungen ausgewiesen.

 

Mit der Anhebung der Auszahlungsermächtigungen wird die Wesentlichkeitsgrenze für eine Einzelveranschlagung grundsätzlich überschritten. Die angeschafften Geräte sollen in Gruppen bewertet werden, so dass eine Einzelinventarisierung und eine Einzelveranschlagung der Geräte zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand nicht vorgesehen sind. Die Inventarisierung erfolgt über eine Registrierung der Gerätenummern, zu denen in einer Datenbank die Schule und die dortige Zuordnung festgehalten werden. Der Bestand ist vom Amt 10 zur jedem Bilanzstichtag zu überwachen.

Um die geförderten Maßnahmen bestmöglich umsetzen zu können, ist in der Investitionstätigkeit die Bildung einer überplanplanmäßigen Auszahlungsposition und einer korrespondierenden Einzahlungsposition erforderlich. Konkret sind für beide Programme insgesamt Investitionen von 336.000 € erforderlich, während auf der Einzahlungsseite 315.140 € einzustellen sind. Die Aufteilung auf die einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt zunächst im Verhältnis der originären Auszahlungsansätze. Je nach Verwendung / Verteilung der Geräte erfolgt eine Umschichtung nach Verursachungsprinzip über die flexible Haushaltsführung gemäß § 9 der Haushaltssatzung.

 

Die ebenfalls nicht im Haushalt enthaltenen knapp 21.000 € Eigenanteil der Stadt können durch Minderauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Produkt gedeckt werden.

 

In Vertretung

Gez. Norbert Danscheidt

1.   Beigeordneter

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011001

Technikunterstützte Informationsverarbeitung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

Neue I-Nummer

Förderung Sofortausstattung und Lehrergeräte

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile Finanzhaushalt

Bezeichnung

Betrag €

2020

Neue I-Nummer

Zeile 18

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

315.140

2020

Neue I-Nummer

Zeile 26

Auszahlung Erwerb bewegliches Anlage-vermögen

336.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile Finanzhaushalt

Bezeichnung

Betrag €

2020

Neue I-Nummer

18

Zuwendung für Investitionsmaßnahmen

315.140

2020

 

 

Minderauszahlungen für lfd. Verwaltungstätigkeit

20.860

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

Noch nicht zu übersehen

 

Vermerk Personaldezernent

 

gesehen Danscheidt