Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die überplanmäßige
Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen für die Aufstockung der
Investitionsmaßnahmen zur Hard- und Softwareanschaffung an Schulen in Höhe von
336.000 € im Produkt 011001 Technikunterstützte Informationsverarbeitung zur
Umsetzung der Landes-Förderprogramme „Sofortausstattung“ und „Lehrergeräte“.
Die Deckung
erfolgt durch Mehreinzahlungen für investive Zuwendungen i. H. v. 315.140 € und
Minderauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 20.860 € im o.
g. Produkt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden erhält Zuwendungen vom Land NRW aus zwei kurzfristig
aufgelegten Förderprogrammen, die beide bis Ende 2020 abgerufen werden müssen:
1) Sofortausstattung für
Schüler*innen gemäß „Richtlinie über die Förderung von digitalen
Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt
Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm an Schulen und in Regionen in
Nordrhein-Westfalen)“, Förderbetrag 177.140 €, 10% Eigenanteil Stadt Hilden.
2) Dienstliche Lehrergeräte
gemäß Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte
an Schulen in Nordrhein-Westfalen, Förderbetrag 138.000 €, kein städtischer
Eigenanteil.
Die Fördermaßnahmen waren bei Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/21
noch nicht bekannt. Im Haushaltsplan 2020 sind für die Investitionsmaßnahmen
IU10260006 (Hard- und Softwareanschaffung an Grundschulen)
IU10260007 (Hard- und Softwareanschaffung Sekundarschule) und
IU10260008 (Hard- und Softwareanschaffung an Gymnasien)
entsprechend geringere Auszahlungsermächtigungen ausgewiesen.
Mit der Anhebung der Auszahlungsermächtigungen wird die Wesentlichkeitsgrenze
für eine Einzelveranschlagung grundsätzlich überschritten. Die angeschafften
Geräte sollen in Gruppen bewertet werden, so dass eine Einzelinventarisierung
und eine Einzelveranschlagung der Geräte zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand
nicht vorgesehen sind. Die Inventarisierung erfolgt über eine Registrierung der
Gerätenummern, zu denen in einer Datenbank die Schule und die dortige Zuordnung
festgehalten werden. Der Bestand ist vom Amt 10 zur jedem Bilanzstichtag zu
überwachen.
Um die geförderten Maßnahmen bestmöglich umsetzen zu können, ist in der
Investitionstätigkeit die Bildung einer überplanplanmäßigen Auszahlungsposition
und einer korrespondierenden Einzahlungsposition erforderlich. Konkret sind für
beide Programme insgesamt Investitionen von
336.000 € erforderlich, während auf der Einzahlungsseite 315.140 € einzustellen sind. Die Aufteilung auf
die einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt zunächst im Verhältnis der
originären Auszahlungsansätze. Je nach Verwendung / Verteilung der Geräte erfolgt
eine Umschichtung nach Verursachungsprinzip über die flexible Haushaltsführung
gemäß § 9 der Haushaltssatzung.
Die ebenfalls nicht im Haushalt enthaltenen knapp 21.000 € Eigenanteil
der Stadt können durch Minderauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im
Produkt gedeckt werden.
In Vertretung
Gez. Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011001 |
Technikunterstützte
Informationsverarbeitung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
Neue I-Nummer |
Förderung
Sofortausstattung und Lehrergeräte |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile
Finanzhaushalt |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
Neue I-Nummer |
Zeile 18 |
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen |
315.140 |
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2020 |
Neue I-Nummer |
Zeile 26 |
Auszahlung Erwerb
bewegliches Anlage-vermögen |
336.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile
Finanzhaushalt |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
Neue I-Nummer |
18 |
Zuwendung für Investitionsmaßnahmen |
315.140 |
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2020 |
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Minderauszahlungen für lfd. Verwaltungstätigkeit |
20.860 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): Noch nicht zu übersehen |
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Vermerk Personaldezernent gesehen Danscheidt |