Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 (Einbringung)
Vorlage
SV 099
Aktenzeichen
Kt/Wi
Art
Beschlussvorlage VHS

Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2021

zur Kenntnis.

 


Erläuterungen:

 

Allgemeine Erläuterungen:

Aufgrund der angespannten Finanzsituation der Städte, hat auch in diesem Jahr die VHS den Zuschussbedarf in Form der Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2021 konstant halten können.

Aufgrund erheblicher Einsparungsbemühungen und trotz der einzuplanenden Besoldungs- und Tariferhöhungen bleibt die Verbandsumlage bei 687.000,- € wie auch im Vorjahr.

 

Bei der Suche nach Einsparpotential ist zu berücksichtigen, dass der Aufwand für das hauptamtliche Personal mit 44,4 % den größten Anteil am Gesamtvolumen des Haushaltes ausmacht.

Ferner müssen teilweise freiwerdende Mittel für mittelfristig unabdingbare Investitionen wie neue Werbe- und informationsmaßnahmen sowie interne und externe Mitarbeiterschulungen bereitstehen.

 

Gemäß der bestehenden Satzung des VHS- Zweckverbandes wird die Verbandsumlage durch die beiden Mitgliedsstädte Hilden und Haan anteilig nach der Höhe der jeweiligen Einwohnerzahl gemäß IT NRW getragen.

 

 

Weitere Erläuterungen:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2021 des VHS- Zweckverbandes Hilden-Haan wurden nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt.

 

Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan und den jeweiligen Teilplänen. Beigefügt sind der Vorbericht, ein Haushaltsquerschnitt, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres.

Die der Trennungsrechnung unterliegenden Erträge und Aufwendungen werden im Produkt 4 dargestellt.

 

1. Ertragssituation:

Die Erträge des VHS-Zweckverbandes Hilden-Haan bestehen im Wesentlichen aus folgenden Ansätzen:

 

 

1.1 Landeszuweisungen:

Für das Haushaltsjahr 2021 wurden insgesamt 277.900,- € veranschlagt. In diesem Betrag ist eine Sonderförderung von 30.000,-€ für die Durchführung von Schulabschlusskursen enthalten. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit dem Zuweisungsbescheid 2018 den bis dahin erhobenen Konsolidierungsbeitrag zurückgenommen.

 

 

1.2 Hörergebühren:

Die Gebühren wurden für das Jahr 2021 in Höhe von 382.000,-€ geplant und enthalten neben den klassischen Hörergebühren auch Erträge aus Firmenschulungen.

 

 

1.3 Hörergebühren aus Studienfahrten/ Exkursionen:

Der Ansatz der Hörergebühren aus Studienfahrten beträgt für das Jahr 2021 32.000,- €.

 

 

1.4 Erstattungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF):

Die Anzahl der Deutsch-Integrationskursmodule ist von 44 Modulen in 2015 über 62 in 2016 auf 80 Module in 2017 gestiegen. Für 2021 wird erneut mit 70 Modulen kalkuliert. Somit liegt der Haushaltsansatz 2021 für die Erstattungen vom BAMF bei 430.500 €, ebenso wie 2020.

 

 

1.5 Weitere Erträge:

 

Auftragsmaßnahmen

Die VHS beteiligt sich regelmäßig an Ausschreibungen und führte in den vergangenen Jahren erfolgreich Fortbildungsmaßnahmen durch.

Für 2021 ist bislang keine Teilnahme an einer Maßnahme des Jobcenters o.ä. Trägern beabsichtigt.

Weiterhin werden aber Firmenschulungen angeboten.

Für das Haushaltsjahr 2021 werden Erträge in Höhe von 12.000,-€ geplant.

 

 

ESF-Mittel:

Die VHS Hilden-Haan erhält vom Land für 2 Schulabschlusskurse (mittlerer Schulabschluss vormittags und Hauptschulabschluss nach Klasse 9, vormittags) 2020 29.000,-€.

 

 

1.6 Verbandsumlage:

Die Verbandsumlage der Städte Hilden und Haan schließt die Finanzierungslücke zwischen den Erträgen und den Aufwendungen des VHS-Zweckverbandes Hilden- Haan.

Durch Minderaufwand bei den Versorgungsaufwendungen und höheren Erträgen bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten konnte die Verbandsumlage 2021, trotz der einzuplanenden Besoldungs- und Tariferhöhungen, bei 687.000,-€ konstant gehalten werden.

 

 

 

2. Aufwendungen:

2.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen:

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen belaufen sich auf insgesamt 1.565.650,-€ und liegen damit um 11.200,-€ höher als im Vorjahr. Ursächlich hierfür sind die jährlichen Gehaltsanpassungen bei den Beamten sowie tariflich Beschäftigten.

Hinsichtlich der Pensionsrückstellungen wurde erneut die Prognose der Rheinischen Versorgungskasse mit einer zweiprozentigen Dynamik für die Ansatzplanung berücksichtigt. Dadurch ist zwar ein kleiner Mehraufwand gegenüber der statischen Berechnung gegeben, aber die Berücksichtigung der dynamischen Variante sollte in Bezug auf den Jahresabschluss 2021 zu einem realistischeren Ergebnis führen.

 

2.2 Sach- und Dienstleistungen:

Gegenüber dem Vorjahr konnten diese Aufwendungen von bisher 95.400,- € auf nun 85.300,- € verringert werden.

Maßgeblich hier ist eine Verringerung der Fahrtkosten bei den Deutsch-Integrationskurs-Teilnehmern von ca. 5.000,- €, die aber auf der anderen Seite durch das BAMF erstattet werden sowie eine Reduzierung des Werbebudgets.

 

2.3 Sonstige ordentliche Aufwendungen:

Gegenüber dem Vorjahr mussten die Aufwendungen dieser Aufwandsart von bisher 277.200,-€ auf 282.550,-€ angehoben werden. Ursächlich dafür sind im Wesentlichen die gestiegenen Mieten, die um 4.300 € gestiegen sind. Hierzu zählt auch das Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“, dessen Kaltmiete jedes Jahr um 4% (ca. 2.500,-€) steigt.

 

3. Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und Bildung von Kennzahlen:

Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) wurde am 01.01.2019 durch die Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) abgelöst. Damit besteht nicht mehr die Verpflichtung, Ziele und Kennzahlen zur Zielerreichung zu ausnahmslos allen Produkten des kommunalen Haushaltes abzubilden. Hierdurch soll der eigenverantwortliche Umgang der Kommune mit Steuerungspotentialen gestärkt und die Darstellung nicht bzw. wenig steuerungsrelevanter Informationen im Haushalt vermieden werden.

Da es sich bei den Produkten um einen wesentlichen Bestandteil der Haushaltsstruktur handelt, werden bei der VHS auch weiterhin folgende Kennzahlen gebildet:

 

 

 

 

 

-          Kostendeckungsgrad 1

 

Hierbei handelt es sich um das Verhältnis von Hörergebühren und Dozentenhonoraren. Dieser Kostendeckungsgrad wird in den Produkten

1 bis 3 dargestellt, weil die Produkte 4, Wieder-Einstieg, und 5, Allgemeine Finanzen/Verwaltung andere Berechnungsgrundlagen haben.

-          Kostendeckungsgrad 2

 

In dieser Berechnung sind alle Erträge und Aufwendungen enthalten, die den jeweiligen Produkten unmittelbar zuzuordnen sind, wie z.B. die Personalaufwendungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in den jeweiligen Produkten tätig sind. Außerdem wurden hier alle Sachaufwendungen erfasst, die den Produkten unmittelbar zuzuordnen sind.

 

-          Kostendeckungsgrad 3

 

Im Haushaltsplanentwurf 2021 werden auch Interne Leistungsverrechnungen (ILV) dargestellt. Den pädagogischen Produkten 1 bis 4 sowie den hierzu gehörenden Fachbereichen wurden anteilig alle Aufwendungen des Verwaltungsproduktes (Produkt 5) zugeordnet. Als Umlageschlüssel wurden hierbei die durchgeführten Unterrichtsstunden des Vorjahres verwendet.

Die Verbandsumlage wurde in voller Höhe im Verwaltungsbudget erfasst, um eine Auswertung über den tatsächlichen Zuschussbedarf der übrigen pädagogischen Produkte zu ermöglichen.

Weitere Kennzahlen für die pädagogischen Produkte 1 bis 4 wurden wie folgt gebildet:

 

-   geplante Teilnehmer/innen

-   Zuschuss pro Teilnehmer/in

 

 

Im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltes werden alle Erträge und Aufwendungen auf Kostenträger der Fachbereiche verbucht. Die Kostenträger sind den Produktinformationen zu entnehmen. Dort wurden auch die Kennzahlen dargestellt. Damit sind fachbereichs- und produktorientierte Auswertungen möglich.

 

Den Empfehlungen des Innenministeriums folgend (sogenanntes Kennzahlenset NRW) wurden auch noch Bilanzkennzahlen gebildet, die eine Vergleichbarkeit der VHS mit Kommunen ermöglichen.

 

 

Produkt 5, Allgemeine Finanzen/Verwaltung:

Alle Erträge und alle Aufwendungen, die nicht unmittelbar den pädagogischen Produkten 1 bis 4 zuzuordnen sind, wurden dem Produkt 5 zugeordnet.

 

 

Zu den hier dargestellten Aufwendungen gehören z.B. Gehaltsaufwendungen der VHS-Leitung und seiner Assistentin, die Gehaltsaufwendungen für die Mitarbeiter/- innen, die für das Verwaltungsprodukt tätig sind, Aufwendungen für Beihilfen, Post- und Telefongebühren etc.

 

Außerdem wurden hier alle Mieten erfasst, die dann wieder im Rahmen der internen Verrechnung nach dem Schlüssel Unterrichtsstunden auf die übrigen Produkte aufgeteilt werden.

 

Zu den Erträgen gehört insbesondere die Verbandsumlage, die hier in voller Höhe zugeordnet wurde.

 

 

4. Weitere Vorgehensweise:

Anträge zum Haushalt sollten möglichst bis zum 16.10.2020 gestellt werden.

Es ist vorgesehen, den Haushalt in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung am 28.10.2020 zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

 

Birgit Alkenings

 

Anlage: Entwurf der Haushaltssatzung 2021

 

 


Finanzielle Auswirkungen:              s. Haushaltsplanentwurf 2021

 

Investitionen:

 

Folgeaufwand

 

Sachaufwand:

 

Personalaufwand:

 

Finanzierung