Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung
nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2021
zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Allgemeine
Erläuterungen:
Aufgrund der
angespannten Finanzsituation der Städte, hat auch in diesem Jahr die VHS den
Zuschussbedarf in Form der Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2021 konstant
halten können.
Aufgrund
erheblicher Einsparungsbemühungen und trotz der einzuplanenden Besoldungs- und
Tariferhöhungen bleibt die Verbandsumlage bei 687.000,- € wie auch im Vorjahr.
Bei der Suche
nach Einsparpotential ist zu berücksichtigen, dass der Aufwand für das
hauptamtliche Personal mit 44,4 % den größten Anteil am Gesamtvolumen des Haushaltes
ausmacht.
Ferner müssen
teilweise freiwerdende Mittel für mittelfristig unabdingbare Investitionen wie
neue Werbe- und informationsmaßnahmen sowie interne und externe
Mitarbeiterschulungen bereitstehen.
Gemäß der
bestehenden Satzung des VHS- Zweckverbandes wird die Verbandsumlage durch die
beiden Mitgliedsstädte Hilden und Haan anteilig nach der Höhe der jeweiligen
Einwohnerzahl gemäß IT NRW getragen.
Weitere
Erläuterungen:
Die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2021 des VHS-
Zweckverbandes Hilden-Haan wurden nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) aufgestellt.
Der
Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan und den jeweiligen
Teilplänen. Beigefügt sind der Vorbericht, ein Haushaltsquerschnitt, eine
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und eine Übersicht über den
Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres.
Die
der Trennungsrechnung unterliegenden Erträge und Aufwendungen werden im Produkt
4 dargestellt.
1.
Ertragssituation:
Die
Erträge des VHS-Zweckverbandes Hilden-Haan bestehen im Wesentlichen aus
folgenden Ansätzen:
1.1 Landeszuweisungen:
Für das
Haushaltsjahr 2021 wurden insgesamt 277.900,- € veranschlagt. In diesem Betrag
ist eine Sonderförderung von 30.000,-€ für die Durchführung von
Schulabschlusskursen enthalten. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit dem
Zuweisungsbescheid 2018 den bis dahin erhobenen Konsolidierungsbeitrag
zurückgenommen.
1.2 Hörergebühren:
Die Gebühren
wurden für das Jahr 2021 in Höhe von 382.000,-€ geplant und enthalten neben den
klassischen Hörergebühren auch Erträge aus Firmenschulungen.
1.3 Hörergebühren aus Studienfahrten/ Exkursionen:
Der Ansatz der
Hörergebühren aus Studienfahrten beträgt für das Jahr 2021 32.000,- €.
1.4 Erstattungen des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF):
Die Anzahl der
Deutsch-Integrationskursmodule ist von 44 Modulen in 2015 über 62 in 2016 auf
80 Module in 2017 gestiegen. Für 2021 wird erneut mit 70 Modulen kalkuliert.
Somit liegt der Haushaltsansatz 2021 für die Erstattungen vom BAMF bei 430.500
€, ebenso wie 2020.
1.5 Weitere Erträge:
Auftragsmaßnahmen
Die VHS
beteiligt sich regelmäßig an Ausschreibungen und führte in den vergangenen
Jahren erfolgreich Fortbildungsmaßnahmen durch.
Für 2021 ist
bislang keine Teilnahme an einer Maßnahme des Jobcenters o.ä. Trägern
beabsichtigt.
Weiterhin
werden aber Firmenschulungen angeboten.
Für das
Haushaltsjahr 2021 werden Erträge in Höhe von 12.000,-€ geplant.
ESF-Mittel:
Die VHS
Hilden-Haan erhält vom Land für 2 Schulabschlusskurse (mittlerer Schulabschluss
vormittags und Hauptschulabschluss nach Klasse 9, vormittags) 2020 29.000,-€.
1.6 Verbandsumlage:
Die
Verbandsumlage der Städte Hilden und Haan schließt die Finanzierungslücke
zwischen den Erträgen und den Aufwendungen des VHS-Zweckverbandes Hilden- Haan.
Durch
Minderaufwand bei den Versorgungsaufwendungen und höheren Erträgen bei den
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten konnte die Verbandsumlage 2021, trotz
der einzuplanenden Besoldungs- und Tariferhöhungen, bei 687.000,-€ konstant
gehalten werden.
2. Aufwendungen:
2.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen:
Die Personal-
und Versorgungsaufwendungen belaufen sich auf insgesamt 1.565.650,-€ und liegen
damit um 11.200,-€ höher als im Vorjahr. Ursächlich hierfür sind die jährlichen
Gehaltsanpassungen bei den Beamten sowie tariflich Beschäftigten.
Hinsichtlich
der Pensionsrückstellungen wurde erneut die Prognose der Rheinischen
Versorgungskasse mit einer zweiprozentigen Dynamik für die Ansatzplanung
berücksichtigt. Dadurch ist zwar ein kleiner Mehraufwand gegenüber der
statischen Berechnung gegeben, aber die Berücksichtigung der dynamischen
Variante sollte in Bezug auf den Jahresabschluss 2021 zu einem realistischeren
Ergebnis führen.
2.2 Sach- und Dienstleistungen:
Gegenüber dem
Vorjahr konnten diese Aufwendungen von bisher 95.400,- € auf nun 85.300,- €
verringert werden.
Maßgeblich hier
ist eine Verringerung der Fahrtkosten bei den Deutsch-Integrationskurs-Teilnehmern
von ca. 5.000,- €, die aber auf der anderen Seite durch das BAMF erstattet
werden sowie eine Reduzierung des Werbebudgets.
2.3 Sonstige ordentliche
Aufwendungen:
Gegenüber dem
Vorjahr mussten die Aufwendungen dieser Aufwandsart von bisher 277.200,-€ auf
282.550,-€ angehoben werden. Ursächlich dafür sind im Wesentlichen die
gestiegenen Mieten, die um 4.300 € gestiegen sind. Hierzu zählt auch das
Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“, dessen Kaltmiete jedes Jahr um 4% (ca.
2.500,-€) steigt.
3. Kosten- und
Leistungsrechnung (KLR) und Bildung von Kennzahlen:
Die
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) wurde am 01.01.2019 durch die
Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) abgelöst. Damit besteht nicht mehr die
Verpflichtung, Ziele und Kennzahlen zur Zielerreichung zu ausnahmslos allen
Produkten des kommunalen Haushaltes abzubilden. Hierdurch soll der
eigenverantwortliche Umgang der Kommune mit Steuerungspotentialen gestärkt und
die Darstellung nicht bzw. wenig steuerungsrelevanter Informationen im Haushalt
vermieden werden.
Da es sich bei
den Produkten um einen wesentlichen Bestandteil der Haushaltsstruktur handelt,
werden bei der VHS auch weiterhin folgende Kennzahlen gebildet:
-
Kostendeckungsgrad 1
Hierbei handelt
es sich um das Verhältnis von Hörergebühren und Dozentenhonoraren. Dieser
Kostendeckungsgrad wird in den Produkten
1 bis 3 dargestellt, weil die Produkte 4, Wieder-Einstieg,
und 5, Allgemeine Finanzen/Verwaltung andere Berechnungsgrundlagen haben.
-
Kostendeckungsgrad 2
In dieser
Berechnung sind alle Erträge und Aufwendungen enthalten, die den jeweiligen
Produkten unmittelbar zuzuordnen
sind, wie z.B. die Personalaufwendungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
die in den jeweiligen Produkten tätig sind. Außerdem wurden hier alle
Sachaufwendungen erfasst, die den Produkten unmittelbar zuzuordnen sind.
-
Kostendeckungsgrad 3
Im
Haushaltsplanentwurf 2021 werden auch Interne Leistungsverrechnungen (ILV)
dargestellt. Den pädagogischen Produkten 1 bis 4 sowie den hierzu gehörenden
Fachbereichen wurden anteilig alle Aufwendungen des Verwaltungsproduktes
(Produkt 5) zugeordnet. Als Umlageschlüssel wurden hierbei die durchgeführten
Unterrichtsstunden des Vorjahres verwendet.
Die
Verbandsumlage wurde in voller Höhe im Verwaltungsbudget erfasst, um eine
Auswertung über den tatsächlichen Zuschussbedarf der übrigen pädagogischen
Produkte zu ermöglichen.
Weitere Kennzahlen
für die pädagogischen Produkte 1 bis 4 wurden wie folgt gebildet:
- geplante Teilnehmer/innen
- Zuschuss pro Teilnehmer/in
Im Rahmen der
Bewirtschaftung des Haushaltes werden alle Erträge und Aufwendungen auf
Kostenträger der Fachbereiche verbucht. Die Kostenträger sind den
Produktinformationen zu entnehmen. Dort wurden auch die Kennzahlen dargestellt.
Damit sind fachbereichs- und produktorientierte Auswertungen möglich.
Den
Empfehlungen des Innenministeriums folgend (sogenanntes Kennzahlenset NRW)
wurden auch noch Bilanzkennzahlen gebildet, die eine Vergleichbarkeit der VHS
mit Kommunen ermöglichen.
Produkt 5, Allgemeine
Finanzen/Verwaltung:
Alle Erträge
und alle Aufwendungen, die nicht unmittelbar den pädagogischen Produkten 1 bis
4 zuzuordnen sind, wurden dem Produkt 5 zugeordnet.
Zu den hier
dargestellten Aufwendungen gehören z.B. Gehaltsaufwendungen der VHS-Leitung und
seiner Assistentin, die Gehaltsaufwendungen für die Mitarbeiter/- innen, die
für das Verwaltungsprodukt tätig sind, Aufwendungen für Beihilfen, Post- und
Telefongebühren etc.
Außerdem wurden
hier alle Mieten erfasst, die dann wieder im Rahmen der internen Verrechnung
nach dem Schlüssel Unterrichtsstunden auf die übrigen Produkte aufgeteilt
werden.
Zu den Erträgen
gehört insbesondere die Verbandsumlage, die hier in voller Höhe zugeordnet
wurde.
4. Weitere Vorgehensweise:
Anträge zum
Haushalt sollten möglichst bis zum
16.10.2020 gestellt werden.
Es ist
vorgesehen, den Haushalt in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung am
28.10.2020 zu beraten und zu beschließen.
Birgit
Alkenings
Anlage: Entwurf
der Haushaltssatzung 2021
Finanzielle Auswirkungen: s.
Haushaltsplanentwurf 2021
Investitionen: |
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Folgeaufwand |
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Sachaufwand: |
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Personalaufwand: |
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Finanzierung |
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