Betreff
Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2009 (§§ 34 und 46b KWahlG)
Vorlage
WP 04-09 SV 10/054
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Hilden stellt gem. §§ 34 und 46 b KWahlG das Ergebnis der Wahlen des Bürgermeisters und des Stadtrats fest.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Wahlleiter prüft gem. § 61 Kommunalwahlordnung die Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit.

 

Er stellt aus den Wahlniederschriften das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach dem Muster 25 (KWahlO)  zusammen und leitet dies dem Wahlausschuss zu.

 

Der Wahlausschuss prüft die rechnerische Richtigkeit des Ergebnisses und ist befugt rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vorzunehmen. Im Übrigen ist er an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden. Bedenken gegen sie vermerkt er in der Niederschrift.

 

Der Wahlausschuss stellt fest:

 

  • die Zahl der Wahlberechtigten
  • die Zahl der Wähler,
  • die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,
  • die Zahlen der in jedem Wahlbezirk für die Bewerber abgegeben Stimmen und die danach gewählten Bewerber,
  • die Zahlen der in jedem Wahlbezirk und im Wahlgebiet insgesamt für die Parteien und Wählergruppen abgegebenen Stimmen,
  • wie viel Sitze den Parteien und Wählergruppen gem. § 33 Abs. 1-6 KWahlG zuzuteilen sind und
  • welche Bewerber gem. § 33 Abs. 7 KWahlG aus der Reserveliste gewählt sind.

 

 

Die Zusammenstellungen des Ergebnisses der Kommunalwahl,und die Muster der Niederschrift zur Sitzung des Wahlausschusses sind als Anlagen beigefügt.

 

 

 

 

gez. Günter Scheib

Bürgermeister als Wahlleiter