Betreff
Sachstandsmitteilung CO-Pipeline
Vorlage
WP 14-20 SV I/019
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das OVG Münster hat am 31.8.2020 die Entscheidung im Verfahren der zweiten Instanz verkündet. Die Berufung der Privatkläger wurde zurückgewiesen, die Revision wurde nicht zugelassen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen. Das Urteil in schriftlicher Form liegt aktuell noch nicht vor. Insoweit ist derzeit noch nicht prüfbar, ob und welche Angriffspunkte für eine Nichtzulassungsbeschwerde es bietet. Die Verwaltung wird dies in Kooperation mit dem Kreis Mettmann prüfen und soweit möglich die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde unterstützen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.09.2018 einstimmig beschlossen:

 

„Es wird beschlossen, dass die Stadt Hilden das politische Interesse, gegen die CO-Pipeline vorzugehen, weiterhin durch finanzielle Unterstützung des Privatklägers verfolgt. Die dafür erforderlichen Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.“

 

Da der Beschluss weder eine zeitliche noch eine verfahrensmäßige Beschränkung enthält, gilt er auch weiterhin fort. Insofern ist es nicht erforderlich, für die Prüfung und Durchführung der Revision einen erneuten Finanzierungsbeschluss zu fassen. Die Unterstützung der Privatkläger S. kann somit auch in der nächsten Instanz erfolgen.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin