Betreff
Besetzung der Einigungsstelle nach
§ 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Vorlage
WP 14-20 SV 10/103
Aktenzeichen
I/10.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden bestellt für die Einigungsstelle nach § 67 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für die laufende Wahlperiode des Personalrates bis einschließlich 30.06.2024

 

Herrn David Hagen, Richter am Arbeitsgericht Krefeld,

zum Vorsitzenden

 

und

 

Herrn Hendrik van Laak, Richter am Arbeitsgericht Solingen,

zum stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Der Rat der Stadt ermächtigt die Bürgermeisterin, die für eine Verhandlung der Einigungsstelle von der obersten Dienstbehörde jeweils zu bestimmenden drei Beisitzer/innen der Verwaltung dem Vorsitzenden der Einigungsstelle zu benennen und bei Bedarf ein Einigungsstellenverfahren einzuleiten.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach Ablauf der Wahlperiode des Personalrates ist gemäß § 67 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG) wiederum eine Einigungsstelle zu bilden. Die Vorschrift enthält folgende Regelung:

㤠67

(1) Bei jeder obersten Dienstbehörde wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet auf Antrag der obersten Dienstbehörde oder der Personalvertretung die Präsidentin oder der Präsident des Oberverwaltungsgerichts. Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt; sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein.“

 

Oberste Dienstbehörde nach § 67 Abs. 1 ist der Rat der Stadt. Insofern ist durch den Rat wiederum eine Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle für die laufende Wahlperiode zu treffen.

 

Der bisherige Vorsitzende, Herr Richter David Hagen, ist bereit, diese Aufgabe weiterhin zu übernehmen. Als Stellvertreter steht weiterhin Herr Hendrik van Laak zur Verfügung. Der Vorschlag zur Besetzung der Funktionen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden ist mit dem Personalrat einvernehmlich abgestimmt.

 

Die Mitglieder der Einigungsstelle führen ihr Amt als Ehrenamt aus. Lediglich der Vorsitzende kann eine Entschädigung für den Zeitaufwand erhalten. Die Entschädigung beträgt je Stunde Aufwand 84,00 € (gem. Runderlass zum Gebührengesetz NRW) zzgl. Reisekosten.

 

Da auch die Benennung der drei Beisitzer/innen der Verwaltung und bei Bedarf die Einleitung eines konkreten Einigungsstellenverfahrens in die Zuständigkeit des Rates fällt, ist es bereits aus zeitlichen Gründen praktikabel und wurde auch bisher so praktiziert, dass der Rat die Bürgermeisterin ermächtigt, dies vorzunehmen.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin