§ 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden bestellt für die
Einigungsstelle nach § 67 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen für die laufende Wahlperiode des Personalrates bis einschließlich
30.06.2024
Herrn David Hagen, Richter am Arbeitsgericht Krefeld,
zum Vorsitzenden
und
Herrn Hendrik van Laak, Richter am Arbeitsgericht Solingen,
zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Rat der Stadt ermächtigt die Bürgermeisterin,
die für eine Verhandlung der Einigungsstelle von der obersten Dienstbehörde
jeweils zu bestimmenden drei Beisitzer/innen der Verwaltung dem Vorsitzenden der
Einigungsstelle zu benennen und bei Bedarf ein Einigungsstellenverfahren
einzuleiten.
Erläuterungen und Begründungen:
Nach Ablauf der Wahlperiode des Personalrates ist
gemäß § 67 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG) wiederum eine
Einigungsstelle zu bilden. Die Vorschrift enthält folgende Regelung:
„§
67
(1)
Bei jeder obersten Dienstbehörde wird für die Dauer der Wahlperiode der
Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer
unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem
Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person
und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste
Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von zwei
Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Kommt eine Einigung nicht
zustande, so entscheidet auf Antrag der obersten Dienstbehörde oder der
Personalvertretung die Präsidentin oder der Präsident des
Oberverwaltungsgerichts. Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden für das
jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt; sie müssen Beschäftigte im
Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein.“
Oberste Dienstbehörde nach § 67 Abs. 1 ist der Rat
der Stadt. Insofern ist durch den Rat wiederum eine Entscheidung über die Besetzung
der Einigungsstelle für die laufende Wahlperiode zu treffen.
Der bisherige Vorsitzende,
Herr Richter David Hagen, ist bereit, diese Aufgabe weiterhin zu übernehmen. Als
Stellvertreter steht weiterhin Herr Hendrik van Laak zur Verfügung. Der
Vorschlag zur Besetzung der Funktionen des Vorsitzenden und des stellvertretenden
Vorsitzenden ist mit dem Personalrat einvernehmlich abgestimmt.
Die Mitglieder der Einigungsstelle führen ihr Amt
als Ehrenamt aus. Lediglich der Vorsitzende kann eine Entschädigung für den
Zeitaufwand erhalten. Die Entschädigung beträgt je Stunde Aufwand 84,00 € (gem.
Runderlass zum Gebührengesetz NRW) zzgl. Reisekosten.
Da auch die Benennung der drei Beisitzer/innen der
Verwaltung und bei Bedarf die Einleitung eines konkreten
Einigungsstellenverfahrens in die Zuständigkeit des Rates fällt, ist es bereits
aus zeitlichen Gründen praktikabel und wurde auch bisher so praktiziert, dass
der Rat die Bürgermeisterin ermächtigt, dies vorzunehmen.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin