Betreff
Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Integrationsrates der Stadt Hilden 2020
- SV wird nachgereicht, wenn die vorläufigen Ergebnisse der Wahlen vorliegen -
Vorlage
WP 14-20 SV 10/102
Aktenzeichen
10.4
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Hilden stellt das Ergebnis der Wahl des Integrationsrates der Stadt Hilden fest.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Wahlleiter prüft gem. § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Er stellt aus der Wahlniederschrift das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach dem Muster 25 zu § 61 Abs. 1 Satz 5 KWahlO zusammen und leitet dieses dem Wahlausschuss zu.

 

Der Wahlausschuss prüft die rechnerische Richtigkeit des Ergebnisses und ist befugt, rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen des Wahlvorstandes vorzunehmen. Im Übrigen ist er an die Entscheidungen des Wahlvorstandes gebunden. Bedenken gegen sie vermerkt er in der Niederschrift.

 

Der Wahlausschuss stellt fest:

·        die Zahl der Wahlberechtigten

·        die Zahl der Wähler,

·        die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,

·        die Zahlen der für die Bewerber/innen und Listen abgegebenen Stimmen

·        wie viel Sitze den Bewerber/innen und Listen gem. § 33 Abs. 1 bis 5 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zuzuteilen sind und

·        welche Bewerber/innen gem. § 33 Abs. 6 KWahlG gewählt sind.

 

Die Zusammenstellungen des Ergebnisses ist als  Muster der Niederschrift zur Sitzung des Wahlausschusses als Anlagen beigefügt.

 

 

gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter als Wahlleiter