Betreff
Antrag der FDP Ratsfraktion vom 26.08.2020 "Einbindung Hildener Vereine in die OGS"
Vorlage
WP 14-20 SV III/021
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Wir sehen in der Einbindung, insbesondere von Sportvereinen in die Nachmittagsbetreuung

an Schulen folgende mögliche positive Effekte:

1. Für die Vereine besteht die Möglichkeit sich so einer Klientel vorzustellen, die

sie sonst vielleicht nicht erreicht hätten. lm besten Fall ergeben sich daraus in

Folge neue Mitgliedschaften.

2. Bedingt durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Hygienevorschriften,

sowie Regelungen zum Mindestabstand sind die in der OGS

angebotenen Aktivitäten zurzeit beschränkt. Nicht zuletzt deshalb, weil vieles

nur in kleinen Gruppen stattfinden kann und die Räumlichkeiten begrenzt sind.

Ein Ausweichen auf die Anlagen und Räume der Vereine könnte hier für

Entzerrung sorgen und das Angebot der OGS erweitern.

3. Ein dritter positiver Effekt wäre die Förderung körperlicher Ertüchtigung, wie

auch kultureller und sozialer Bildung, die wir unbedingt begrüßen.

Die Hemmschwelle das Angebot eines Vereins in Anspruch zu nehmen sinkt,

wenn dies in einer vertrauten Gruppe stattfinden kann.

 


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Hildener Sport- und sonstige Vereine

noch intensiver in die Nachmittagsbetreuung von Schulen und KiTas und den

Schulsport eingebunden werden können.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Die Hildener Schulen und die Schulbetreuungssysteme arbeiten seit jeher mit den Hildener Sport- und sonstigen Vereinen zusammen. Hier gibt es unterschiedliche Vereinbarungen, die sich an Art und Umfang des Sportes und den damit einher gehen Möglichkeiten orientieren.

 

Leider sind die aktuellen Möglichkeiten für den Sport aufgrund der Corona Schutzverordnung zurzeit sehr begrenzt.

 

So sehr es die Verwaltung begrüßt, wenn der Vereinssport hier Möglichkeiten sieht, trotz CoronaSchVO die Bewegungsfreude von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern, umso mehr gibt die Verwaltung zu bedenken, dass die Vereine vor Ort an den Grundschulen das sehr enge Zeitfenster von 14:00-16:00 dauerhaft und verlässlich bedienen müssen. Ein Transport bzw. Begleitung von Betreuungskindern zu den Sportstätten der Vereine kann organisatorisch und logistisch nicht geleistet werden. Daher ist die Infrastruktur der einzelnen Schule zu nutzen.

 

Im Vordergrund sollte aber auch die Gesundheit aller Beteiligten stehen. Deshalb ist es unabdingbar, die einzelnen Möglichkeiten, die sich in der Zusammenarbeit bieten, genau zu betrachten.

 

Der Stadtsportverband könnte hier ein Gremium sein, dass die Koordination begleitet und gemeinsam mit der Verwaltung Konzepte für die verschiedenen Kooperationen unter den oben beschriebenen Bedingungen entwickelt.

 

Alle „sonstigen Vereine“ sind ebenfalls gern gesehene Kooperationspartner der Schulbetreuungssysteme, sofern die aktuell geltenden Erlasse dieses zulassen.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Aus dem Antrag ergibt sich keine Klimarelevanz