Erläuterungen zum
Antrag:
Wir sehen in der
Einbindung, insbesondere von Sportvereinen in die Nachmittagsbetreuung
an Schulen folgende
mögliche positive Effekte:
1. Für die Vereine besteht
die Möglichkeit sich so einer Klientel vorzustellen, die
sie sonst vielleicht nicht
erreicht hätten. lm besten Fall ergeben sich daraus in
Folge neue
Mitgliedschaften.
2. Bedingt durch die
Corona-Pandemie und die damit verbundenen Hygienevorschriften,
sowie Regelungen zum
Mindestabstand sind die in der OGS
angebotenen Aktivitäten
zurzeit beschränkt. Nicht zuletzt deshalb, weil vieles
nur in kleinen Gruppen
stattfinden kann und die Räumlichkeiten begrenzt sind.
Ein Ausweichen auf die
Anlagen und Räume der Vereine könnte hier für
Entzerrung sorgen und das
Angebot der OGS erweitern.
3. Ein dritter positiver
Effekt wäre die Förderung körperlicher Ertüchtigung, wie
auch kultureller und
sozialer Bildung, die wir unbedingt begrüßen.
Die Hemmschwelle das
Angebot eines Vereins in Anspruch zu nehmen sinkt,
wenn dies in einer
vertrauten Gruppe stattfinden kann.
Antragstext:
Die Verwaltung wird gebeten
zu prüfen, ob Hildener Sport- und sonstige Vereine
noch intensiver in die
Nachmittagsbetreuung von Schulen und KiTas und den
Schulsport eingebunden werden können.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Hildener
Schulen und die Schulbetreuungssysteme arbeiten seit jeher mit den Hildener
Sport- und sonstigen Vereinen zusammen. Hier gibt es unterschiedliche
Vereinbarungen, die sich an Art und Umfang des Sportes und den damit einher
gehen Möglichkeiten orientieren.
Leider sind die
aktuellen Möglichkeiten für den Sport aufgrund der Corona Schutzverordnung
zurzeit sehr begrenzt.
So sehr es die Verwaltung begrüßt, wenn der Vereinssport hier
Möglichkeiten sieht, trotz CoronaSchVO die Bewegungsfreude von Kindern und
Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern, umso mehr gibt die Verwaltung zu
bedenken, dass die Vereine vor Ort an den Grundschulen
das sehr enge Zeitfenster von 14:00-16:00 dauerhaft und verlässlich
bedienen müssen. Ein Transport bzw. Begleitung von Betreuungskindern zu den
Sportstätten der Vereine kann organisatorisch und logistisch nicht geleistet
werden. Daher ist die Infrastruktur der einzelnen Schule zu nutzen.
Im Vordergrund
sollte aber auch die Gesundheit aller Beteiligten stehen. Deshalb ist es
unabdingbar, die einzelnen Möglichkeiten, die sich in der Zusammenarbeit
bieten, genau zu betrachten.
Der
Stadtsportverband könnte hier ein Gremium sein, dass die Koordination begleitet
und gemeinsam mit der Verwaltung Konzepte für die verschiedenen Kooperationen unter
den oben beschriebenen Bedingungen entwickelt.
Alle „sonstigen
Vereine“ sind ebenfalls gern gesehene Kooperationspartner der
Schulbetreuungssysteme, sofern die aktuell geltenden Erlasse dieses zulassen.
gez.
Birgit Alkenings
Klimarelevanz:
Aus dem Antrag ergibt sich keine Klimarelevanz