Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hilden beauftragt den Bürgermeister, die Umwandlung des Zentralen Bauhofes Hilden mit den
Bereichen Müllabfuhr, Straßenreinigung, Straßenunterhaltung und Verkehrssicherung, Kanalunterhaltung, Grünflächenpflege und
Friedhofsverwaltung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts vorzubereiten.
2. In einem ebenfalls vorzubereitenden Personalüberleitungsvertrag ist festzulegen, dass die übernommenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit allen Rechten und
Pflichten, die sie bei der Stadt Hilden besitzen, in die Anstalt überführt werden. Darüber hinaus soll für die überführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin die Möglichkeit bestehen, sich auf freie Stellen bei der Stadtverwaltung zu
bewerben. Entsprechendes gilt auch bei
freien Stellen bei der AöR für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Entsprechende Dienstzeiten sind beidseitig
anzurechnen.
Die Personal- und Sachkosten
sind im bisherigen Umfang auf die Anstalt zu übertragen. Die betroffenen Planstellen werden aus dem Stellenplan der
Stadt Hilden in einen neu aufzustellenden Stellenplan der AöR überführt.
3. Die Umwandlung wird fachlich
durch die "KPMG" begleitet. Der hierfür erforderliche Betrag in Höhe von 40.000,00 € wird bei Haushaltsstelle 7710.6550 - Externe Begleitung- im Haushalt
2005 bereitgestellt.
4. Verwaltungsintern wird die
Umstellung durch das RPA begleitet.
Erläuterungen und Begründungen:
In
der Sitzung des Rates der Stadt Hilden vom 18.06.03 bestand mehrheitlich
Einvernehmen, die Frage der Rechtsform im Rahmen der damals anstehenden Orga-Untersuchung
des Zentralen Bauhofes mit klären zu lassen und die Entscheidung über die
Sitzungsvorlage bis dahin zurückzustellen.
Zwischenzeitlich
wurde die Organisationsuntersuchung des Zentralen Bauhofes abgeschlossen. Der
Auftrag war zuvor der Firma Kohtes, Sauter und Partner erteilt worden. In der
gemeinsamen Sitzung des Personal- und Stadtentwicklungsausschusses am 21.07.04
wurde das Ergebnis durch die Firma Kohtes, Sauter & Partner vorgestellt.
Zusätzlich erhielten die Fraktionen Exemplare des Untersuchungsberichtes zur
Verfügung gestellt.
Die
Firma Kohtes, Sauter und Partner führt zur Frage der Rechtsform in ihrem
Bericht unter Ziffer 3.3 folgendes aus:
„Rechtsform
Angesichts
der Größe des Betriebsamts stellt sich die Frage, ob die Führung als Amt und
damit die Einbindung in die allgemeine Verwaltungsorganisation (Teil des Baudezernats)
den Anforderungen der betrieblichen Belange (noch) gerecht wird.
Denn die
verwaltungsorganisatorischen und haushaltswirtschaftlichen Vorgaben, die bei
einem kleinen, überschaubaren Bauhof keine oder nur geringe Einschränkungen zur
Folge haben, können bei einem Betrieb mit über 100 Beschäftigten gravierende
Auswirkungen nach sich ziehen, z. B. in den Bereichen Personalwirtschaft,
(Ersatz-)Investitionen, Liquidität, Rücklagenbildung, Controlling, Betriebssteuerung
etc.
Diese Aspekte
gelten auch dann noch, wenn demnächst durch die Einführung von NKF sowie
Kosten- und Leistungsrechnung mehr Wirtschaftlichkeitsdenken in die Kommunalverwaltung
gebracht werden soll: die Kommunalverwaltung bleibt als Vollzugsbehörde an
erster Stelle der Sicherheit und dem Recht verpflichtet, nicht einem von
Selbständigkeit, Unabhängigkeit und Wagemut geprägten Unternehmertum.
Dabei spielt
gerade dies für den Bauhof als Kommunalbetrieb eine wichtige Rolle, weil er in
wesentlichen Teilen seiner Tätigkeit in Konkurrenz zur freien Wirtschaft steht
und dadurch gezwungen ist, seine Wirtschaftlichkeit ständig zu optimieren und
dies auch unter Beweis zu stellen.
Es liegt
nahe, dass eine Beibehaltung als Amt da eher hinderlich ist und dass die
Rechtsform des Eigenbetriebs mit – neben Wirtschaftplänen etc. – weitgehend
unveränderter kameralistischer Einbindung in die Haushalts- und Personalwirtschaft
vor diesem Hintergrund nicht mehr als ein halbherziger, aus pragmatischer Sicht
aber zumindest notwendiger erster Schritt wäre.
Denn die
unternehmensähnlichere Verfassung der Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener
Rechtspersönlichkeit und Haftung, einem auf Zeit (fünf Jahre) gewählten
Vorstand dürfte die bessere Voraussetzungen bieten, auch um unternehmerisches
Denken nicht nur in der Leitung, sondern bis hin zu den Mitarbeitern in den
Kolonnen zu verankern; denn das Mitdenken aller Mitarbeiter beschleunigt nicht
nur den Arbeitsprozess, sondern hilft auch beim kostengünstigeren Einsatz
sowohl beim Personal (Arbeitsbedingungen, Aushilfs- und Saisonkräfte) wie bei
den Hilfsmitteln (Fahrzeuge, Geräte, Material).
Insofern wäre
diese Rechtsform auch hilfreich für die Umsetzung des noch aufzuzeigenden
Einsparpotenzials und sogar darüber hinausgehender Wirtschaftlichkeitsverbesserungen,
die erfahrungsgemäß im Minimum 10% der Betriebskosten erreichen.
Die
Selbständigkeit wäre durch eigene Personalhoheit (die Anstalt erlaubt die
Beschäftigung von Beamten), doppelte Buchführung, eigenes Rechnungswesen sowie
eigene Bankkonten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs abzusichern; es handelt
sich letztlich um eine gleiche Behandlung wie bei den Stadtwerken.
Um den
Umstellungsprozess nicht unnötig zu belasten, können diese Maßnahmen
schrittweise entsprechend den erreichten Fortschritten und Erkenntnissen angegangen
werden; daraus und aus dem bereits vorliegenden umfangreichen Datenmaterial
folgt auch, dass nennenswerte Vorlauf- und Umstellungskosten nicht erwartet
werden, von Rechts- und steuerlicher Beratung abgesehen.
Satzungsmuster
für Kommunalbetriebe in der Rechtsform der Anstalt öffentlichen Rechts gibt es
in der einschlägigen Literatur und bei den kommunalen Spitzenverbänden oder
können bei uns abgerufen werden.
Die
Entlastung im Rathaus betrifft insbesondere die Bereiche Kämmerei/Kasse, Personalverwaltung
sowie RPA; eine quantitative Festlegung ist aus Sicht der Bauhofuntersuchung
nicht abschließend möglich.
Die notwendige Einflussnahme der Politik und die Wahrung der
kommunalpolitischen Interessen ist durch den politisch besetzten Verwaltungsrat
und weitere Vorbehaltsrechte des Gemeinderats gewährleistet.
Weitere
Einzelheiten, auch zu steuerlichen Aspekten (keine Steuerpflicht) und haushaltswirtschaftlichen
Auswirkungen (Entlastung), können der Sitzungsvorlage IV-3- 26 der Stadt Hilden
vom 26. Juni 2002 entnommen werden (detaillierte Ausführungen enthält das
Handbuch „Unternehmen der öffentlichen Hand“, erschienen 2002 im Nomos-Verlag).
Vor dem
Hintergrund dieser rechtlichen Verselbständigung stellt sich die Frage nach der
Einbindung in die Verwaltung neu, weil – ähnlich wie bei den Stadtwerken – eine
zwangsläufige Zuordnung zum Baudezernat nicht gegeben ist.
Eine Zuordnung wäre dann unter den
Aspekten
-
Gleichgewichtigkeit der Dezernate
-
wirtschaftliche Betätigung der Kommune
zu
entscheiden und liegt insoweit außerhalb dieser Untersuchung; als häufig
gewählte Option kommt eine Zuordnung zum Finanzbereich in Betracht im Zusammenhang
mit Stichworten: wirtschaftliche Betätigung der Stadt, Kosten und Gebühren.“
Dieser Sitzungsvorlage sind die Ausführungen zur
Erläuterung und Begründung der SV IV-3-026 –Umwandlung des Zentralern Bauhofes
in eine Anstalt des öffentlichen Rechtes- beigefügt, die damals Grundlage der
Beratung war. Auf diese Vorlage hat die Firma Kohtes, Sauter & Partner ebenfalls
Bezug genommen, so dass sie allen heute an der Entscheidung beteiligten
Personen nochmals vorgelegt wird. Die grundsätzlichen Ausführungen sind immer
noch uneingeschränkt zutreffend. Natürlich haben sich seit dem Zeitpunkt der
Erstellung der Sitzungsvorlage (Juli 2002) Änderungen ergeben, die kurz dargestellt
werden.
Die Altpapierabfuhr wird seit 01.01.2002 durch den
Zentralen Bauhof durchgeführt. Von den SV IV-3-026 erwähnten drei zusätzlich
zur Verfügung gestellten Arbeiterstellen wurden durch den Zentralen Bauhof nur
2 Stellen tatsächlich besetzt. Auf die Besetzung der dritten Stelle wurde durch
den Zentralen Bauhof verzichtet. Die dritte Stelle wurde zwischenzeitlich auf
Antrag des Zentralen Bauhofes im Stellenplan gestrichen.
Die im Dezember 2001 begonnene Organisationsuntersuchung
des Baudezernates durch die Fa. Kienbaum ist abgeschlossen. Über die
Empfehlungen und deren Umsetzung wurde im Stadtentwicklungsausschuß berichtet.
So wird in der SV IV-3-026 noch von Fachbereichen gesprochen. Zwischenzeitlich
wurde zur Ämterstruktur zurückgekehrt.
Im Gutachten der Fa. Kienbaum wurde u.a. die
Verlagerung der Friedhofsverwaltung zum Zentralen Bauhof empfohlen. Auch die Fa
Kohtes, Sauter & Partner hat sich dieser Empfehlung angeschlossen. Die vorbereitenden
Arbeiten haben inzwischen begonnen, so dass voraussichtlich im Frühjahr 2005
die Verlagerung vorgenommen wird.
Zum 01.05.03 wurde das Amt für Gebäudewirtschaft
eingerichtet. Die bis dahin zum Zentralen Bauhof gehörende Schreinerei wurde
unmittelbar diesem Amt zugeordnet, da die Schreinerei mehr als 90 % ihrer
Arbeiten in der Gebäudeunterhaltung ausführt.
Seit 01.01.03 wurde in der Abfallbeseitigung ein
weiteres Arbeitszeitmodell eingeführt. Durch Verlängerung der täglichen
Arbeitszeit in Kombination mit einer Vier-Tage-Woche konnte die arbeitstägliche
Abfuhrleistung je Fahrzeugbesatzung um nahezu 40 % gesteigert werden. Diese
erhebliche Leistungssteigerung war mit ein Grund für die zweistellige
Gebührensenkung der Abfallbeseitigungsgebühren im Jahre 2004.
Die Entwicklung der Friedhofsgebühren war Anlaß, durch
organisatorische Maßnahmen eine nachhaltige Entlastung zu erreichen. So wurde
ein neues Abfallkonzept erarbeitet und umgesetzt. Die erhoffte Senkung der
Abfallbeseitigungskosten konnte zwischenzeitlich erzielt werden.
Durch die Vorgabe von begrenzten Öffnungszeiten der
Büros der drei Friedhöfe konnten die Verwaltungszeiten gesenkt werden. Die
Abschaffung des Trägerdienstes wurde zum 01.01.2003 vollzogen. Durch interne
Umsetzungen des Zentralen Bauhofes konnten die daraus sich ergebenen
personellen Konsequenzen kurzfristig vollzogen werden. Durch diese Maßnahmen
konnten im Jahr 2004 die Gebühren wieder gesenkt werden.
Günter Scheib
Anlagen
SV IV-3-026 Umwandlung des Zentralen Bauhofes in eine
Anstalt des öffentlichen Rechtes in der Fassung vom 07.10.2002
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 7710.6550 |
Bezeichnung: Externe Begleitung
–AöR- |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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