Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung hat
im Jugendhilfeausschuss mehrfach die Notwendigkeit der Schaffung von
Kindergartenplätzen vorgetragen. Zum einen, um den gesetzlichen Anspruch zu
erfüllen, zum anderen, um die aktuelle Überbelegung in allen
Kita-Tageseinrichtungen abzubauen und so das pädagogische Personal zu
entlasten.
Nach Prüfung
verschiedener Optionen hat der Jugendhilfeausschuss am 20.02.2019 beschlossen,
eine neue Einrichtung Am Holterhöfchen 18 zu errichten (SV WP 14-20 SV 51/235).
Nach
verwaltungsinterner Beratung wird auf Grund eigener Personalengpässe empfohlen,
Planung und Bau des Projektes in die Verantwortung der
Infrastrukturgesellschaft Hilden (IGH) zu geben. Bei der Planung und dem Bau
der Kita Holterhöfchen würde es sich daher nicht um ein Bauprojekt der Stadt
Hilden handeln, das in den entsprechenden Fachausschüssen, u.a. im für eine
Beratung von veranschlagungsreifen Unterlagen von Hochbaumaßnahmen zuständigen
Umwelt- und Klimaausschuss, besprochen wird. Planungsunterlagen und eine
Kostenberechnung stehen in diesem Fall daher für eine Beratung nicht zur Verfügung.
Vielmehr ist geplant, das fertige Gebäude schlüsselfertig zu erwerben.
Das politische
Steuerinstrument ist der Rat. Dort soll daher auch der Projektsteuerungsvertrag
beraten werden, der augenblicklich vorbereitet wird.
Der Vertrag bildet
den Abschluss einer Machbarkeitsstudie zum Bau einer Kita-Einrichtung im
Holterhöfchen, die die IGH augenblicklich durchführt. Einen ersten Sachstand
hat die Verwaltung dazu im letzten Jugendhilfeausschuss am 29.04.2020
vorgetragen. Ein entsprechender Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage
beigefügt. Dort wird auf Grundlage eines Berichtes der IGH über die erste
Gedankenskizze eines Gebäudes berichtet, ebenso über die Kosten und eine
mögliche Fertigstellung im Kindergartenjahr 2021/2022. Die grobe Schätzung der
Baukosten liegt bei 5 Mio €.
Zwischenzeitlich
ist ein Verkehrsgutachten erstellt worden, das das Verkehrsaufkommen und
mögliche Auswirkungen des Verkehrsflusses durch die Kita-Einrichtung
Holterhöfchen analysiert.
Ebenfalls werden
Aussagen zu Stellplätzen für Mitarbeiter und der Öffentlichkeit gemacht, die im
öffentlichen Straßenraum neu aufgestellt bzw. auf dem Gelände der Kita
untergebracht werden müssen. Diese Faktoren haben Auswirkungen auf Gestaltung
des Außengeländes und die Anlegung und Ausrichtung des Gebäudes.
Die IGH prüft
daher aktuell unter ökologischen und wirtschaftlich, ökonomischen
Gesichtspunkten die Gestaltung einer Kita-Einrichtung unter Vorgabe der
maximalen Schaffung an Plätzen für fünf altersgemischte Gruppen und hat einen
Entwurf für einen Projektsteuerungsvertrag als Auftragsgrundlage vorgelegt.
Diesen Vertrag, der in der nächsten
Ratssitzung beraten werden soll, prüft die Verwaltung aktuell hinsichtlich
einer Leistungsbeschreibung, angemessener Dienstleistungsentgelte und Gewinnzuschläge
der IGH, Vergabefragestellungen und Aufgabenzuordnungen. Zur Steuerung des
Projektes mit der IGH wurde verwaltungsseitig zwischenzeitlich eine
Projektgruppe unter Leitung des Dezernenten III eingerichtet.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin