Betreff
Sachstand Kita Holterhöfchen
Vorlage
WP 14-20 SV 51/326
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung hat im Jugendhilfeausschuss mehrfach die Notwendigkeit der Schaffung von Kindergartenplätzen vorgetragen. Zum einen, um den gesetzlichen Anspruch zu erfüllen, zum anderen, um die aktuelle Überbelegung in allen Kita-Tageseinrichtungen abzubauen und so das pädagogische Personal zu entlasten.

 

Nach Prüfung verschiedener Optionen hat der Jugendhilfeausschuss am 20.02.2019 beschlossen, eine neue Einrichtung Am Holterhöfchen 18 zu errichten (SV WP 14-20 SV 51/235).

 

Nach verwaltungsinterner Beratung wird auf Grund eigener Personalengpässe empfohlen, Planung und Bau des Projektes in die Verantwortung der Infrastrukturgesellschaft Hilden (IGH) zu geben. Bei der Planung und dem Bau der Kita Holterhöfchen würde es sich daher nicht um ein Bauprojekt der Stadt Hilden handeln, das in den entsprechenden Fachausschüssen, u.a. im für eine Beratung von veranschlagungsreifen Unterlagen von Hochbaumaßnahmen zuständigen Umwelt- und Klimaausschuss, besprochen wird. Planungsunterlagen und eine Kostenberechnung stehen in diesem Fall daher für eine Beratung nicht zur Verfügung. Vielmehr ist geplant, das fertige Gebäude schlüsselfertig zu erwerben.

 

Das politische Steuerinstrument ist der Rat. Dort soll daher auch der Projektsteuerungsvertrag beraten werden, der augenblicklich vorbereitet wird.

 

Der Vertrag bildet den Abschluss einer Machbarkeitsstudie zum Bau einer Kita-Einrichtung im Holterhöfchen, die die IGH augenblicklich durchführt. Einen ersten Sachstand hat die Verwaltung dazu im letzten Jugendhilfeausschuss am 29.04.2020 vorgetragen. Ein entsprechender Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage beigefügt. Dort wird auf Grundlage eines Berichtes der IGH über die erste Gedankenskizze eines Gebäudes berichtet, ebenso über die Kosten und eine mögliche Fertigstellung im Kindergartenjahr 2021/2022. Die grobe Schätzung der Baukosten liegt bei 5 Mio €.

 

Zwischenzeitlich ist ein Verkehrsgutachten erstellt worden, das das Verkehrsaufkommen und mögliche Auswirkungen des Verkehrsflusses durch die Kita-Einrichtung Holterhöfchen analysiert.

 

Ebenfalls werden Aussagen zu Stellplätzen für Mitarbeiter und der Öffentlichkeit gemacht, die im öffentlichen Straßenraum neu aufgestellt bzw. auf dem Gelände der Kita untergebracht werden müssen. Diese Faktoren haben Auswirkungen auf Gestaltung des Außengeländes und die Anlegung und Ausrichtung des Gebäudes.

 

Die IGH prüft daher aktuell unter ökologischen und wirtschaftlich, ökonomischen Gesichtspunkten die Gestaltung einer Kita-Einrichtung unter Vorgabe der maximalen Schaffung an Plätzen für fünf altersgemischte Gruppen und hat einen Entwurf für einen Projektsteuerungsvertrag als Auftragsgrundlage vorgelegt.

 

Diesen Vertrag, der in der nächsten Ratssitzung beraten werden soll, prüft die Verwaltung aktuell hinsichtlich einer Leistungsbeschreibung, angemessener Dienstleistungsentgelte und Gewinnzuschläge der IGH, Vergabefragestellungen und Aufgabenzuordnungen. Zur Steuerung des Projektes mit der IGH wurde verwaltungsseitig zwischenzeitlich eine Projektgruppe unter Leitung des Dezernenten III eingerichtet.

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin