Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen vom 19.08.2020:
Bewässerung von Grünflächen und Bäumen
Vorlage
WP 14-20 SV 66/185
Aktenzeichen
66.3
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Auch der Hitzesommer 2020 zeigt wieder, dass Bäume und Grünflächen eine zusätzliche intensive Bewässerung benötigen. Da auch mit Wasser sorgsam umzugehen ist, ist die Nutzung des gereinigten Grundwassers der Reinigungsanlage (Trinkwasserqualität) sinnvoll. Die Grundwasserreinigungsanlage an der Reisholzstraße fördert bis zu 160.000 Liter Wasser pro Stunde in Trinkwasserqualität, die ungenutzt in den Mönchgraben abfließen.(Quelle: Pressestelle Kreis Mettmann) Dieses Wasser kann für die Bewässerung im Stadtgebiet genutzt werden.

 

Nähere Details, wie Transport und Verteilung möge die Verwaltung ebenfalls ausarbeiten.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie das von der Grundwasserreinigungsanlage Reisholzstraße abgepumpte Wasser zur Bewässerung von Bäumen und Grünflächen genutzt werden kann.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Gießwasser heute:

Die für die Bewässerung der Stadtbäume eingesetzten Fahrzeuge des Zentralen Bauhofes werden nicht mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Hilden GmbH, sondern mit eigens geförderten Grundwasser aus dem städtischen Brunnen im Stadtpark befüllt.
Dieser Brunnen dient vorrangig dem Zweck der Speisung der dortigen Teichfontänen. Die technischen Einrichtungen lassen auch die Befüllung der Tanks der o.a. Fahrzeuge zu. Dies erfolgt unter Nutzung der Brunnenpumpanlage. Der Befüllvorgang eines Bewässerungsfahrzeuges mit einem Tankvolumen von 2000L (= 2 m³) ist innerhalb von 10 Minuten erledigt. Die zentrale Lage im Stadtgebiet hat darüber hinaus den Vorteil möglichst kurzer Wege. Bei der Baumbewässerung besteht wöchentlich ein Bedarf von rund 14m³ Wasser (bei 1mal gießen pro Woche).

 

Grundwasserreinigungsanlage:

Der Kreis Mettmann betreibt an der Reisholzstraße (s. Anlage 2) eine Aufbereitungsanlage für verunreinigtes Grundwasser, welches nach der Reinigung in den nahegelegenen Mönchengraben eingeleitet wird. Nach Auskunft des Kreises Mettmann ist das gereinigte Grundwasser qualitativ für Bewässerungszwecke geeignet und steht in größerer Menge kontinuierlich zur Verfügung. Aus zwölf Einzelbrunnen wird das zu reinigende Grundwasser mit bis zu 160.000 Litern pro Stunde (= 160 m³ je Stunde) gefördert, zur Reinigungsanlage an der Reisholzstraße geleitet und dort über Aktivkohlefilter auf Trinkwasserqualität gereinigt. Die Anlage wird sicher noch über 20 Jahre betrieben. Generell spricht nach erster telefonischer Einschätzung des für die Anlage zuständigen Mitarbeiters nichts gegen die Nutzung des gereinigten Grundwassers für Bewässerungszwecke.

 

Die derzeitige Einleitung in den Mönchengraben lässt allerdings keine direkte Befüllung der o.a. Fahrzeuge zu, da:

-    die Einleitungsstelle in den Mönchengraben mit den Bewässerungsfahrzeugen nicht angefahren werden kann und

-    die Bewässerungsfahrzeuge nicht über eine eigene Befüllpumpe verfügen.

Die Befüllung müsste also im direkten Umfeld der Grundwasserreinigungsanlage erfolgen. Dieser Bereich ist anfahrbar. Jedoch müsste an der Grundwasserreinigungsanlage für die Befüllung nach heutiger Kenntnis eine Befüllpumpenanlage nebst Stromanschluss sowie ein Leitungssystem installiert werden. Hierzu wäre in Abstimmung mit der Kreisverwaltung ein technisches Konzept zu erstellen, die Kosten zu ermitteln und abhängig von der folgenden Beschlusslage umzusetzen. Über die entstehenden Kosten können derzeit keine belastbaren Angaben gemacht werden.

 

Bewertung zur Lage:

Neben den technischen Voraussetzungen ist aus heutiger Sicht auf folgendes hinzuweisen:

Die o.a. Anlage des Kreises und damit die potentielle Befüllstation liegt im äußersten Hildener Westen. In diesem Stadtbereich stehen nur ca. 10% der insgesamt 170 zu bewässernden Bäume. Im Vergleich zur jetzigen Entnahmestelle im Stadtpark verlängert sich somit der Befüllweg um ca. 3-4km und ca. 6 Minuten. Die geplante Bewässerungsmenge liegt bei ca. 80L je Baum und Woche. Je nach Bedarf werden vom Zentralen Bauhof bis zu zwei Bewässerungsfahrzeuge mit einem Tankvolumen von je 2000L eingesetzt.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

 

Verfahrenshinweis zum Beratungsablauf

Nach der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden hat der Umwelt- und Klimaschutzausschuss keine Entscheidungskompetenz in der beantragten Angelegenheit. Auch keinem anderen Ausschuss ist die Kompetenz zur abschließenden Entscheidung zugewiesen. Deshalb ist der Antrag abschließend im Rat zu beraten und zu entscheiden.

 

 

 

 

Klimarelevanz:

Durch die Verlängerung der Fahrwege wird bei jedem Befüllvorgang ein zusätzlicher Kraftstoffbedarf von ca. 0,3l entstehen.

Durch eine Nutzung des aufbereiteten Grundwassers erfolgt eine Reduzierung einer Grundwasserentnahme in Höhe von wöchentlich rund 14 m³, wenn 1mal in der Woche gegossen wird.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke