Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden genehmigt die von Herrn Bürgermeister Günter Scheib und Ratsmitglied
Frau Stegmeier als Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales
am 22.07.2009 gemäß § 60 GO NRW gefasste Dringlichkeitsentscheidung „Zuwendung
für Investitionen und Ausstattungen in Ganztagsschulen - Verwendung von
Restmitteln“.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 22.07.2009
wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung getroffen, in der
ebenfalls die Begründung und Entscheidung erläutert wurden.
Mit Erlass vom
04.06.2009 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW
festgelegt, dass die Restmittel aus dem IZBB-Programm (ca. 10 Mio. Euro) für
andere Vorhaben zur qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote in
allen bestehenden und bis zum 01.08.2010 eingerichteten Ganztagsschulen und in
Schulen mit ganztätigen Angeboten verwendet werden können, die bislang keine
Mittel aus dem IZBB erhalten haben. Als Stichtag für die Beantragung dieser
Mittel wurde der 13.11.2009 festgesetzt.
Die Stadt Hilden
hat bereits per Fax am 22.06.2009 entsprechende Anträge auf Gewährung von Fördermitteln
für
Helmholtz-Gymnasium
Wilhelm-Fabry-Realschule
Theordor-Heuss-Hauptschule und
Ferdinand-Lieven Förderschule
gestellt.
Mit Schreiben vom
24.07.2009 hat nunmehr das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes
NRW daraufhin gewiesen, das die Antragssumme bereits ausgeschöpft ist und nicht
alle Anträge in voller Höhe bedient werden können. Nur Anträge mit spätestem
Posteingangsstempel 30.06.2009 können bewilligt werden. Sofern Anträge
unvollständig sind, können fehlende Unterlagen bis 15.08.2009 zwecks
Vervollständigung nachgereicht werden.
Wenngleich aus dem
Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Verwendung der
Restmittel aus dem IZBB-Programm die Notwendigkeit eines Gremienbeschlusses
sowie einer Erklärung des Kämmerers nicht direkt abzuleiten ist, hat die
Bezirksregierung diese Unterlagen gefordert. Dies machte die beigefügte
Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Die
Dringlichkeitsentscheidung ist der Bezirksregierung Düsseldorf per Fax am
29.07.2009 zugegangen. Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für
Investitionen zum Ausbau von neuen Ganztagsschulen sowie zur qualitativen Weiterentwicklung
von bestehenden Ganztagsschulen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung
und Betreuung (IZBB) – Verwendung von Restmitteln“ liegen der Bezirksregierung
damit vollständig vor. Die Antragsfristen wurden beachtet.
Eine Entscheidung
der Bezirksregierung über die beantragten Fördermittel liegt bislang noch nicht
vor.
,
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer |
030210910 |
Bezeichnung |
Bildungs- und Betreuungsangebote |
Investitions-Nr.: |
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Aus
Gründen der Vereinfachung wurde die Maßnahme zu einem Punkt zusammengefasst.
Sollte die Stadt die Zuschüsse bekommen, so wäre eine Aufteilung auf die
einzelnen Schulen vorzunehmen. |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
Nein |
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Haushaltsjahr: |
2009 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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0302109010 |
081201 |
22.400 |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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1601010040 |
401300 Gewerbesteuer |
22.400 |
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Finanzierung: Die üpl benötigten Finanzen würden bei Bewilligung
der Zuschüsse auf die einzelnen Produkte bzw. Investitionen aufgeteilt. |
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Vermerk Kämmerer: gesehen Klausgrete |
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |