Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW "Zuwendung für Investitionen und Ausstattungen in Ganztagsschulen - Verwendung von Restmitteln"
Vorlage
WP 04-09 SV 51/439
Aktenzeichen
III/51.1 - Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden genehmigt die von Herrn Bürgermeister Günter Scheib und Ratsmitglied Frau Stegmeier als Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales am 22.07.2009 gemäß § 60 GO NRW gefasste Dringlichkeitsentscheidung „Zuwendung für Investitionen und Ausstattungen in Ganztagsschulen - Verwendung von Restmitteln“.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 22.07.2009 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung getroffen, in der ebenfalls die Begründung und Entscheidung erläutert wurden.

 

Mit Erlass vom 04.06.2009 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW festgelegt, dass die Restmittel aus dem IZBB-Programm (ca. 10 Mio. Euro) für andere Vorhaben zur qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote in allen bestehenden und bis zum 01.08.2010 eingerichteten Ganztagsschulen und in Schulen mit ganztätigen Angeboten verwendet werden können, die bislang keine Mittel aus dem IZBB erhalten haben. Als Stichtag für die Beantragung dieser Mittel wurde der 13.11.2009 festgesetzt.

Die Stadt Hilden hat bereits per Fax am 22.06.2009 entsprechende Anträge auf Gewährung von Fördermitteln für

Helmholtz-Gymnasium

Wilhelm-Fabry-Realschule

Theordor-Heuss-Hauptschule und

Ferdinand-Lieven Förderschule

gestellt.

 

Mit Schreiben vom 24.07.2009 hat nunmehr das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW daraufhin gewiesen, das die Antragssumme bereits ausgeschöpft ist und nicht alle Anträge in voller Höhe bedient werden können. Nur Anträge mit spätestem Posteingangsstempel 30.06.2009 können bewilligt werden. Sofern Anträge unvollständig sind, können fehlende Unterlagen bis 15.08.2009 zwecks Vervollständigung nachgereicht werden.

Wenngleich aus dem Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Verwendung der Restmittel aus dem IZBB-Programm die Notwendigkeit eines Gremienbeschlusses sowie einer Erklärung des Kämmerers nicht direkt abzuleiten ist, hat die Bezirksregierung diese Unterlagen gefordert. Dies machte die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung ist der Bezirksregierung Düsseldorf per Fax am 29.07.2009 zugegangen. Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen zum Ausbau von neuen Ganztagsschulen sowie zur qualitativen Weiterentwicklung von bestehenden Ganztagsschulen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB) – Verwendung von Restmitteln“ liegen der Bezirksregierung damit vollständig vor. Die Antragsfristen wurden beachtet.

 

Eine Entscheidung der Bezirksregierung über die beantragten Fördermittel liegt bislang noch nicht vor.

 

 

 


,
Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

030210910

Bezeichnung

Bildungs- und Betreuungsangebote

Investitions-Nr.:

 

Aus Gründen der Vereinfachung wurde die Maßnahme zu einem Punkt zusammengefasst. Sollte die Stadt die Zuschüsse bekommen, so wäre eine Aufteilung auf die einzelnen Schulen vorzunehmen.

Mittel stehen zur Verfügung:

Nein

 

 

Haushaltsjahr:

2009

                          

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

0302109010

081201

  22.400

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

1601010040

401300

Gewerbesteuer

22.400

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Die üpl benötigten Finanzen würden bei Bewilligung der Zuschüsse auf die einzelnen Produkte bzw. Investitionen aufgeteilt.

 

Vermerk Kämmerer:

 

gesehen Klausgrete

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent