Betreff
Bau einer Sporthalle im Schulzentrum Holterhöfchen
Vorlage
WP 04-09 SV 26/113
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag (alternativ):

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt, die Entwurfsplanung einschließlich einer Kostenberechnung nach DIN 276 für eine Dreifach-Sporthalle auf Basis des von der Schul- und Sportverwaltung ermittelten Raumprogramms erstellen zu lassen. Mit der Durchführung dieses Projektes wird die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH) beauftragt. Nach Fertigstellung der Planunterlagen bzw. Feststellung der erforderlichen Kosten ist ein erneuter Beschluss des Rates herbeizuführen. Sollte es auf Basis dieser Ausführungsplanung nicht zu einer entsprechenden Beschlussfassung bzw. Beauftragung kommen, werden die entstandenen Kosten der IGH durch die Stadt Hilden erstattet. Hierfür werden vorsorglich 90.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt.“

 

oder

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt, die Entwurfsplanung einschließlich einer Kostenberechnung nach DIN 276 für eine Zweifach-Sporthalle unter Berücksichtigung des von der Schul- und Sportverwaltung ermittelten Raumprogramms erstellen zu lassen. Mit der Durchführung dieses Projektes wird die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH) beauftragt. Nach Fertigstellung der Planunterlagen bzw. Feststellung der erforderlichen Kosten ist ein erneuter Beschluss des Rates herbeizuführen. Sollte es auf Basis dieser Ausführungsplanung nicht zu einer entsprechenden Beschlussfassung bzw. Beauftragung kommen, werden die entstandenen Kosten der IGH durch die Stadt Hilden erstattet. Hierfür werden vorsorglich 90.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt.“

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.05.2009 wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH) zur Ermittlung konkreter Kosten für einen Turnhallenneubau im Holterhöfchen verbindliche Angebote verschiedener Systembauhersteller von Turnhallen einzuholen und zwar für den Bau einer Zweifach-Turnhalle, für den Bau einer Dreifach-Turnhalle und für den Bau einer Dreifach-Turnhalle mit dem bekannten Raumprogramm.

Für eine evtl. erforderliche Baugrunduntersuchung wurden die benötigten Mittel von 5.000,- Euro überplanmäßig bereitgestellt.

 

Bei Abwicklung dieses Arbeitsauftrages mussten sowohl die IGH als auch die Verwaltung feststellen, dass die angesprochenen Unternehmen den für die Ermittlung konkreter Kosten erforderlichen Aufwand scheuten und daher auch im Vorfeld keine verbindlichen Angebote abgaben.

 

Ein Unternehmen hat auf Bitte der IGH die Kosten einer kürzlich erstellten, oberirdischen Dreifach-Sporthalle mit

 

3.798.000 € (brutto)

 

angegeben. Die Ausstattungsdetails dieser Sporthalle sind allerdings nicht bekannt.

 

Ein weiteres Unternehmen hat sich auf Bitte der Verwaltung zumindest mit dem Standort an der Grünstraße beschäftigt, dabei das von der Schul- und Sportverwaltung definierte Raumprogramm berücksichtigt und ein unverbindliches Angebot für eine oberirdische Zweifach-Sporthalle für einen „ersten kaufmännischen und technischen Überblick“ abgegeben. Das Angebot basiert auf einem Vergleichsobjekt und ist mit einer Kostenschätzung von

 

4.193.560 € (brutto)

 

versehen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass diese Planung keine Kosten für erneuerbare Energien, Sonderleistungen in der Gründung des Objektes, Hausanschlüsse, Inventar, Vermessungsgebühren etc. enthalten sind. Hier wäre mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Einen visuellen Überblick über die Positionierung der Zweifach-Sporthalle auf dem Grundstück an der Grünstraße gibt die beiliegende Planunterlage. Aus den Planunterlagen ist auch ersichtlich, dass das Unternehmen zwar eine Zweifach-Sporthalle geplant hat, die ausgewiesene Sportfläche aber der einer Dreifach-Halle entspricht. Ob hierdurch auch eine Dreifach-Sporthalle, abweichend von den bisherigen Aussagen in der Machbarkeitsstudie, oberirdisch errichtet werden kann, bleibt noch zu überprüfen.

 

Eine Kostenangabe für eine Zweifach-Sporthalle mit einem Standard-Raumprogramm, das die bislang ermittelten Vorgaben nicht berücksichtigt, oder eine Dreifach-Sporthalle wurde allerdings auch von diesem Unternehmen nicht gemacht. Es bekundet jedoch ein außerordentliches Interesse an der Durchführung dieser Baumaßnahme.

 

Alleine der Vergleich des niedrigen Betrages für die Dreifach-Sporthalle mit dem höheren Betrag (für eine Zweifach-Halle) zeigt einerseits, dass ohne Vorgabe einer konkreten Planung kein Unternehmen bereit und in der Lage ist, ein konkretes Preisangebot abzugeben. Andererseits kann aus dem Angebot der Zweifach-Sporthalle mit 4,2 Mio.Euro zuzüglich Erschließung und Einrichtung zumindest abgeleitet werden, dass die vorliegende Kostenschätzung aus der Machbarkeitsstudie für eine Dreifach-Halle mit rd. 5 Mio.Euro durchaus realistisch und nicht überzogen ist. Insofern dürfte auch im Rahmen einer Entwurfsplanung, die eine konkrete Ausschreibung mit verbindlichen Preisangeboten ermöglichen würde, mit ähnlichen Ergebnissen zu rechnen sein.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die IGH mit der Erstellung einer konkreten Entwurfsplanung einschl. einer Kostenberechnung nach DIN 276 zu beauftragen und das Ergebnis dem Rat der Stadt Hilden zur Beschlussfassung vorzulegen. Auf Basis der bislang vorliegenden Kostenschätzung, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie erstellt wurde und mit 4.985.000 € brutto abschloss, würden sich Planungskosten von rd. 90.000 € brutto incl. Nebenkosten ergeben. Zur Kostenbegrenzung wird weiterhin vorgeschlagen, nur eine Ausführungsplanung entweder für eine Zweifach- oder eine Dreifach-Sporthalle zu beauftragen. Auf dieser Basis kann dann nach einer positiven Ratsentscheidung eine konkrete Ausschreibung erfolgen.

 

 

gez. Günter Scheib



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

011303

Bezeichnung

Investitionen

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Nein

 

 

Haushaltsjahr:

2009

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Der Mehrbedarf entsteht nur, wenn eine Beschlussfassung für einen Hallenneubau später nicht erfolgt.

n.n.

0113030010

521110

90.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

1601010030

401300

90.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete