Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den abfallwirtschaftlichen
Daten der Stadt Hilden aus dem Jahr 2019.
Erläuterungen und Begründungen:
Abfallbilanz 2019
Nachdem die Gesamtabfallmenge
schon im Vorjahr um 510 to gesunken ist, nahm die Abfallmenge im Jahr 2019
erneut um 216 to ab.
Im Vergleich zum
Vorjahr wurden 143 to Wertstoffe und 73 to Abfälle zur Beseitigung
weniger
eingesammelt.
Die Mengenentwicklung zum Vorjahr beträgt im
Einzelnen: |
||
Restmüll |
+ |
11 to |
Sperrmüll |
- |
84 to |
Altmetall |
+ |
5 to |
Altholz |
- |
49 to |
Bioabfälle |
- |
25 to |
Grünabfälle (Private Haushalte) |
+ |
78 to |
Grünabfälle (Städt. Anlagen) |
- |
102 to |
Altpapier |
- |
240 to |
Altglas |
+ |
5 to |
Verpackungen |
+ |
163 to |
Altkleider |
+ |
25 to |
Elektoaltgeräte |
- |
3 to |
Schadstoffe |
+/ - |
0 to |
SUMME |
- |
216 to |
Die Menge an
Abfällen zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) sinkt in den letzten Jahren
tendenziell leicht
bei stetiger Zunahme der Bevölkerung und der Wohnungen in Hilden.
Entwicklung der Haus- und Sperrmüllmengen in kg
pro Einwohner seit 2009 |
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2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
2010 |
232 |
233 |
235 |
234 |
239 |
236 |
234 |
237 |
249 |
245 |
Diese abfall- und
umweltpolitisch positive Entwicklung liegt nach Auskunft des Kreises Mettmann
auch über das Kreisgebiet hinaus im Trend, obwohl keine eindeutigen Faktoren
herzuleiten sind.
Die Stadt Hilden
liegt trotz seiner Einwohnerdichte von rund 2.150 E./km² bei den gemischten
Siedlungsabfällen mit 232 kg je Einwohner und Jahr und einer Verwertungsquote
von 51 % im Normalbereich der Siedlungsstruktur bei städt. Regionen mit 1.000 –
2.000 E./km².
In Bezug auf
Siedlungsräume mit über 2.000 E./km² hat Hilden eine überdurchschnittliche
Verwertungsquote.
Die Bioabfallmenge aus Biotonnen ist
in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken.
Da in den Biotonnen auch viele Grünabfälle gesammelt werden, sind
Schwankungen bei der Bioabfallmenge durch klimatische Faktoren (z.B.
Hitzeperioden der letzten Jahre) immer möglich.
Entwicklung der Bio- und Grünabfallmengen in kg
pro Einwohner seit 2012 |
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2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
Bioabfälle
Biotonnen |
63 |
63 |
65 |
67 |
67 |
73 |
67 |
71 |
Grünabfälle
Haushalte |
10 |
8 |
9 |
9 |
8 |
10 |
9 |
10 |
Grünabfälle
Anlagen |
16 |
18 |
18 |
18 |
20 |
20 |
16 |
20 |
SUMME |
89 |
89 |
92 |
94 |
95 |
103 |
92 |
101 |
Die Sammelquote
bei den Bio- und Grünabfällen liegt in Hilden mit ca. 90 kg je Einwohner und
Jahr leicht unter dem Landesdurchschnitt von ca. 116 kg je Einwohner, da der
Anschlussgrad an die Bioabfallsammlung insbesondere in sehr großen Wohnanlagen
geringer ist als in Ein- und Zweifamilienhäusern und kleineren
Mehrfamilienobjekten.
Dies ist
allerdings ein typischer Wert für dicht besiedelte Städte mit einem hohen
Anteil an Geschosswohnungsbau. In Hilden werden ca. 55 % des Restmüllvolumens
über Großraumcontainer größer 660 Liter eingesammelt.
Die
Kompostierungs- und Vermarktungsgesellschaft Stadt Düsseldorf und Kreis
Mettmann mbH (KDM) hat im letzten Jahr geprüft, ob eine Vergärungsstufe in den
Anlagenkreislauf einbezogen werden kann. Leider sieht sich die KDM
mittelfristig nicht in der Lage, einen solchen Schritt zu gehen, wodurch auf
absehbare Zeit wertvolle organische Bestandteile (gekochte Speiseabfälle, Brot-
und Milchprodukte usw.) der Biotonne bzw. der Verwertung nicht zugeführt werden
können.
Die Menge der sonstigen Wertstoffe befindet sich
seit einigen Jahren auf einem stabilen Niveau. Negativ ist leider der Rückgang
der Altpapiermenge zu beurteilen. Gerade die Altpapiersammlung trägt zu
wichtigen Einnahmen im Gebührenhaushalt bei. Der Rückgang der Altpapiermengen liegt
u. a. daran, dass der Absatz von Printmedien (qualitativ hochwertige und
schwere Deinkingware) in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgeht.
Gleichzeitig ist der PPK-Verpackungsanteil (qualitativ leichtere Packpapiere
und Wellpappen) durch den Versandhandel in den letzten Jahren deutlich
angestiegen.
Entwicklung der Wertstoffsammelmengen (ohne Bioabfall) in kg pro
Einwohner seit 2012 |
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|
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
Altpapier |
68 |
73 |
76 |
75 |
78 |
80 |
82 |
85 |
Altglas |
23 |
22 |
23 |
22 |
24 |
24 |
24 |
24 |
Leichtverpackungen |
39 |
36 |
37 |
36 |
35 |
35 |
34 |
34 |
Altholz |
15 |
16 |
16 |
15 |
13 |
14 |
15 |
14 |
Altmetall |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
2 |
Altkleider |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
Elektroaltgeräte |
4 |
4 |
5 |
5 |
5 |
5 |
4 |
4 |
SUMME |
158 |
160 |
165 |
161 |
163 |
165 |
166 |
167 |
Die Verpackungssammlung (gelbe Tonnen +
Säcke) in Hilden wurde zum Jahr 2020 von der Duales System Deutschland GmbH neu
ausgeschrieben. Die AWISTA-LOGISTIK GmbH aus Düsseldorf wurde für 3 weitere
Jahre mit der LVP-Sammlung beauftragt.
Gewerbliche
Sammlungen in der Stadt HIlden
An der Ausgestaltung der gewerblichen
Sammlung entzünden sich seit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes
zahlreiche Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten. Geht es um die Sammlung von
Abfällen von privaten Haushalten und Abfällen zu Beseitigung aus anderen
Herkunftsbereichen haben prinzipiell die Kommunen das Zugriffsrecht. Dieses
fordern die Kommunen auch verstärkt ein, da die Abfälle immer wertvoller werden
und sich mit vielen Stoffströmen wie Altpapier, Metallschrotten oder - wenn
auch im weit geringeren Umfang - Alttextilien Geld verdienen lässt.
Den gewerblichen Sammlern ist nicht gänzlich
untersagt, bei den Privathaushalten werthaltige Abfälle abzuholen. Der Paragraf
17 im Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die Eckpunkte zur gewerblichen Sammlung,
von denen viele heftig umstritten sind. Zahlreiche Konflikte zwischen Kommunen
und gewerblichen Sammlern werden vor Gericht ausgetragen.
Die kommunalen Spitzenverbände stehen mit
ihren Mitgliedsstädten auf dem Standpunkt, dass eine gewerbliche Sammlung gem.
§ 17 KrWG nur zulässig wäre, wenn diese wesentlich leistungsfähiger als die
kommunale Sammlung ist. Neuere Gerichtsurteile unterhöhlen diese gesetzlichen
Vorgaben aber immer öfter. Durch das stetige Hinzutreten von neuen gewerblichen
Sammlern wird dem öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträgern letzten Endes ein
großer Teil der jeweiligen Abfallfraktion entzogen und die Schutzfunktion des
KrWG greift nicht mehr.
Der Hildener Wertstoffhof wird mit seinen
verschiedenen Angeboten weiterhin sehr positiv
angenommen. Auf dem Zentralen Bauhof können von Mo. –
Sa. 8 – 12 Uhr sowie am Do. von 14 – 18
Uhr diverse Wertstoffe kostenlos angeliefert werden. Für die Entsorgung von
Kleinmengen Restmüll und Baumischabfällen sowie die Abgabe von Kompost und
Streugut muss eine geringe Gebühr entrichtet werden.
2019 wurden 688
Bauschuttanlieferungen berechnet. Das Angebot gilt für kleinere Mengen
(100 l = 5 €
Gebühr) z.B. alte Fliesen, alte WC-Becken oder geringe Mengen an Renovierungsbauschutt.
Größere Mengen müssen nach wie vor privat entsorgt werden.
Seit Januar 2009
nimmt der Bauhof auch Rest- und Mischmüll zum Satzungspreis von 5 € je
100 Liter zu den
Wertstoffannahmezeiten an. Neben der Möglichkeit die kostenpflichtigen städt.
Restmüllsäcke (80 Liter = 4 €) neben der Restmülltonne bereitzustellen, wird so
auch die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Restabfälle (Reste von Festen,
Aufräumaktionen, Renovierungen usw.) auf dem Bauhof entsorgen zu können. Dieses
Angebot wurde im letzten Jahr 4.621 mal in Anspruch genommen.
Im Sinne der Mülltrennung und Wirtschaftlichkeit, wird seit 2017 auch
auf dem Wertstoffhof Altholz getrennt vom Restmüll gesammelt. Da die Entsorgung
von Altholz günstiger als das Verbrennungsentgelt für Restmüll ist, wird die
Gebühr für Altholz je angefangene 100 ltr. auf 3 € festgesetzt. 2019 wurden
1.009 Anlieferungen berechnet.
Daneben wurden 1.845
Kompostsäcke (je 3,50 €) verkauft. Damit werden in Hilden weitaus die meisten
Kompostsäcke im Kreisgebiet abgegeben. Der Kompostverkauf in den
kreisangehörigen
Städten ist
äußerst positiv zu bewerten, weil sich der Bioabfallkreislauf so erst richtig
schließt. Der Kompost ist streng kontrolliert und zertifiziert. Übrigens können
Bürgerinnen und Bürger des Kreises auf der Deponie Langenfeld-Immigrath losen
Kompost (mit Behältern und Schüppe) auch kostenlos abholen.
Auch das Angebot
"Sperrgutexpress" wurde 2019 mit 256 Aufträgen sehr gut angenommen. Innerhalb von 2 bis 4 Arbeitstagen kann auf diese
Weise bei Termindruck und Notfällen Sperrgut abgeholt werden.
Nicht immer reicht
die Biotonne aus, um die plötzlich anfallenden Laubmengen im Herbst aufnehmen
zu können. Daher bietet die Stadt als
zusätzliches Angebot, neben der Biotonne und der kostenlosen Grünabfallannahme,
den Laubsack aus reißfestem Papier für 1 € / Stck. an.
2019 wurden 656
Laubsäcke verkauft.
Die
Gebührenentwicklung in Hilden ist in den letzten Jahren sehr positiv zu
beurteilen. Eine 120 Liter Restmülltonne kostete im Jahr 2019 weniger als im
Jahr 1996. Zum Jahr 2020 hat der Kreis
Mettmann das Verbrennungsentgelt allerdings erhöht, so dass sich auch in der
Stadt Hilden eine moderate Gebührenerhöhung ergeben hat.
An dieser Stelle
sollen aber auch die Auswirkungen durch die Coronapandemie auf die
Abfallwirtschaft in Hilden im Jahr 2020 und ggfs. darüber hinaus erwähnt
werden. Durch die ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer geordneten
Abfallentsorgung an den Haushalten (Restmüll-, Biomüll- und Altpapierabholung)
und unter Beachtung der vielschichtigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten
mussten auch einige Entsorgungsangebote eingeschränkt werden.
Die
Sperrgutsammlung musste durch die ergriffenen Personalumschichtungen vom
17.03.20 bis zum 19.05.20 ausgesetzt werden. Mittlerweile konnten die
aufgelaufenen Sperrgutanmeldungen aber wieder abgearbeitet werden.
Der Wertstoffhof
musste vom 17.03.20 bis zum 09.04.20 komplett geschlossen werden. Ab dem
10.04.20 konnte eine temporäre Annahmestelle für die Massenabfälle Grünabfall
und Altpapier an der Herderstraße 33-35 (Mo. - Sa. 8 -12 Uhr) eingerichtet
werden. Hier wurden samstags dann auch wieder Schadstoffe aus Haushalten
angenommen.
Seit dem 23.06.20
ist der städt. Wertstoffhof - Auf dem Sand 31 - wieder von Mo.-Sa. von 8-12 Uhr
und Do. zusätzlich von 14- 15.30 Uhr geöffnet. Neben Grünabfall und Altpapier werden auch
wieder Elektroaltgeräte, Altmetalle, Naturkorken, CD’s und DVD’s ohne Hüllen,
Leuchtstoff- und Energiesparlampen sowie Akkus und Batterien angenommen. Noch
nicht angenommen werden kostenpflichtige Abfälle wie Restmüll, Bauschutt und
Altholz. Auch Kompostsäcke werden noch nicht verkauft, weil auf dem Zentralen
Bauhof das kontaktlose Bezahlen noch nicht möglich ist.
Insbesondere bei
den Abfallarten Altmetall, Altholz und Elektroaltgeräten werden somit im Jahr
2020 niedrigere Sammelquoten zu verzeichnen sein. Auch Einnahmen durch die
kostenpflichtigen Entsorgungsangebote werden teilweise wegfallen. Die weitere
Entwicklung bleibt hier abzuwarten.
Aktueller Sachstand zum neuen Verpackungsgesetz:
Im Mai 2017 wurde
das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von
wertstoffhaltigen Abfällen beschlossen. Das Gesetz regelt erneut nur das
Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen
(Verpackungsgesetz - VerpackG). Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2019 in weiten
Teilen in Kraft.
Das
Verpackungsgesetz schafft hier eine neue Grundlage für die künftige
Zusammenarbeit zwischen den derzeit zehn Dualen Systemen und den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei der Erfassung von Verpackungen
aus privaten Haushaltungen. Nach § 22 des Verpackungsgesetzes ist die Sammlung
der Systembetreiber auf die vorhandenen Erfassungsstrukturen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in deren Gebiet sie eingerichtet
wird, abzustimmen.
Die neuen Vorgaben
zur Abstimmung nach VerpackG sind bei allen zukünftigen
Abstimmungsvereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden oder ab
diesem Zeitpunkt gelten sollen, zu beachten. Dazu zählen insbesondere die
Rahmenvorgaben für Leichtverpackungen (LVP), angemessene Entgelte für die
Mitbenutzung von Wertstoffhöfen, angemessene Entgelte für die Mitbenutzung der
Erfassungssysteme für Papier, Pappe, Karton (PPK) der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger sowie Regelungen zur Vollstreckungsunterwerfung.
Wesentlicher Punkt
bei der Abstimmungsvereinbarung ab dem Jahr 2019 sind aus Sicht der Stadt
Hilden die zukünftigen Regelungen zur Papiersammlung, da diese bislang nicht
Bestandteil solcher Vereinbarungen waren. In der Vergangenheit musste die Stadt
Hilden nahezu jährlich die Konditionen mit 10 Dualen Systembetreibern
aushandeln.
Bei der Erfassung
von PPK-Verpackungen ergeben sich keine Änderungen an dem derzeitigen
Erfassungssystem. Die Kombination aus Blauer Tonne / Container und Wertstoffhof
ist akzeptiert. Der vierwöchentliche Abfuhrrhythmus der Blauen Tonne stellt
einen guten Kompromiss zwischen Service und Kosteneffizienz dar. Zukünftig kann
die Stadt Hilden die Mitbenutzung ihrer Altpapiersammlung von den Dualen
Systemen gegen Zahlung eines auskömmlichen Entgeltes, das die Höhe des
Volumenanteils des Verpackungsmaterials berücksichtigt, verlangen. Die
Ermittlung des Entgeltes muss dabei nach den in § 9 Bundesgebührengesetzes
festgelegten Gebührenbemessungsgrundsätzen erfolgen.
Bei der
Vermarktung von PPK-Verpackungen sieht das VerpackG aber nun vor, dass die
mitbenutzenden Systeme, statt einer gemeinsamen Vermarktung auch die Herausgabe
ihres Verpackungsanteils am Sammelgemisch verlangen können. Da üblicherweise
die zu erzielenden Erlöse der aus Pappen und Kartonagen bestehenden
Verpackungen niedriger sind, als die für Altpapier in Form von Zeitungen und
anderen Printmedien, müssten die mitbenutzenden Systeme bei der Herausgabe eine
Ausgleichszahlung für den höheren Marktwert des Nichtverpackungsanteils im
herausgegebenen Gemisch leisten. Ebenfalls sind dann die Kosten der Übergabe zu
tragen.
Bei der Vielzahl
der zu klärenden Regelungen in Bezug auf die PPK-Verwertung z. B.
·
Verhandlung
zwischen Systembetreibern mit 10 ka-Städten oder dem Kreis ME;
·
Festlegung
der Masse- und Volumenanteile der PPK-Verpackungen am gesamten Altpapieranteil;
·
Herausgabe
oder gemeinsame Verwertung mit Erlösbeteiligung der Systeme;
·
Verhandlung
über einheitliche Ausgleichszahlungen für die verschiedenen Papiersorten;
·
Einigung
auf gemeinsame Übergabestellen bei Herausgabeforderung der Dualen Systeme;
·
Finanzierung
der Übergabestellen durch die Dualen Systeme;
wird derzeit mit
dem Kreis Mettmann über eine gemeinsame Verwertung sowohl des kommunalen
Papieranteils als auch der Verpackungspapiere verhandelt. Ziel ist, dem
Vertreter der Dualen Systeme einen kompetenten Verhandlungsführer
gegenüberzustellen, der in der Lage ist, die o. g. Punkte einheitlich und
wirtschaftlich zu regeln.
Die weiteren
Regelungen zur Ausgestaltung der Leistungserbringung z. B. bei gelber Tonne und
Glascontainern entsprechen im Wesentlichen den bereits heute geltenden
Systemvorgaben. Die Abstimmungsvereinbarungen und die Systemvorgaben stellen
eine wichtige Grundlage für die Ausschreibung der Sammelleistungen durch die
Dualen Systeme dar.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin