Beschlussvorschlag:
Der Rat gibt nach
Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz die für eine externe
Organisationsuntersuchung des Bauhofes im Haushaltsjahr 2020 veranschlagten
Mittel frei.
Erläuterungen und Begründungen:
Auf Antrag der Fraktion Allianz für Hilden
hat der Umwelt- und Klimaschutzausschuss in seiner Sitzung am 12.09.2019
einstimmig beschlossen, für den Bauhof eine externe Organisationsuntersuchung
durchführen zu lassen.
Dabei soll die jetzige Organisation
überprüft werden im Hinblick auf:
- Führungsprozesse
- Effizienz der Einsatzplanung unter
Berücksichtigung von Rüst-, Warte- und Verteilzeiten
- Transparenz der Aufgabenwahrnehmung (zweck-
und vollzugskritische Aufgabenanalyse und -bewertung, Sachstand
Grundlagendaten, Pflichtaufgaben/freiwillige Aufgaben,
Eigenleistung/Fremdleistung, Leistungsverzeichnis)
- Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung
(Kostenstrukturen, Vergleiche mit Externen, Leistungseinheiten,
Stundenerfassung)
- Rechtssicherheit bei der Aufgabenwahrnehmung
und Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten (z.B. Baum- und
Straßenkontrollen, Berichtspflichten)
- Qualitätsstandards im Bauhof (technische und
räumliche Ausstattung, IT- Ausstattung)
- Derzeitige und künftige Personalausstattung
und -entwicklung (Personalentwicklung)
Die im Haushalt 2020/2021 veranschlagten
Mittel i.H.v. 80.000 € für eine externe Organisationsuntersuchung wurden auf
Wunsch der SPD-Fraktion mit einer Budgetsperre versehen, um vor der
Auftragsvergabe die konkrete Zielrichtung der Maßnahme im Rat abstimmen zu
können.
Der vorgeschlagene Ausschreibungstext ist der Sitzungsvorlage ebenso wie die geplante Bewertungsmatrix beigefügt. Dabei sind die Empfehlungen der KGSt mit eingeflossen.
Die Verwaltung empfiehlt zur Findung des zu beauftragenden Beratungsunternehmens eine öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO, um eine möglichst breite Vielfalt an Unternehmen bewerten zu können. Die Auswahl des Beratungsunternehmens soll nach Angebotseingang und Vor-Bewertung durch das Sachgebiet Organisation durch die verwaltungsinterne Lenkungsgruppe erfolgen, die das Untersuchungsverfahren auch begleiten soll.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011004 |
Organisationsangelegenheiten |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(X) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan für diesen Zweck veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile
Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
0110041100 |
13 |
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen |
80.000 € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen In
Vertretung Danscheidt |
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