Betreff
Festsetzung verkaufsoffener Sonntage nach § 6 LÖG NRW im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie
Vorlage
WP 14-20 SV 32/037
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden befürwortet auch weiterhin die Durchführung von bis zu vier offenen Sonntagen im Jahr. Angesichts der erheblichen Umsatzeinbußen im Einzelhandel - insb. im Textil- und Schuhhandel - durch die Corona-Krise können die jüngsten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG), dass offene Sonntage auch weiterhin nur mit Anlassbezug zulässig seien, nicht nachvollzogen werden.

Die Landesregierung wird deshalb aufgefordert, eine rechtssichere Grundlage zu schaffen, auf der gerade in Corona-Zeiten auch wenige Sonntagsöffnungen ohne Anlassbezug möglich werden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadtmarketing Hilden GmbH hat mit Schreiben vom 31. Juli 2020 die Festsetzung von drei sonntäglichen Verkaufsöffnungen jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr im gesamten Stadtgebiet beantragt:

 

04. Oktober 2020 / 08. November 2020 / 29. November (Erster Advent) 2020

 

Der Antrag bezieht sich dabei inhaltlich auf den Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2020. Dieser Erlass regelt, unter welchen Voraussetzungen wegen der durch die Corona-Pandemie veränderten Rahmenbedingungen auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) durch die Gemeinden verkaufsoffene Sonn- und Feiertage auch ohne anlassgebende Veranstaltungen zugelassen sein sollen.

 

Die Verwaltung begrüßt den Antrag der Stadtmarketing Hilden GmbH und wollte dem Rat ursprünglich vorschlagen, diesem zuzustimmen. Auch bei den Beratungen am „runden Tisch Corona“ hatten sich Einzelhändler und Vertreter der Fraktionen für die Zulassung von Sonntagsöffnungen ausgesprochen. Das OVG Münster hat allerdings vor wenigen Tagen in mehreren Städten, unter anderem in Lemgo, Bad Salzuflen, Iserlohn und Kevelaer, die in der Begründung gleichlautenden Verordnungen der Städte gekippt und die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage untersagt. Als Begründung wird angeführt, dass weder die Herausforderungen der Corona-Pandemie noch der Erlass des Wirtschaftsministeriums die verfassungsrechtliche Ordnung außer Kraft setzen können. Die Begründung, den Einzelhändlern das Aufholen von Umsatzeinbußen aus der Corona-Krise zu ermöglichen, könnte praktisch überall für jeden Sonntag angeführt werden. Von den Öffnungen gehe eine für Jedermann wahrnehmbare Geschäftigkeit aus, die typischerweise den Werktagen zugeordnet werde. Damit werde die verfassungsrechtlich erforderliche Ausnahmeregel für Arbeit am Sonntag nicht gewahrt.

 

Wie der beigefügten Stellungnahme von Verdi entnommen werden kann, hat Verdi angekündigt, im Falle einer Beschlussfassung auch in Hilden gegen die Sonntagsöffnung zu klagen. Da sich die gekippten Verordnungen auf dieselben Grundlagen des Erlasses vom 09.07.2020 beziehen, muss davon ausgegangen werden, dass bei der angekündigten Klage von Verdi das OVG der Klage stattgibt. Insofern muss berücksichtigt werden, dass die Ladenöffnung wenige Tage vor dem Termin durch das OVG untersagt wird und den Einzelhändlern auch noch zusätzliche Vorbereitungskosten entstehen, ohne dass Umsätze möglich werden. Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung dem Rat nicht empfehlen, dem Antrag der Stadtmarketing Hilden GmbH zuzustimmen.

 

Da das Ergebnis für die Einzelhändler und die Stadt Hilden äußerst unbefriedigend ist, wird vorgeschlagen, den angegebenen Beschlussvorschlag quasi als Resolution zu beschließen. Die Verwaltung wird sich dann an das Wirtschaftsministerium/ die Landesregierung wenden und sie auffordern, eine rechtssichere Grundlage für die Kommunen zu schaffen.

 

Sofern der Rat trotz der Entscheidungen des OVG Münster und dem daraus resultierenden Prozessrisiko dem Antrag der Stadtmarketing Hilden GmbH folgen möchte, ergäbe sich folgender Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden stimmt den beantragten sonntäglichen Verkaufsöffnungen und somit der

beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung zu.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin