Betreff
Mobilitätskonzept für Hilden;
Anpassung des Finanzrahmens
Vorlage
WP 14-20 SV 61/292
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_VEP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss zu, dass für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für Hilden gemäß der vom Stadtentwicklungsausschuss am 27.05.20020 beschlossenen Aufgabenstellung Mittel in Höhe von bis zu 220.000€ im Zeitraum 2020 - 2022 aufgewendet werden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Haushalt 2020/2021 wurde auf Grundlage eines Antrags der FDP-Fraktion für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 jeweils 65.000€ (also zusammen 130.000€) für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes zur Verfügung gestellt. In der weiteren mittelfristigen Finanzplanung, d.h. in den Jahren ab 2022 bis 2024 sind nicht explizit Mittel für die Erarbeitung des Konzepts angesetzt worden.

Seitens der Verwaltung wurde damals ausgeführt, dass es nur schwer möglich sei zu beurteilen, ob die beschlossenen Mittel ausreichten, so lange keine konkrete Aufgabenstellung für ein Mobilitätskonzept vorliegen würde.

 

In seiner Sitzung am 27.05.2020 beschäftigte sich der Stadtentwicklungsausschuss mit dem seitens der Verwaltung erstellten Entwurf einer Aufgabenstellung, der die bis dahin geäußerten Themenvorschläge beinhaltete.

Die Aufgabenstellung wurde durch den Ausschuss beschlossen.

In der damaligen Sitzungsvorlage Nr. WP 14-20 SV 61/278 wurde noch einmal seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass erst nach der Einholung konkreter Angebote auf Basis einer abgestimmten Aufgabenstellung eine Aussage möglich wäre darüber, ob die im Haushalt zur Verfügung stehenden 130.000€ für die Erstellung des Mobilitätskonzeptes ausreichen würden.

 

Um bezüglich des finanziellen Aufwandes zu einer besseren Aussagefähigkeit zu kommen, führte die Verwaltung über die Sommerpause bei einschlägigen Fachbüros eine Marktrecherche durch, indem sie auf Basis der beschlossenen Aufgabenstellung um eine Kostenschätzung (noch kein Angebot) bat.

 

Das Ergebnis der Marktrecherche sieht so aus, dass seitens der befragten Fachbüros Beträge zwischen 200.000 und 220.000€ für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes als realistisch betrachtet werden (Brutto-Beträge), also zwischen 70.000 und 90.000€ mehr als im Haushalt derzeit zur Verfügung stehen.

 

Wesentliche Kostenfaktoren sind dabei die gewünschte sehr umfangreiche und mehrfache Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die gewünschte repräsentative Umfrage und die Zählungen und Erhebungen zur Erstellung des Verkehrsmodells als Basis der Zukunftsbetrachtung.

 

Gemäß dem in der Aufgabenstellung enthaltenen Zeitplan mit einer voraussichtlichen Bearbeitungsdauer von 30 Monaten ist davon auszugehen, dass die Dienstleistungen bis ins Jahr 2022 erbracht und vergütet werden.

Das Verpflichtungsgeschäft sollte aber bereits jetzt für den gesamten Leistungszeitraum eingegangen werden, auch wenn eine Vorfestlegung für 2022 getroffen wird, die theoretisch zu einem Mittelengpass im Budget des Fachbereichs in 2022 führen könnte.

 

Ausgehend von der Annahme, dass die Marktrecherche auch ungefähr den endgültigen Angeboten für ein Mobilitätskonzept für Hilden entspricht, stehen zur vollständigen Vermeidung des potentiellen Finanzmittelengpasses grundsätzlich auch folgende Alternativen zur Verfügung:

 

  1. aus der bereits beschlossenen Aufgabenstellung für das Mobilitätskonzept werden durch den Fachausschuss so viele Einzelaspekte herausgestrichen, bis der Finanzrahmen von 130.000€ eingehalten werden kann, oder
  2. auf Grund der finanziellen Situation der Stadt Hilden wird die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes nicht weiterverfolgt, weil mit Blick auf dessen Aussagefähigkeit auf keinen Aspekt der beschlossenen Aufgabenstellung verzichtet werden kann.

 

Beide Handlungsalternativen sind vor dem Hintergrund der Verkehrswende seitens der Verwaltung nicht zu empfehlen.

Der Beschlussvorschlag ist deshalb so formuliert, dass zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Denn um vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Herausforderungen in den Bereichen nachhaltige Mobilität und Klimaschutz zukunfts- und handlungsfähig zu bleiben, ist ein aktuelles Mobilitätskonzept für die Stadt Hilden aus fachlicher Sicht erforderlich.

 

 

Gez.

B. Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120104

Verkehrsentwicklungsplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

1201040010

 

Mobilitätskonzept

65.000

2021

1201040010

 

Mobilitätskonzept

65.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende Verpflichtungen zu Lasten Folgejahren im Budget des Planungs- und Vermessungsamtes:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

1201040010

 

 

90.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Ich gehe davon aus, dass die Haushaltsmittel im Budget des Planungs- und Vermessungsamtes im Jahr 2022 zur Verfügung stehen werden.

 

Franke