Betreff
Statusbericht Haushaltsbewirtschaftung 2020
Vorlage
WP 14-20 SV 20/149
Aktenzeichen
II/20
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Statusbericht zur Haushaltsbewirtschaftung II.2020 zur Kenntnis.

Der Rat nimmt den Statusbericht zur Haushaltsbewirtschaftung II.2020 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die öffentlichen Haushalte haben im Kontext der Eindämmung der finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen aus der Corona-Pandemie verschiedene Hilfsprogramme, u.a. für Gewerbetreibende aufgelegt.

 

Teil der Unterstützungsmaßnahmen ist auch die Herabsetzung der Vorauszahlung für offene Gewerbesteuerjahre, von der zahlreiche Unternehmen Gebrauch gemacht haben. In der Folge ist das Gewerbesteueraufkommen in 2020 gegenüber Plan um 14 Mio. € auf rund 28 Mio. € gesunken. Die Folgen des s.g. Lock-Down und die Kurzarbeit in zahlreichen Betrieben werden weitere Mindereinnahmen beim Anteil der Stadt Hilden an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer in erheblicher Größenordnung nach sich ziehen. Die aktuell absehbaren Ertragsausfälle sind in der Prognose zum Ergebnis 2020 auf der Grundlage der Ergebnisrechnung zum Stichtag 30.06.2020 einbezogen. Die Ratsbeschlüsse über die Nichterhebung städtischer Forderungen (Sondernutzungsgebühren, Betreuungsentgelte Kinderbetreuung, Verpflegungsentgelte) sind in die Prognose ebenfalls einbezogen - sowie die voraussichtlichen Mehraufwendungen im Kontext der Corona-Pandemie.

Angekündigte Kompensationsleistungen des Bundes und des Landes für Gewerbesteuerausfälle der Kommunen sind dem Vorsichtsprinzip folgend nicht berücksichtigt. Über das Verfahren und die Höhe etwaiger Ausgleichszahlungen für Hilden gibt es noch keine Erkenntnisse.

 

Im Haushaltsbewirtschaftungsbericht (s. Anlage 1) sind auch erstmals Mittelreservierungen ausgewiesen. Aufträge, Verträge, Finanzierungszusagen und Bestellungen (Verpflichtungsgeschäfte) werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung mit den voraussichtlichen Abrechnungsbeträgen und dem voraussichtlichen Leistungs-/Liefertermin über Mittelbindungen im Haushaltsüberwachungssystem reserviert. Ziel ist, die Entwicklung in den Budgets zeitnah auswerten zu können, Budgetengpässe zu vermeiden, verfügbare Haushalsmittel bedarfsgerecht einsetzen zu können und auf unvorhergesehene Entwicklungen frühzeitig zu reagieren zu können.

Es ist aktuell davon auszugehen, dass die Mittelreservierungen noch nicht in allen Fachbereich flächendeckend erstellt werden. Die Summe der Mittelreservierung für offene Auftragsverhältnisse wird in der Spalte „Obligo“ dargestellt.

 

Auf Ebene der Gesamtergebnisrechnung werden über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Budgetverschiebungen zwischen den Produkten nicht sichtbar, soweit sie sich die Mehrbeträge und Deckungen auf die gleiche Gliederungsebene in der Ergebnisrechnung beziehen. Im Zeitraum 01.05.2020 bis 30.06.2020 wurden von der Kämmerin keine über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen genehmigt.

 

Für den Zeitraum bis 30.06.2020 wurden 45 % der Aufwendungen in den Ämterbudgets gemäß Haushaltssatzung zur Bewirtschaftung freigegeben. Gemäß Bewirtschaftungsverfügung ist die Aufgabenausführung in den Ämtern grundsätzlich an das freigegebene Budget anzupassen. Unabweisbare Aufwendungen und Ratsbeschlüsse sind dabei prioritär zu berücksichtigen.

Folgende Ämterbudgets wurden abweichend vollständig zu Bewirtschaftung freigegeben:

           Ordnungsamt             Amt 32

           Feuerwehr                  Amt 37

Die Freigabe erfolgt vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen an die beiden Ämter in der Bewältigung der Corona-Krise.

Das Gesamtaufwandsvolumen in den Ämterbudgets beträgt lt. Haushaltsplanung für 2020 rd. 99,5 Mio. €. Hiervon sind lt. Bewirtschaftungsverfügung aus dem Bereich Ordnungsamt und Feuerwehr 100 % freigegeben = 1,1 Mio. € und 45 % der übrigen Ämterbudgets = 44,3 Mio. € (Gesamt = 45,4 Mio. €).

 

Es hätten demnach rechnerisch 54,1 Mio. € gesperrt werden sollen.

 

Tatsächlich konnten aufgrund bereits gebuchter Aufwendungen aus bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen für das gesamte Jahr 2020 nur rd. 46,5 Mio. € gesperrt werden.

Darüber hinaus erfolgten bis zum 30.06.2020 weitere Budgetfreigaben in Höhe von rd. 19 Mio. € für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen, so dass insgesamt zuzüglich zu den lt. Bewirtschaftungsverfügung freigegebenen 45,4 Mio. € weitere 26,9 Mio. € zum 30.06.2020 in den Ämterbudgets zur Verfügung standen. 27,3 Mio. € waren zum Stichtag 30.06.2020 zur Bewirtschaftung gesperrt.

 

Die bereits erfolgten Budgetbindungen für vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen beziehen sich insbesondere auf Verpflichtungen für Umlagen an das Land NRW und den Kreis Mettmann, aus Miet- und Versicherungsverträgen, für Müllverbrennungsentgelte an den Kreis Mettmann, für Beiträge an den Bergisch-Rheinischen-Wasserverband, für Verpflichtungen gegenüber Zweckverbänden und Beteiligungsgesellschaften und aus den Aufgabenbereichen Gebäudebewirtschaftung, Tiefbau, Kinderbetreuung, Sozialleistungen, Bauhof und Zentralverwaltung.

 

Im zweiten Halbjahr wurden die Budgetsperren grundsätzlich auf 5 % der Fachbereichsbudgets angepasst.

 

In der Finanzrechnung zum 30.06.2020 ist der deutlich höhere Finanzmittelbedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit abzulesen. Dieser Trend wird sich über die Verteilung der Gewerbesteuervorauszahlungen und der Finanzausgleichszahlungen auf die Quartale fortsetzen. Die Investitionstätigkeit liegt dementgegen noch deutlich unter dem Planwert, so dass noch alle Finanzmittelbedarfe aus der vorhandenen Liquidität gedeckt sind.

 

Erstmals beigefügt ist eine Aufstellung zu den TOP 25 Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2020 gemessen an der Summe der fortgeschriebenen Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. Auch hier ist neben dem tatsächlichen Mittelabfluss (IST) auch der Wert der beauftragten Leistungen und bestellten Güter ausgewiesen. Es ergibt sich demnach ein Investitionsfortschritt von 42 % bezogen auf die abgerechneten und beauftragten Leistungen. Die ausgewiesenen TOP 25 Maßnahmen bündeln rund 70 % der Investitionsmittel aus 2020 (Ansatz + Ermächtigungsübertragungen).