Betreff
Ersatz für die Fußgängerbedarfsanlage Niedenstraße in Höhe Eichenstraße
Vorlage
WP 09-14 SV 66/002
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

(Alternativ)

 

1. Die überalterte Fußgängerampel Niedenstraße, in Höhe Eichenstraße, abzubauen und ersatzweise hier einen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) einzurichten.

 

oder

 

2. Die überalterte und wirtschaftlich abgeschriebene Fußgängerampel in 2010 durch eine neue Anlage zu ersetzen.“

 

 

 

Horst Thiele

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf der Niedenstraße in Höhe der Eichenstraße sichert seit 1974 eine Fußgängerampel  die Querung für Fußgänger auf diesem Straßenabschnitt.

Nach mittlerweile ca. 35 Jahren Betriebszeit ist diese Anlage total überaltert und im städtischen Anlagenvermögen auf einen „Erinnerungswert“ von 1€ abgeschrieben. Die Signalbaufirma hat sie bereits vor einigen Jahren abgekündigt, d.h. bei Ausfall bestimmter Bauteile steht kein Ersatz mehr zur Verfügung.

Der allgemeine Zustand der Anlage ist inzwischen so „schlecht“ (u.a. eingeschränkte Leuchtwirkung der Signale), dass kurzfristig über den Ersatz der Anlage entschieden werden muss.

 

Alternativ zu einer Erneuerung der gesamten  Anlage mit einem Kostenaufwand von etwa  25.000€ bietet sich heute die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs  (FGÜ = Zebrastreifen) an.

 

Der Zebrastreifen, der in den 70er-  bis Anfang der 90er-Jahre mit dem Attribut einer nur „vermeintlichen Sicherheit“ für den Fußgänger beurteilt und deshalb dessen Anwendung abgelehnt wurde, wird bundesweit seit annähernd 15 Jahren wieder als eine Möglichkeit der sicheren Fußgängerquerung angesehen. Für eine Entscheidung Pro oder Contra Fußgängerüberweg maßgebend sind die  Einsatzkriterien wie vor allem die Verkehrsbelastungen, der Straßencharakter, die Lage im Straßenraum und die Geschwindigkeit.

 

Die Niedenstraße wird gemäß Verkehrsentwickungsplan  im Straßennetz der Stadt als eine wichtige Erschließungsstraße bezeichnet. Die werktägliche Verkehrsbelastung (DTV) liegt im südlichen Abschnitt bei etwa 4.000 Kfz. Die Spitzenstundenbelastung bei  maximal   320 Kfz.  Der Lkw-Anteil liegt  um die 10 %.

Die Fußgängerquerung an der Fußgängerbedarfsanlage wurde an einem Werktag (= Schultag) von 7.00  bis 19.00 Uhr (siehe Anlage 1) durch Zählpersonal erfasst. Bei  53 Anforderungen von Fußgängern über den Taster am Signalmast haben insgesamt 171 Fußgänger hier die Straßenseite gewechselt.

Sowohl die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen , R-FGÜ 2001“ als auch die   „Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung  von Fußgängerüberwegen“ des Landes NRW (aus 2002) sehen bei dieser nicht hohen Kfz-Belastung und einer schwachen Fußgängerfrequenz den Einsatz des Fußgängerüberwegs als das geeignete Mittel zur Fußgängerquerung vor.

Die seit vielen Jahren bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h  sowie häufige Geschwindigkeitsüberwachung durch die Kreisordnungsbehördehaben auf dem südlichen Abschnitt der Niedenstraße zu einem Geschwindigkeitsniveau  V85 von 41 bzw. 43 km/h geführt. Diese Geschwindigkeit ist bei fast gerader Straßenführung mit guter Übersicht als durchaus verträglich anzusehen.

Die Sichtbeziehungen  zwischen querungswilligen Fußgänger am Fahrbahnrand und dem sich annähernden Kraftfahrer sind aus nördlicher Richtung optimal und aus südlicher Richtung ausreichend.

Die frühzeitige Erkennbarkeit eines Fußgängerüberwegs (siehe Anlage 2) würde hier durch die Ausstattung mit 3 Verkehrszeichen 350 StVO  - Fußgängerüberweg – pro Fahrtrichtung  (linksseitig, rechtsseitig und über der Fahrbahn) gewährleistet.  Durch eine langgezogene Dreiecksmarkierung zu beiden Seiten des Zebrastreifens werden die Fahrspuren optisch verengt. Dies und die Markierung des Zebrastreifens in nur 40 cm breite Balken (statt  50 cm) verbessern merkbar die Erkennbarkeit des Fußgängerüberwegs.

 

Die Kosten für die Demontage der Ampel mit anschließender Einrichtung eines Fußgängerüberwegs, der dann auch gleich „barrierefrei“ umgebaut werden sollte belaufen sich auf etwa 5.000 €.

Die Unterhaltungskosten (Strom, Wartung, Lampentausch, etc.) für die vorhandene  Lichtzeichenanlage betragen zurzeit jährlich ca. 3.000 €.

 

 

 

Die Voraussetzung für den Ersatz der Ampel durch einen Zebrastreifen ist aus den o. g. Gründen unter fachlichen Gesichtspunkten gegeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 5.000 €  stehen bei der „Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen“ (Kostenart 521151)  zur Verfügung, so dass eine zügige Abwicklung der Maßnahme noch in diesem Jahr möglich ist.

Sofern die Ampel doch beibehalten werden soll, wäre unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein schnellstmöglicher Austausch angezeigt   und daher für 2010 in den Haushalt einzuplanen.

 

Beigefügt ist eine Stellungnahme der Walter-Wiederhold-Schule (Anlage 3), welche für eine Beibehaltung der Ampel votiert.

 

Anlagen 1-3

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

120101

Bezeichnung

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr.:

n.n.

 

Mittel stehen zur Verfügung:

s.u.

 

 

Haushaltsjahr:

2009 oder 2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

6611000020

1201010010

521151

5.000 in 2009

oder

 

 

 

6611000020

1201010010

045002

25.000

in 2010

Finanzierung:

Die 5.000,- € für einen Zebrastreifen würden aus dem laufenden Unterhaltungsbudget bestritten.

Die 25.000,- € (neue Ampel) als Alternative zuzüglich der jährlichen Unterhaltungskosten von rd. 3.000,- € würden als Investition zum Haushalt 2010 angemeldet.

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

 

gesehen Klausgrete