Betreff
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Vorlage
WP 14-20 SV 26/061
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen des Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten des Landes Nordrhein-Westfalen Förderanträge für folgende Projekte zu stellen:

 

Neubau Funktionsgebäude Weidenweg

Erneuerung Kunstrasenplätze Furtwänglerstr. und Am Bandsbusch

 

Die Erneuerung des Funktionsgebäudes Weidenweg soll in den Jahren 2020 / 2021 nach Bescheidung des Förderantrages wie geplant realisiert werden.

 

Ebenso soll der Kunstrasenplatz Furtwänglerstraße nach Bescheidung des Förderantrags 2021 wie geplant erneuert werden.

 

Sofern die Stadt Hilden einen positiven Förderbescheid erhält, soll die Erneuerung des Platzes Am Bandsbusch von 2022 auf 2021 vorgezogen und der Platz in 2021 zusätzlich erneuert werden. Für diesen Fall werden im Produkt 080102 -Bau und Betrieb von Sportaußenanlagen- die in 2022 unter IO66260022 -Erneuerung Kunstrasenplatz Am Bandsbusch- etatisierten Mittel in Höhe von 280.000€ nach 2021 vorgezogen und überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung für die überplanmäßige Auszahlungen bei der IO66260022 -Erneuerung Kunstrasenplatz Am Bandsbusch i. H. v. 280.000 € im Haushaltsjahr 2021 erfolgt durch Mehreinzahlungen für Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen.

 

Da die Stadt Hilden mehrere Förderanträge stellt, soll folgende Priorisierung vorgenommen werden:

  1. Funktionsgebäude Weidenweg
  2. Kunstrasenplatz Furtwänglerstraße
  3. Kunstrasenplatz Am Bandsbusch

Erläuterungen und Begründungen:

 

Inhalt Investitionspakt

 

Die CDU-Fraktion hat am 16.07.2020 beantragt, in die Tagesordnung der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 26.08.2020 einen Tagesordnungspunkt zur Landesförderung von Sportstätten aufzunehmen. Den Hintergrund bildet ein neu vorgestellter „Investitionspakt Sportstättenförderung“ des Landes NRW und die Fragestellung, ob und wie die Stadt Hilden davon profitieren kann.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Juli 2020 den Projektaufruf für den neuen vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund finanzierten Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021 den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden vorgestellt.

Für den Investitionspakt 2020 werden rund 47 Millionen Euro und vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie des Bundeshaushaltes 2021 voraussichtlich rund 31 Millionen Euro für das Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ entschieden, die fällig werdenden städtischen Eigenanteile für das Sonderprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für das Jahr 2020 zu übernehmen.

Geplant ist, dass die Finanzhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes für Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen, und für Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern, eingesetzt werden können. Vorrang in der Förderung haben Maßnahmen, die besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben, zum Beispiel Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches.

Die Antragstellung für das Programmjahr 2020 muss bis 16. Oktober 2020 erfolgen und erfordert einen Ratsbeschluss, der bis zum 30. Oktober 2020 nachgereicht werden muss.

Das Programm sieht einen Fördersatz von 100% der förderfähigen Kosten bei Antragstellung bis zum 16.10.2020 und einem Ratsbeschluss zur Umsetzung des jeweiligen Projektes bis 31.10.2020 vor. Für Anträge für das Jahr 2021 beträgt der Fördersatz 90%. Über die Aufnahme in das Förderprogramm 2020 soll im Dezember 2020 entschieden werden, über das Förderprogramm 2021 im Frühjahr 2021. Förderfähig sind Ausgaben, die von den Kommunen für die Modernisierung, Erweiterung, Sanierung und Neubau von Sporteinrichtungen geleistet werden. Förderfähig sind dabei alle Ausgaben nach den Kostengruppen der DIN 276.

Sofern eine Kommune für mehrere Projekte Fördermittel beantragt muss die jeweilige Kommune aufgrund des begrenzten Fördervolumens bei Beantragung eine Priorisierung vornehmen.

Förderfähige Projekte der Stadt Hilden

Nach Prüfung der Verwaltung und Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf ist die Förderung folgender Projekte nicht ausgeschlossen:

1. Neubau Funktionsgebäude

2. Erneuerung Kunstrasenplätze

Da die Investitionszuwendungen in den Folgejahren entsprechend der Nutzungsdauern (analog zur Abschreibung) ertragswirksam (und somit ergebnisverbessernd) aufgelöst werden, würden sich durch eine Förderung verminderte Folgekosten ergeben.

Funktionsgebäude

Beschlusslage

In verschiedenen Sitzungen seit 2013 wurden diverse Varianten für den Neubau eines Funktionsgebäudes am Sportplatz Weidenweg in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Hilden diskutiert. Im Haushaltsplan 2020/2021 ist der Neubau des Funktionsgebäudes Weidenweg mit Mitteln in Höhe von 1.300 TEUR veranschlagt.

Umsetzungsmöglichkeit

Die Vorplanung für die Maßnahme Weidenweg wurde bereits erstellt und befindet sich in der Abstimmung mit den Projektbeteiligten. Bis zur Antragsfrist am 16.10.20 können die zur Antragstellung erforderlichen Planungsunterlagen mit einer dann erforderlichen validen Kostenberechnung erstellt werden. Im Anschluss kann kurzfristig die weitere Realisierung erfolgen. Somit können seitens des Projektes die Fördervoraussetzungen für eine Förderung in 2020 sichergestellt werden.

Für weitere Funktionsgebäude bestehen derzeit noch keine konkreten Planungsunterlagen. Mittelfristig ist die Erstellung eines Funktionsgebäudes an der Schützenstraße angedacht. Die ursprünglich hierzu bereit gestellten Planungsmittel sind 2016 mit dem Nachtragshaushalt gestrichen und nicht wieder neu etatisiert worden. Nach Prüfung der Förderrichtlinien ist eine Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll:

1.    Zum Zeitpunkt der Stellung des Förderantrags muss für Hochbaumaßnahmen eine genehmigungsfähige Planung mit Kostenberechnung vorliegen. In dem Zeitraum bis Ablauf der Antragsfrist ist die Erstellung einer Planung bis zu diesem Planungsstand nicht realistisch

2.    Aufgrund des begrenzten Fördervolumens seitens des Landes müssen die antragstellenden Kommunen eine Priorisierung ihrer Förderanträge vornehmen. Es ist davon auszugehen, dass eine Kommune die Bewilligung der Förderung für maximal 1-2 Projekte erhält.

3.    Für die kurzfristige Realisierung eines zusätzlichen bisher nicht eingeplanten Hochbauprojektes ist die personelle Ausstattung des Amtes für Gebäudewirtschaft entsprechend des derzeitigen Stellenplans nicht auskömmlich.

Verwaltungsvorschlag

Die Verwaltung schlägt daher vor, für das Funktionsgebäude Weidenweg einen Förderantrag zu stellen und die Maßnahme nach Bescheidung des Förderantrages zu realisieren.

 

Kunstrasenplätze

Beschlusslage

Der Schul- und Sportausschuss hat sich in einer Sondersitzung vom 23.8.2018 über den Zustand der Kunstrasenplätze in Hilden informiert. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, ein Erneuerungskonzept zu den Plätzen

- Kalstert

- Weidenweg

- Am Bandsbusch

- Furtwänglerstraße

 

zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

Mit der Sitzungsvorlage 66/117 hat die Verwaltung dem Schul- und Sportausschuss am 08.11.2018 umfassend über die Kunstrasenplätze zu den Punkten

- Platzdaten

- Verfüllmaterial

- Platzprobleme

- Maßnahmen in 2018

- Priorisierung für eine Erneuerung

- Verfüllmaterial für die Platzerneuerungen

 

berichtet. Dabei wurde zuerst einmal vom Beschluss des Sportausschusses ausgegangen, der eine Erneuerung von einem Platz pro Jahr angesetzt hatte.

Der Ausschuss fasste einstimmig den Beschluss:

„In der Sitzung am 08.11.2018 des Schul- und Sportausschusses wird beschlossen, die Sanierung der Kunstrasenplätze (Sportplätze) im Jahr 2019 am Kalstert und am Weidenweg durchzuführen, die Planungskosten in Höhe von 80.000 € sollen in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2018 bereitgestellt werden.
Des Weiteren soll im Jahr 2020 voraussichtlich kein Kunstrasenplatz saniert werden (eine Restaurierungspause wird eingelegt). Ab 2021 soll mit der geplanten jährlichen Sanierung je eines Kunstrasenplatzes fortgefahren werden, (steht die Fortführung der Sanierungen der Kunstrasenplätze auf dem Plan, sowie im Anschluss die jährlichen Weiterführungen der Sanierungen).“

Auf Basis dieses Beschlusses wurden die Erneuerungen wie folgt in den Haushalt 2020/2021 aufgenommen:

Furtwänglerstraße      2021

Am Bandsbusch         2022

Schützenstraße          2024 (Erstellung der Planung)

 

Umsetzungsmöglichkeit

Es wurde bereits vor Auflegung des o.a. Förderprogrammes im Juli 2020 ein Ingenieurauftrag für die Planung/Bauleitung des Kunstrasenplatzes Furtwänglerstraße durch das Tiefbau- und Grünflächenamt erteilt. Eine Nachfrage bei dem beauftragten Büro nach dem Förderprogrammbeschluss hat ergeben, dass eine Fertigstellung der Planung bis Ende September möglich ist und dies bei Bedarf auch zusätzlich für eine Planung für den Platz Am Bandsbusch möglich ist.

Die Erstellung der Planung bis Ende September ist die Voraussetzung, um den Förderantrag zeitgerecht stellen zu können.

Bei diesen Randbedingungen war es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, auch sofort die 2. Planung zu beauftragen. Die Kämmerin hat die dazu nötigen Mittel bereitgestellt. Dies war ohne zusätzliche Haushaltsbelastung 2020 durch eine Deckung aus dem Projekt Furtwänglerstraße möglich.

Verwaltungsvorschlag

Die Verwaltung schlägt daher vor, für beide Kunstrasenplätze einen Förderantrag zu stellen und neben dem Kunstrasenplatz der Sportanlage Furtwänglerstraße auch den Platz Am Bandsbusch in 2021 zu realisieren, wenn eine Förderung erfolgt. Wenn keine Förderung erfolgt soll der Platz Am Bandsbusch wie bisher geplant in 2022 erneuert werden.

Abwicklungstechnisch können beide Plätze in einem Jahr realisiert werden. Das hat die Erneuerung der Kunstrasenplätze Kalstert und Weidenweg in 2019 gezeigt.

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080102 Bau und Betrieb von Sportaussenanlagen

011303 Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66260021

 

IO66260022

 

IO66260023

 

IO26250015

Erneuerung Kunstrasenplatz Furtwänglerstr

 

Erneuerung Kunstrasenplatz Am Bandsbusch

 

Erneuerung Kunstrasenplatz Schützenstr

 

Ersatz Funktionsgebäude Weidenweg 3

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

Folgende Mittel sind im Finanzplan veranschlagt bzw. wurden bereits außer-/überplanmäßig bewilligt:

 

Haushaltsjahr

Investitions-Nr.

Zeile

Finanzplan

Bezeichnung

Betrag €

2020

IO66260021

26

Auszahlungen f. d. Erwerb von

Anlagevermögen

15.000

2021

IO66260021

26

Auszahlungen f. d. Erwerb von

Anlagevermögen

265.000

2020

IO66260022

26

Auszahlungen f. d. Erwerb von

Anlagevermögen

15.000

2021

IO66260022

26

Auszahlungen f. d. Erwerb von

Anlagevermögen

30.000

2022

IO66260022

26

Auszahlungen f. d. Erwerb von

Anlagevermögen

280.000

2024

IO66250023

26

Auszahlungen f. d. Erwerb von

Anlagevermögen

30.000

2020

IO26250015

25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

496.000

2021 (VE)

IO26250015

25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

804.000

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

Haushaltsjahr

Investitions-Nr.

Zeile

Finanzplan

Bezeichnung

Betrag €

2020

IO66260021

18

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

15.000

2020

IO66260021

26

Auszahlungen f. d. Erwerb von

Anlagevermögen

15.000

2021

IO66260021

18

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

265.000

2021

IO66260021

26

Auszahlungen f. d. Erwerb von

Anlagevermögen

265.000

2020

IO66260022

18

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

15.000

2020

IO66260022

26

Auszahlungen f. d. Erwerb von

Anlagevermögen

15.000

2021

IO66260022

18

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

30.000

2021

IO66260022

26

Auszahlungen f. d. Erwerb von

Anlagevermögen

30.000

2022

IO66260022

18

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

280.000

2022

IO66260022

26

Auszahlungen f. d. Erwerb von

Anlagevermögen

280.000

2024

IO66260023

18

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

30.000

2024

IO66250023

26

Auszahlungen f. d. Erwerb von

Anlagevermögen

30.000

2020

IO26250015

18

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

496.000

2020

IO26250015

25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

496.000

2021

IO26250015

18

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

804.000

2021 (VE)

IO26250015

25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

804.000

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

Nein

 

 (hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

 

 (hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

gesehen

Franke