Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen des
Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten des Landes
Nordrhein-Westfalen Förderanträge für folgende Projekte zu stellen:
Neubau
Funktionsgebäude Weidenweg
Erneuerung
Kunstrasenplätze Furtwänglerstr. und Am Bandsbusch
Die Erneuerung des Funktionsgebäudes Weidenweg soll in den Jahren 2020 / 2021 nach Bescheidung des Förderantrages wie geplant realisiert werden.
Ebenso soll der Kunstrasenplatz Furtwänglerstraße nach Bescheidung des Förderantrags 2021 wie geplant erneuert werden.
Sofern die Stadt Hilden einen positiven Förderbescheid erhält, soll die Erneuerung des Platzes Am Bandsbusch von 2022 auf 2021 vorgezogen und der Platz in 2021 zusätzlich erneuert werden. Für diesen Fall werden im Produkt 080102 -Bau und Betrieb von Sportaußenanlagen- die in 2022 unter IO66260022 -Erneuerung Kunstrasenplatz Am Bandsbusch- etatisierten Mittel in Höhe von 280.000€ nach 2021 vorgezogen und überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung für die überplanmäßige Auszahlungen bei der IO66260022 -Erneuerung Kunstrasenplatz Am Bandsbusch i. H. v. 280.000 € im Haushaltsjahr 2021 erfolgt durch Mehreinzahlungen für Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen.
Da die Stadt Hilden mehrere Förderanträge stellt, soll folgende Priorisierung vorgenommen werden:
- Funktionsgebäude Weidenweg
- Kunstrasenplatz Furtwänglerstraße
- Kunstrasenplatz Am Bandsbusch
Erläuterungen und Begründungen:
Inhalt
Investitionspakt
Die CDU-Fraktion hat am 16.07.2020 beantragt, in die Tagesordnung der
Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 26.08.2020 einen Tagesordnungspunkt
zur Landesförderung von Sportstätten aufzunehmen. Den Hintergrund bildet ein
neu vorgestellter „Investitionspakt Sportstättenförderung“ des Landes NRW und
die Fragestellung, ob und wie die Stadt Hilden davon profitieren kann.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Juli 2020 den Projektaufruf für den
neuen vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund finanzierten Investitionspakt
zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021 den
nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden vorgestellt.
Für den
Investitionspakt 2020 werden rund 47 Millionen Euro und vorbehaltlich der
Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie des Bundeshaushaltes 2021
voraussichtlich rund 31 Millionen Euro für das Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen
zur Verfügung stehen.
Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm
I“ entschieden, die fällig werdenden städtischen Eigenanteile für das
Sonderprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für das Jahr 2020 zu
übernehmen.
Geplant ist,
dass die Finanzhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes für Gebäude
und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen,
und für Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den
Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern, eingesetzt
werden können. Vorrang in der Förderung haben Maßnahmen, die besonders vielen
Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder
quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder
und Jugendliche zum Inhalt haben, zum Beispiel Parcouring, Dirtbike, PumpTrack,
Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches.
Die
Antragstellung für das Programmjahr 2020 muss bis 16. Oktober 2020 erfolgen und
erfordert einen Ratsbeschluss, der bis zum 30. Oktober 2020 nachgereicht werden
muss.
Das Programm
sieht einen Fördersatz von 100% der förderfähigen Kosten bei Antragstellung bis
zum 16.10.2020 und einem Ratsbeschluss zur Umsetzung des jeweiligen Projektes bis
31.10.2020 vor. Für Anträge für das Jahr 2021 beträgt der Fördersatz 90%. Über
die Aufnahme in das Förderprogramm 2020 soll im Dezember 2020 entschieden
werden, über das Förderprogramm 2021 im Frühjahr 2021. Förderfähig sind
Ausgaben, die von den Kommunen für die Modernisierung, Erweiterung, Sanierung
und Neubau von Sporteinrichtungen geleistet werden. Förderfähig sind dabei alle
Ausgaben nach den Kostengruppen der DIN 276.
Sofern eine
Kommune für mehrere Projekte Fördermittel beantragt muss die jeweilige Kommune
aufgrund des begrenzten Fördervolumens bei Beantragung eine Priorisierung
vornehmen.
Förderfähige Projekte der Stadt Hilden
Nach Prüfung
der Verwaltung und Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf ist die
Förderung folgender Projekte nicht ausgeschlossen:
1. Neubau Funktionsgebäude
2. Erneuerung
Kunstrasenplätze
Da die
Investitionszuwendungen in den Folgejahren entsprechend der Nutzungsdauern
(analog zur Abschreibung) ertragswirksam (und somit ergebnisverbessernd)
aufgelöst werden, würden sich durch eine Förderung verminderte Folgekosten
ergeben.
Funktionsgebäude
Beschlusslage
In
verschiedenen Sitzungen seit 2013 wurden diverse Varianten für den Neubau eines
Funktionsgebäudes am Sportplatz Weidenweg in den Ausschüssen und im Rat der
Stadt Hilden diskutiert. Im Haushaltsplan 2020/2021 ist der Neubau des
Funktionsgebäudes Weidenweg mit Mitteln in Höhe von 1.300 TEUR veranschlagt.
Umsetzungsmöglichkeit
Die Vorplanung
für die Maßnahme Weidenweg wurde bereits erstellt und befindet sich in der
Abstimmung mit den Projektbeteiligten. Bis zur Antragsfrist am 16.10.20 können
die zur Antragstellung erforderlichen Planungsunterlagen mit einer dann
erforderlichen validen Kostenberechnung erstellt werden. Im Anschluss kann
kurzfristig die weitere Realisierung erfolgen. Somit können seitens des
Projektes die Fördervoraussetzungen für eine Förderung in 2020 sichergestellt
werden.
Für weitere
Funktionsgebäude bestehen derzeit noch keine konkreten Planungsunterlagen.
Mittelfristig ist die Erstellung eines Funktionsgebäudes an der Schützenstraße
angedacht. Die ursprünglich hierzu bereit gestellten Planungsmittel sind 2016
mit dem Nachtragshaushalt gestrichen und nicht wieder neu etatisiert worden. Nach
Prüfung der Förderrichtlinien ist eine Antragstellung im Rahmen des
Förderprogramms aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll:
1.
Zum
Zeitpunkt der Stellung des Förderantrags muss für Hochbaumaßnahmen eine
genehmigungsfähige Planung mit Kostenberechnung vorliegen. In dem Zeitraum bis
Ablauf der Antragsfrist ist die Erstellung einer Planung bis zu diesem
Planungsstand nicht realistisch
2.
Aufgrund
des begrenzten Fördervolumens seitens des Landes müssen die antragstellenden
Kommunen eine Priorisierung ihrer Förderanträge vornehmen. Es ist davon
auszugehen, dass eine Kommune die Bewilligung der Förderung für maximal 1-2
Projekte erhält.
3.
Für
die kurzfristige Realisierung eines zusätzlichen bisher nicht eingeplanten
Hochbauprojektes ist die personelle Ausstattung des Amtes für Gebäudewirtschaft
entsprechend des derzeitigen Stellenplans nicht auskömmlich.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung
schlägt daher vor, für das Funktionsgebäude Weidenweg einen Förderantrag zu
stellen und die Maßnahme nach Bescheidung des Förderantrages zu realisieren.
Kunstrasenplätze
Beschlusslage
Der Schul- und
Sportausschuss hat sich in einer Sondersitzung vom 23.8.2018 über den Zustand
der Kunstrasenplätze in Hilden informiert. Der Ausschuss beauftragte die
Verwaltung, ein Erneuerungskonzept zu den Plätzen
- Kalstert
- Weidenweg
- Am
Bandsbusch
-
Furtwänglerstraße
zu entwickeln
und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Mit der
Sitzungsvorlage 66/117 hat die Verwaltung dem Schul- und Sportausschuss am
08.11.2018 umfassend über die Kunstrasenplätze zu den Punkten
- Platzdaten
- Verfüllmaterial
- Platzprobleme
- Maßnahmen in
2018
- Priorisierung
für eine Erneuerung
- Verfüllmaterial
für die Platzerneuerungen
berichtet.
Dabei wurde zuerst einmal vom Beschluss des Sportausschusses ausgegangen, der
eine Erneuerung von einem Platz pro Jahr angesetzt hatte.
Der Ausschuss
fasste einstimmig den Beschluss:
„In der Sitzung am 08.11.2018 des Schul- und
Sportausschusses wird beschlossen, die Sanierung der Kunstrasenplätze
(Sportplätze) im Jahr 2019 am Kalstert und am Weidenweg durchzuführen, die
Planungskosten in Höhe von 80.000 € sollen in der nächsten Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 28.11.2018 bereitgestellt werden.
Des Weiteren soll im Jahr 2020 voraussichtlich kein Kunstrasenplatz saniert
werden (eine Restaurierungspause wird eingelegt). Ab 2021 soll mit der
geplanten jährlichen Sanierung je eines Kunstrasenplatzes fortgefahren werden,
(steht die Fortführung der Sanierungen der Kunstrasenplätze auf dem Plan, sowie
im Anschluss die jährlichen Weiterführungen der Sanierungen).“
Auf Basis
dieses Beschlusses wurden die Erneuerungen wie folgt in den Haushalt 2020/2021
aufgenommen:
Furtwänglerstraße 2021
Am Bandsbusch 2022
Schützenstraße 2024 (Erstellung der Planung)
Umsetzungsmöglichkeit
Es wurde
bereits vor Auflegung des o.a. Förderprogrammes im Juli 2020 ein
Ingenieurauftrag für die Planung/Bauleitung des Kunstrasenplatzes
Furtwänglerstraße durch das Tiefbau- und Grünflächenamt erteilt. Eine Nachfrage
bei dem beauftragten Büro nach dem Förderprogrammbeschluss hat ergeben, dass
eine Fertigstellung der Planung bis Ende September möglich ist und dies bei
Bedarf auch zusätzlich für eine Planung für den Platz Am Bandsbusch möglich
ist.
Die Erstellung
der Planung bis Ende September ist die Voraussetzung, um den Förderantrag
zeitgerecht stellen zu können.
Bei diesen
Randbedingungen war es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, auch sofort die 2.
Planung zu beauftragen. Die Kämmerin hat die dazu nötigen Mittel
bereitgestellt. Dies war ohne zusätzliche Haushaltsbelastung 2020 durch eine
Deckung aus dem Projekt Furtwänglerstraße möglich.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung
schlägt daher vor, für beide Kunstrasenplätze einen Förderantrag zu stellen und
neben dem Kunstrasenplatz der Sportanlage Furtwänglerstraße auch den Platz Am
Bandsbusch in 2021 zu realisieren, wenn eine Förderung erfolgt. Wenn keine
Förderung erfolgt soll der Platz Am Bandsbusch wie bisher geplant in 2022
erneuert werden.
Abwicklungstechnisch
können beide Plätze in einem Jahr realisiert werden. Das hat die Erneuerung der
Kunstrasenplätze Kalstert und Weidenweg in 2019 gezeigt.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080102 Bau
und Betrieb von Sportaussenanlagen 011303
Investitionen |
||||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO66260021 IO66260022 IO66260023 IO26250015 |
Erneuerung Kunstrasenplatz Furtwänglerstr Erneuerung Kunstrasenplatz Am Bandsbusch Erneuerung Kunstrasenplatz Schützenstr Ersatz Funktionsgebäude Weidenweg 3 |
|||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
|||
Folgende Mittel sind im Finanzplan
veranschlagt bzw. wurden bereits außer-/überplanmäßig bewilligt: |
|||||||
Haushaltsjahr |
Investitions-Nr. |
Zeile Finanzplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
2020 |
IO66260021 |
26 |
Auszahlungen
f. d. Erwerb von Anlagevermögen |
15.000 |
|||
2021 |
IO66260021 |
26 |
Auszahlungen
f. d. Erwerb von Anlagevermögen |
265.000 |
|||
2020 |
IO66260022 |
26 |
Auszahlungen
f. d. Erwerb von Anlagevermögen |
15.000 |
|||
2021 |
IO66260022 |
26 |
Auszahlungen
f. d. Erwerb von Anlagevermögen |
30.000 |
|||
2022 |
IO66260022 |
26 |
Auszahlungen
f. d. Erwerb von Anlagevermögen |
280.000 |
|||
2024 |
IO66250023 |
26 |
Auszahlungen
f. d. Erwerb von Anlagevermögen |
30.000 |
|||
2020 |
IO26250015 |
25 |
Auszahlungen
f. Baumaßnahmen |
496.000 |
|||
2021 (VE) |
IO26250015 |
25 |
Auszahlungen
f. Baumaßnahmen |
804.000 |
|||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: |
|||||||
Haushaltsjahr |
Investitions-Nr. |
Zeile Finanzplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
2020 |
IO66260021 |
18 |
Zuwendungen
für Investitionsmaßnahmen |
15.000 |
|||
2020 |
IO66260021 |
26 |
Auszahlungen
f. d. Erwerb von Anlagevermögen |
15.000 |
|||
2021 |
IO66260021 |
18 |
Zuwendungen
für Investitionsmaßnahmen |
265.000 |
|||
2021 |
IO66260021 |
26 |
Auszahlungen
f. d. Erwerb von Anlagevermögen |
265.000 |
|||
2020 |
IO66260022 |
18 |
Zuwendungen
für Investitionsmaßnahmen |
15.000 |
|||
2020 |
IO66260022 |
26 |
Auszahlungen
f. d. Erwerb von Anlagevermögen |
15.000 |
|||
2021 |
IO66260022 |
18 |
Zuwendungen
für Investitionsmaßnahmen |
30.000 |
|||
2021 |
IO66260022 |
26 |
Auszahlungen
f. d. Erwerb von Anlagevermögen |
30.000 |
|||
2022 |
IO66260022 |
18 |
Zuwendungen
für Investitionsmaßnahmen |
280.000 |
|||
2022 |
IO66260022 |
26 |
Auszahlungen
f. d. Erwerb von Anlagevermögen |
280.000 |
|||
2024 |
IO66260023 |
18 |
Zuwendungen
für Investitionsmaßnahmen |
30.000 |
|||
2024 |
IO66250023 |
26 |
Auszahlungen
f. d. Erwerb von Anlagevermögen |
30.000 |
|||
2020 |
IO26250015 |
18 |
Zuwendungen
für Investitionsmaßnahmen |
496.000 |
|||
2020 |
IO26250015 |
25 |
Auszahlungen
f. Baumaßnahmen |
496.000 |
|||
2021 |
IO26250015 |
18 |
Zuwendungen
für Investitionsmaßnahmen |
804.000 |
|||
2021 (VE) |
IO26250015 |
25 |
Auszahlungen
f. Baumaßnahmen |
804.000 |
|||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
Nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer gesehen Franke |
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