Anlegung einer Parkanlage an der Ellerstr
Erläuterungen zum
Antrag:
Für den o.g. Bereich ist ein Museumsneubau vorgesehen. Mit der Umsetzung des Vorhabens ist jedoch in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Die derzeit ungenutzte Fläche eignet sich für eine vorübergehende Nutzung als kleiner Stadteilpark, der zum Verweilen einlädt und der ggf. auch als straßenunabhängige Wegeverbindung genutzt werden kann. Durch die Anlegung ökologisch sinnvoller Blühwiesen könnte er zudem Privatgärten als Vorbild dienen. Passend zu einem „Museumspark“ bietet sich auch die Darbietung von Skulpturen an.
Da der Gesamtaufwand für die Schaffung der Grünanlage überschaubar sein dürfte, steht er einem Museumsneubau in späteren Jahren nicht entgegen.
Antragstext:
Das im städt. Besitz befindliche Gelände zwischen der Ellerstraße 1 und dem Museum wird vorübergehend als öffentlicher Park genutzt. Eine Wegeverbindung mit ausreichend Sitzgelegenheiten ist dafür zu schaffen. In dem kleinen Park sollen insektenfreundliche Blühwiesen angelegt werden, auch die Aufstellung von Skulpturen ist zu prüfen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Baufachliche
Erläuterungen
Das im Antrag benannte Grundstück ist in der Anlage 2 dargestellt und umfasst die Gebäude Ellerstraße 1A (ehemaliger griechischer Club) und Benrather Straße 24 (ehemalige Apotheke). Die heute nicht bebaute ehemalige Gartenfläche umfasst eine Fläche von rd. 700m². Es gehört zu dem Gebäude Benrather Str. 24 und steht in der Verwaltung des Amtes für Gebäudewirtschaft. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Haus Benrather Str. 24 derzeit zur Lagerung von Gegenständen vermietet ist und der Mieter zur Gartennutzung berechtigt ist. Hier müsste eine Änderung des Mietvertrages herbeigeführt werden.
Das Gelände ist derzeit vollständig bewachsen und es stehen dort mehrere großkronige Bäume.
Die Pflege beschränkt sich aus Kostengründen ausschließlich auf Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Eine Nutzung des Geländes gibt es derzeit nicht. Die Bilder in der Anlage 4 zeigen daher, dass das Gelände praktisch komplett zugewachsen ist.
Wenn man dieses Gelände der Öffentlichkeit als Grünanlage zugängig machen will, sind umfangreiche Vorarbeiten notwendig:
- das Gelände muss komplett entbuscht und abgeräumt werden
- die Einfriedung ist abzubrechen
- alle Bäume müssen fachgerecht zurückgeschnitten werden
- für die Neuanlage ist eine Planung zu erstellen
- Je nach Planung sind Wege, Bänke und Grünanlagen zu erstellen
- ggfls. ist eine Beleuchtung vorzusehen
- zu den Gebäuden wie zum Nachbargrundstück sind Zaunanlagen zu bauen
Da im Antrag vom städtischen Gesamtgelände die Rede ist, würde dies eigentlich auch die dortigen städt. Gebäude betreffen, die dann abzubrechen wären. Die Kosten dafür werden, ohne nähere Untersuchung der Gebäude, auf einen mittleren 5-stelligen €-Betrag geschätzt.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Bedarf an einer zusätzlichen öffentlichen Grünanlage an dieser Stelle schon wegen der direkten Nähe des Stadtparkes als gering anzusehen.
Finanztechnische
Einschätzung
Nach erster grober Schätzung werden die Herstellungskosten mit 100€/m² und damit insgesamt auf 70.000€ geschätzt. Hinzu kommen ggfls. die o.a. Kosten des Gebäudeabbruches.
Neben den Herstellkosten löst eine solche Grünanlage laufende Unterhaltungskosten als Sach- und Personalkosten aus. Die Kosten hängen von der Anlagengestaltung und vom gewünschten Pflegestandard ab. Sie können daher derzeit noch nicht beziffert werden. Nach erster Einschätzung löst die Flächenunterhaltung ggfls. zusätzlich Personalbedarf aus.
Mittel für die vorgenannten Aufgaben sind im Budget des
Dezernates IV im Haushalt nicht eingeplant. Die Finanzierung aus dem
vorhandenen Budget führt zu Verschiebungen und unter Umständen zum Entfall
eingeplanter Maßnahmen, wenn das zur Verfügung stehende Budget überzeichnet
wird.
Ohne zusätzliche Ressourcen im Bereich Grünunterhaltung führt die Schaffung
jedes neuen Parks insgesamt zu Reduzierungen im Unterhaltungs- und
Pflegestandard der heute vorhandenen Grünflächen.
Kulturelle Belange
Aktuell ist das ehemalige Apothekengebäude vermietet und wird als Lagerraum für Kleinplastiken und Grafiken genutzt. Das angrenzende Gartengrundstück ist Bestandteil des Mietvertrages.
Die Skulpturen und Plastiken, die sich derzeit im Besitz der Stadt Hilden befinden, haben bereits feste Standorte an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet. Es gibt derzeit keine Skulpturen oder Plastiken, für die ein neuer Standort gesucht würde, und angesichts der angespannten Haushaltssituation ist aktuell auch keine Anschaffung weiterer Skulpturen geplant.
Bestehender Auftrag
an die Verwaltung zu diesem Gebiet
Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 240 der Stadt Hilden. Dieser weist das Grundstück als „Fläche für den Gemeinbedarf (kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen und Gebäude - Wilhelm-Fabry-Museum)“ aus.
Da auf diesem Grundstück - wie auch dieser Antrag der Fraktion Bündnis´90/ Die Grünen zeigt - unterschiedliche Interessenslagen zusammentreffen, hat der Wirtschafts- und Wohnungsbauausschuss in seiner Sitzung am 06.02.2020 - ausgehend von einem Antrag der Fraktion Allianz für Hilden (SV 61/267) - folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung für die Organisation und Durchführung [eines politischen] Verständigungsprozesses beauftragt und wird diese Vorschläge zum nächstmöglichen Zeitpunkt den betroffenen Fachausschüssen zur Beratung vorlegen.“
Das Thema wird dem Rat der Stadt Hilden in dessen Sitzung am 23.09.2020 zur Beratung und ggfs. Beschlussfassung vorgelegt (SV 61/286).
Vorschlag der
Verwaltung
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, das Ansinnen der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen als eine weitere (möglicherweise temporäre) Alternative in die Diskussion über die Verwendung des städtischen Grundstückes Eller Straße 1A/Benrather Straße 24 in den genannten politischen Verständigungsprozess einzubringen.
Um neben dem Verständigungsprozess keine parallele eigenständige Beratung dieses Antrags durchzuführen, müsste hierfür der Antrag vom Antragsteller formal zurückgezogen werden.
gez.
Birgit Alkenings
Klimarelevanz:
Die in Rede stehende Fläche ist bereits heute vollständig begrünt. Die Umgestaltung zu einer Parkanlage hat daher keine direkte Klimarelevanz. Die Bauaktivitäten für die Umgestaltung stellen eine temporäre Umweltbelastung dar.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer gesehen Franke |
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