Betreff
Antrag der Fraktion Allianz vom 27.05.2020:
Klimaschutzvorhaben Prioritäten-Liste
Vorlage
WP 14-20 SV 61/291
Aktenzeichen
IV/61.1-Klima-Hol
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die ALLIANZ für Hilden befürwortet eine Vielzahl von Maßnahmen, die aus Gründen des Klimaschutzes z.B. von Bürgern nach §24 GO NRW angeregt werden und es ist davon auszugehen, dass künftig mehr solcher Anregungen vorgeschlagen werden.

Vor diesem Hintergrund können wir auch die Anregung nach § 24 GO NRW (WP14- 20 SV 66/174) nur positiv beurteilen. Das Führen einer solchen Liste würde die Bürger*innen darin bestärken, Vorschläge zum Klimaschutz zu machen.

Da jede Umsetzung selbst i.d.R. ressourcenverbrauchend und klimabelastend ist, sollen solche Maßnahmen höher priorisiert werden, die die höchste „Effizienz" im Sinne des Klimaschutzes haben.


Antragstext:

 

Die ALLIANZ für Hilden beantragt, dass die Verwaltung eine Klimaschutz-Prioritäten-Liste erstellt, in der die von Bürgern, Fraktionen oder der Verwaltung vorgeschlagenen oder beantragten Maßnahmen zum Klimaschutz aufgeführt werden. Die in dieser Liste aufgeführten Maßnahmenvorschläge sollen, unabhängig davon, ob die Maßnahme zum Zeitpunkt des Vorschlags/ der Antragstellung nicht umsetzbar, aber grundsätzlich befürwortet werden, nicht in Vergessenheit geraten. Die jeweiligen Maßnahmen sollen auf dieser Liste nach Klimaschutz-Effizienz bewertet und priorisiert werden und möglichst in der Reihenfolge der Priorisierung umgesetzt werden. Die Reihenfolge der Priorisierung ist hier durch den Umwelt- und Klimaschutzausschuss festzulegen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat sich am 30.10.2019 (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/150/1) grundsätzlich dafür entschieden, durch Einzelmaßnahmen die Stadt Hilden an den Klimawandel anzupassen und Klimaschutz zu betreiben.
Klimaschutz und Klimaanpassung ist ein kontinuierlicher Entwicklungs- und Arbeitsprozess, der uns über die nächsten Jahre und Jahrzehnte begleitet. Daher ist die Zusammenstellung aller Maßnahmen in Form von Listen bzw. Tabellen für eine Orientierung unabdingbar. Teil der Übersicht sollte auch eine weitergehende Bewertung der Maßnahmen aus Sicht der Stadtverwaltung sein.

 

 

Auflistung der Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen:

 

Zur Übersicht über die möglichen Klimamaßnahmen, die Gegenstand der Beratungen im zweiten Halbjahr 2019 waren, ist dieser Sitzungsvorlage im Anhang eine tabellarische Liste beigefügt. Diese wird von der Verwaltung als Übersicht genutzt.
Sie basiert auf der Tabelle mit dem Titel „Erste Handlungsfelder /Maßnahmen Klimaschutz/ Klimaanpassung“, die der am 11.12.2019 im Rat der Stadt Hilden beratenen Sitzungsvorlage „Erstellung eines Klimaschutz-Klimaanpassungskonzeptes für Hilden; Bericht über die Ergebnisse des Arbeitskreises der Projektgruppe Klimaschutz“ (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/160-1) beigefügt war und in der alle bis dahin eingegangen Vorschläge aufgeführt wurden. Weitere Erläuterungen zu dieser Liste finden Sie am Schluss dieser Erläuterungen.

 

 

Priorisierung der Umsetzung von Maßnahmen:

 

Effizienz bedeutet, dass das gewünschte Ziel möglichst schnell und mit möglichst wenig Aufwand erreicht wird. Klimaschutz-Effizienz heißt somit, dass man möglichst viel Klimaschutz möglichst schnell und mit wenig Aufwand erreicht.

 

Die Frage, wieviel Klimaschutz erreicht wird, wird normalerweise durch die Menge eingesparter Treibhausgase (kurz: CO2-Bilanz) dargestellt.
Im technischen Bereich (z.B. eine neue Heizungsanlage) ist diese Verringerung relativ leicht zu beziffern. Wenn es allerdings um die Reduktion geht, die man z.B. durch eine Umstellung im Bereich Mobilität erreicht, ist die tatsächliche Menge der Treibhausgasverringerung aufgrund der Komplexität der Rahmenbedingungen nur schwer zu ermitteln.

 

Die Effizienz von Klimaschutzmaßnahmen ist nicht nur vom CO2-Einsparpotential, Zeit und Geld abhängig, sondern auch von Faktoren, die die Umsetzung der Maßnahmen betreffen.
Externe Einflussfaktoren, die zu einer Veränderung der Bewertung führen, können die Änderungen bzw. die Fassung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sein. Auch Änderungen der Förderbedingungen können ein kurzfristiges Handeln erforderlich machen oder neue Möglichkeiten eröffnen. Intern spielen z.B. die Beschaffung und Bereitstellung von Finanzmitteln, die jeweiligen Personalressourcen oder Unabwägbarkeiten bei Ausschreibungen etc. eine große Rolle für den Zeitpunkt und Zeitbedarf der Umsetzung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, bei der Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen unter anderem folgende Fragen zugrunde zu legen:

-    Spare ich mit der Maßnahme überhaupt CO2 oder andere Treibhausgase ein?
Wenn möglich ist zu klären, wieviel CO2/Treibhausgase einzusparen ist.

-    Kann die Stadt bei dieser Maßnahme überhaupt etwas tun oder steht das gar nicht in ihrer Kompetenz?

-    Welchen Aufwand muss die Stadt betreiben bzw. welche finanziellen und personellen Ressourcen werden gebunden?

-    Erhält die Stadt Fördermittel oder sonstige Zuwendungen?

-    Wie lange dauert die Umsetzung der Maßnahme?

 

Aus dem Vorhandensein mehrerer Bewertungskriterien, die voneinander unabhängig sind, ergibt sich, dass es nicht eine starre Reihenfolge bei der Priorisierung geben wird, die nacheinander abgearbeitet werden kann, sondern eher einen Maßnahmen-Pool, aus dem immer die jeweils am besten zu realisierende Maßnahme als nächste umgesetzt wird.
Daher wird vorgeschlagen, die im Anhang beigefügte Aufstellung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen als Basis für einen Themenspeicher zu nutzen und für neue Ideen und Initiativen aus Rat, Verwaltung und Bürgerschaft zu öffnen. Die Listen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen werden getrennt, um den unterschiedlichen Effizienzkriterien beider Bereiche gerecht zu werden.

 

Zu den aufgeführten Maßnahmen werden die oben aufgeführten Bewertungskategorien aufgeführt und diese um Bewertungen erweiterte Liste dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz einmal jährlich als Bericht vorgelegt. In diesem Bericht wird dann - basierend auf der Bewertung - auch für das folgende Jahr ein Maßnahmen-Pool für die Umsetzung vorgeschlagen.

 

 

Sachstand Klimaschutz- und Anpassungsziele:

 

Am 11.12.2019 hatte der Rat der Stadt Hilden über die „Erstellung eines Klimaschutz-Klimaanpassungskonzeptes für Hilden; Bericht über die Ergebnisse des Arbeitskreises der Projektgruppe Klimaschutz“ (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/160-1) beraten.

Im Anhang der Sitzungsvorlage befand sich eine Tabelle mit dem Titel „Erste Handlungsfelder /Maßnahmen Klimaschutz/ Klimaanpassung“, in der alle bis dahin eingegangen Vorschläge aufgeführt wurden.

 

Neun der in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen wurden vom Rat zur Umsetzung beschlossen. Diese Maßnahmen werden derzeit umgesetzt. Z.B. hat der Stadtentwicklungsausschuss am 19.08.2020 festgelegt, wo die ersten zwanzig Straßenbäume gepflanzt werden sollen.

Die Umsetzung einiger weiterer diskutierter Maßnahmenvorschläge wurden wiederum durch den Rat abgelehnt.

Um erkennbar zu machen, wie und ob über die einzelnen Maßnahmen im Rat entschieden wurde, ist dieser Sitzungsvorlage die oben genannte Tabelle in aktualisierter Form beigefügt. Im folgenden Punkt wird die Tabelle erläutert.

 

Erläuterung der Tabelle

Alle vormals in der Tabelle enthaltenen Punkte sind jetzt in der aktualisierten Tabelle im Anhang unter folgenden Kategorien zu finden:

 

I.          Bereits zur Umsetzung beschlossene Maßnahmen

II.         Offener Themenspeicher

III.        Von politischen Gremien abgelehnte Vorschläge

 

Innerhalb dieser Überschriften sind die diskutierten Maßnahmen nun in folgende Themenbereiche einsortiert:

 

A. Städtebau/ Stadtentwicklung

B. Mobilität

C. Umwelt/ Natur/ Begrünung

D. Wasser

E. Energie

F. Sonstiges

G. Öffentlichkeitsarbeit/ Bildung

 

Um die in der aktualisierten Tabelle stehenden Maßnahmen der alten Tabelle zuordnen zu können, wird in der Spalte „Bemerkungen“ auf die Nummerierung der Maßnahme aus der alten Tabelle verwiesen.

 

Ursache für die Veränderung der Themenbereiche ist die Erstellung einer neuen in Arbeit befindlichen „tabellarischen Gesamtübersicht“, in der die einzelnen Kategorien weiter differenzierbar sind. Diese Gesamtübersicht könnte gemäß der Anregung der Verwaltung als Grundlage für den jährlichen Bericht dienen.

 

In der künftigen Gesamtübersicht wird auch zwischen Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungsmaßnahmen differenziert werden. Auch ist wie erläutert die jährliche Übersicht um die Bewertung aus Sicht der Verwaltung zu ergänzen.

 

Auf Grund der derzeitigen Personalsituation konnte die Gesamtübersicht bislang noch nicht fertiggestellt werden, so dass zurzeit noch auf die im Anhang befindliche Aufstellung zurückgegriffen werden muss.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

Verfahrenshinweis zum Beratungsablauf

Nach der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden hat der Umwelt- und Klimaschutzausschuss keine Entscheidungskompetenz in der beantragten Angelegenheit. Auch keinem anderen Ausschuss ist die Kompetenz zur abschließenden Entscheidung zugewiesen. Deshalb ist der Antrag abschließend im Rat zu beraten und zu entscheiden.

 

 

Klimarelevanz:

 

-    Es soll eine Liste der Klimaschutz-Maßnahmen erstellt und ggfs. priorisiert werden.

-    Die Auflistung ist nicht unmittelbar relevant für das Klima.
Bei Umsetzung von Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen können der Ausstoß von Treibhausgasen verringert und die negativen Folgen des Klimawandels abgeschwächt werden.