Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2020:
Obstbaumwiese an der Hofstraße als Spendenaktion
Vorlage
WP 14-20 SV 61/290
Aktenzeichen
IV/61.1-Klima-Hol
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die CDU Fraktion begrüßt außerordentlich die Einigung mit dem ortsansässigen Landwirt in Bezug auf die Nutzung des Grundstückes. Grundidee der CDU Fraktion war neben der Pflanzung von Bäumen, dass diese durch Hildener Bürger gespendet werden. Da uns klar ist, dass es durchaus verschiedene Ideen zu Art und Größe der Bäume, die gepflanzt werden sollen geben kann, erscheint uns die beantragte Vorgehensweise, eine Auswahlliste der potentiell zu pflanzenden Obstbäume zu erstellen, sinnvoll.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Pächter eine Auflistung der auf dem Grundstück anzupflanzenden Obstbäume zu erstellen. Danach ist diese Auflistung öffentlich zu machen und die Bürgerinnen und Bürger einzuladen einen Baum dieser Liste zu finanzieren, damit er dann vom Bauern gepflanzt werden kann.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus fachlicher Sicht ist der Antrag zur Anlage einer solchen Obstbaumwiese mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich zu befürworten. Es wird darüber hinaus empfohlen, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Vorschlages zu beauftragen, auf dessen Grundlage die Anlage der Obstwiese erfolgt, der die langfristige Erhaltung sicherstellt wird und der wirtschaftlich sowohl für den städtischen Pächter als auch für die Stadt tragbar ist. In diesem Vorschlag soll die Möglichkeit einer Baumspende durch Bürgerinnen und Bürger eingearbeitet werden. Voraussetzung für die Erstellung des Vorschlages sollte allerdings sein, dass der Beschluss zur Aufstellung der 53. Flächennutzungsplanänderung gefasst wird und das Verfahren einen Planungsstand erreicht hat, der einen positiven Verlauf der Änderung aufweist. Z.B. müsste das Einverständnis der Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde mit der Änderung in Aussicht gestellt sein.

 

Darstellung des bisherigen Sachverhalts:

Auf Antrag der CDU-Fraktion im November 2019 wurde im Stadtentwicklungsausschuss vom 29.01.2020 der Beschluss gefasst, eine Waldaufforstung in einem Bereich zwischen der Bahnstrecke Düsseldorf-Köln und der Hofstraße vorzunehmen. Hierfür sollte die im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbefläche in eine Waldfläche umgewandelt werden.

 

Mit dem Antrag der Fraktion Allianz vom 14.03.2020 wurde auf ein Schreiben des Landwirtes eingegangen, der als Pächter der Stadt derzeit die potentiellen Aufforstungsflächen als Ackerfläche bewirtschaftet.

In dem Schreiben schlägt er vor, statt eines Waldes eine für ihn landwirtschaftlich nutzbare Obstbaumwiese anzulegen. Das würde eine weitere Bewirtschaftung der Fläche ermöglichen und gleichzeitig dem Klimaschutz und der Klimaanpassung zugutekommen.

 

Im Stadtentwicklungsausschuss am 27.05.2020 wurde daraufhin beschlossen, das Planungsziel der geplanten Flächennutzungsplanänderung so zu ändern, dass anstatt des Gewerbegebietes nicht mehr eine „Fläche für Wald“, sondern eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.

Am 19.08.2020 soll im Stadtentwicklungsausschuss über den Aufstellungsbeschluss dieser 53. Änderung des Flächennutzungsplans entschieden werden (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/284).

 

In der Ratssitzung am 17.06.2020 beantragte die CDU-Fraktion eine Baumliste in Absprache mit dem Landwirt zusammenzustellen, um damit Bürgerinnen und Bürger einzuladen, die Pflanzung der Bäume zu finanzieren.

 

Begründung der Stellungnahme:

Die Anlage einer Obstbaumwiese leistet einen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz. Durch die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern besteht die Möglichkeit, das Bewusstsein für Natur- und Klimaschutz zu fördern und Raum für bürgerschaftliches Engagement zu geben.

 

Um eine erfolgreiche Umsetzung zu ermöglichen und diese auch nachhaltig zu sichern, sind vorher allerdings entsprechende Voraussetzungen herzustellen.

So sind liegenschaftsrechtliche Fragestellungen abzuklären, unter anderem wie die vertraglichen Regelungen mit dem städtischen Pächter inhaltlich ausgestaltet werden muss, um einerseits den Erhalt der Obstbaumwiese langfristig zu gewährleisten und andererseits den wirtschaftlichen Belangen des Pächters Rechnung zu tragen.

Außerdem muss eine den daraus entstehenden Gegebenheiten angemessene Form einer Spendenaktion gefunden werden.

Aus fachlicher Sicht wird daher empfohlen, die Verwaltung mit der Entwicklung eines entsprechenden Vorschlages zu beauftragen.

 

 

Hinweis zum Verfahren:
Gemäß § 6 Abs. 4 Abschnitt „Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz“ der Zuständigkeitsordnung des Rates werden in dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Themen nur vorberaten.
Da in der Zuständigkeitsordnung keinem anderen Ausschuss die abschließende Beratungskompetenz eingeräumt wurde, muss der Rat die Entscheidung zu diesem Antrag der CDU-Fraktion treffen.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

 

Klimarelevanz:

 

-    Die Pflanzung einer Obstwiese dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt, der Bindung von CO2, einem Abkühlungseffekt bei großer Hitze und der Wasserrückhaltung.

-    Die Erstanpflanzung einer landwirtschaftlich genutzten Obstbaumwiese soll durch Spenden finanziert werden.
Dies ist relevant für das Klima, soweit die Pflanzung durch die Spenden zügiger umgesetzt werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke