Betreff
öffentllich-rechtlicher Vertrag zur Gründung einer Kreisfeuerwehrschule
Vorlage
WP 14-20 SV 37/011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beauftragt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung mit dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen-Vertrags zur Gründung und zum Betrieb einer Kreisfeuerwehrschule durch den Kreis Mettmann.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Aufgrund des steigenden Bedarfes an Ausbildungsplätzen im Bereich der hauptamtlichen Feuerwehrbeamten und der gleichzeitigen deutlichen Abnahme von Ausbildungsangeboten wurde der Kreis Mettmann von den kreisangehörigen Städten aufgefordert, eine Kreisfeuerwehrschule zu gründen.

 

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe konnte ein konsensfähiger Entwurf zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Städten und dem Kreis Mettmann für den Betrieb einer Feuerwehrschule zur Ausbildung von hauptamtlichem Feuerwehrpersonal erstellt werden. Der Kreis Mettmann gründet und betreibt ab dem Jahr 2021 eine Schule für die hauptamtliche Feuerwehrgrundausbildung der Laufbahngruppe 1.2 (B I - Lehrgang) im Kreis Mettmann, um den dringenden Bedarf der kreisangehörigen Städte an Ausbildungsplätzen abzudecken. Die Kreisfeuerwehrschule wird in dem neuen Gebäude der Feuerwehrleitstelle und dem Feuerwehrübungszentrum in Mettmann ihren Sitz finden.

 

Diesbezüglich soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (ÖRV) zur Nutzung der Feuerwehrschule durch die kreisangehörigen Kommunen abgeschlossen werden. Der vorliegende Entwurf des ÖRV wurde nach der ersten Lesung in der Ordnungsdezernentenkonferenz am 14.05.2020 in einer Unterarbeitsgruppe der Städte Erkrath, Hilden, Monheim, Langenfeld, Ratingen und dem Kreis Mettmann am 27.05.2020 grundlegend überarbeitet und in die jetzige Fassung gebracht. Es ist davon auszugehen, dass der nun vorliegende Entwurf durch die kreisangehörigen Städte ratifiziert wird, da die in der Ordnungsdezernentenkonferenz noch nicht geklärten Fragen einvernehmlich beantwortet und umgesetzt werden konnten. Weiterhin konnten die Einwände der Kämmerinnen und Kämmerer der kreisangehörigen Städte umgesetzt werden. Die Städte Heiligenhaus und Wülfrath sind nicht beteiligt, da dort keine hauptamtlichen Feuerwehrbeamte beschäftigt werden.

 

Die Feuerwehr Hilden hat folgenden Ausbildungsbedarf bis zum Jahr 2030 auf der Grundlage des Personalstandes in 06/2019 an den Kreis Mettmann gemeldet.

 

Jahr     2020    2021    2022    2023    2024    2025    2026    2027    2028    2029    2030

Plätze  6          6          4          6          4          4          4          4          4          4          4

 

Der Personalersatz durch Pensionierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird mit zwei Jahren Vorlauf zur Grundausbildung eingestellt um die 18-monatige Grundausbildungszeit zu kompensieren. Für Personalfluktuation, etwaige Personalmehrung aufgrund von Anpassungen des Brandschutz- sowie Rettungsdienstbedarfsplanes werden ca. zwei Ausbildungsstellen pro Jahr vorgesehen.

 

Finanzielle- und personelle Auswirkungen ergeben sich nicht, da die Kosten der Kreisfeuerwehrschule sowie die Ausbildungsbedarfe sich grundlegend mit den langfristig eingeplanten Zahlen decken. Auch die bisherigen Ausbildungen wurden in externen Einrichtungen durchgeführt und mussten von der Stadt Hilden finanziert werden. Ziel der Kreisfeuerwehrschule ist es, die Ausbildung zu vergleichbaren Kostensätzen wie bei anderen Einrichtungen anzubieten.

 

Der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und eine Kostenkalkulation sind als Anlagen beigefügt.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin