Betreff
Durchführung eines politischen Verständigungsprozesses über die Nutzung des städtischen Grundstückes Ellerstraße 1/Benrather Straße 24
Vorlage
WP 14-20 SV 61/286
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_BPlan 240-00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.       Der Rat der Stadt Hilden stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise für den politischen Verständigungsprozess zur Nutzung des Grundstückes Ellerstraße 1/Benrather Straße 24 zu. Er beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der Veranstaltung und einer Durchführung im Frühjahr 2021.

 

Optional:

 

2.1     Der Rat möchte für die Veranstaltung eine Moderation in Anspruch nehmen.

 

2.2     Der Rat möchte als zusätzliche Information eine Machbarkeitsstudie vorgelegt bekommen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Ausgelöst durch einen Antrag der Fraktion „Allianz für Hilden“ aus dem November 2019 legte die Verwaltung dem Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/267 vor:

„Antrag der Fraktion „Allianz für Hilden“ vom 04.11.2019:

Bebauungsplan Nr. 240 für den Bereich Ellerstraße/ Benrather Straße - Umwandlung einer Fläche für den Gemeinbedarf in Wohnbaufläche“

 

Die Vorlage wurde in diesem Ausschuss in dessen Sitzung am 06.02.2020 beraten. Der Ausschuss fasste dazu mehrheitlich folgenden Beschluss:

„Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung für die Organisation und Durchführung des Verständigungsprozesses beauftragt und wird diese Vorschläge zum nächstmöglichen Zeitpunkt den betroffenen Fachausschüssen zur Beratung vorlegen.“

 

Diesem Auftrag kommt die Verwaltung mit der aktuellen Vorlage nach.

 

An dem Standort Ecke Ellerstraße/ Benrather Straße treffen verschiedene Interessenslagen zusammen:

 

·        Kulturelle Interessen in Form des Wilhelm-Fabry-Museums und einer dort möglichen Weiterentwicklung der Hildener Kulturangebote bis hin zu einem Identitätstiftenden Museumsneubau

·        Städtebauliche Interessen mit dem Ziel, einen augenfälligen städtebaulichen Missstand mit Hilfe eines markanten Neubaus zu beheben und so dem Standort der Hildener Innenstadt einen weiteren Entwicklungsschub zu verschaffen

·        Wohnungspolitische Interessen, der für Hilden postulierten Knappheit an kostengünstigem Wohnraum durch einen zumindest in Teilen geförderten Wohnungsneubau zu begegnen.

 

Vor diesem Hintergrund wird diese Sitzungsvorlage direkt dem Rat zur Beratung vorgelegt.
Sollte der Rat eine Vorberatung in einem oder mehreren Fachausschüssen wünschen, kann die Sitzungsvorlage den jeweiligen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen und die Beratungsfolge festgelegt werden.

 

Es handelt sich um eine sehr spezielle politische Einzelfrage, auf die bisher keine Antwort des Rates gegeben wurde.

Angesichts der zum Teil offenkundigen starken Positions-Unterschiede hinsichtlich dieser Frage muss der Verständigungsprozess darauf ausgerichtet sein, am Ende eine Entscheidung zu finden.

 

Die im weiteren Verlauf vorgestellte Vorgehensweise/Veranstaltung ist genau darauf ausgerichtet.

 

Neues Beratungsverständnis

 

Bevor dies weiter im Detail erläutert wird, ist es erforderlich, einige grundsätzliche Aspekte des Vorschlages dazustellen.

Denn ein politischer Verständigungsprozess setzt das aktive Handeln der beteiligten politischen Personen voraus.

Ein aktives Handeln ist letztlich genau das, was für die strategische Steuerung einer Kommune von Bedeutung und erforderlich ist.

 

Seitens des Rates müssen aktiv die Erwartungen und die Ziele formuliert werden, die im Rahmen des politischen und gesellschaftlichen Systems für die Entwicklung der Kommune angestrebt werden.

 

Es ist anschließend die Aufgabe der Verwaltung, die Wege aufzuzeigen, mit denen das formulierte Ziel erreicht werden kann bzw. was dem entgegensteht. Dann müsste die Zielformulierung an neue Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

Mit dem vorliegenden „Projekt“ eines aktiven politischen Verständigungsprozesses zu einer stadtentwicklungspolitischen Einzelfrage (und damit zu einer strategischen Entscheidung aufgrund der mit der Entscheidung verbundenen Langzeit-Effekte) soll ein Einstieg in eine andere Beratungskultur der städtischen politischen Gremien versucht werden:

Der Rat der Stadt definiert aktiv den „Bedarf“ bzw. die Entwicklungsrichtung.

 

Sollte der hier vorgestellte Vorschlag angenommen werden und sich bewähren, könnte aus den gewonnenen Erfahrungen eine Handlungsalternative für die Behandlung zukünftiger Fragen mit strategischer Ausrichtung durch den Rat der Stadt Hilden gewonnen werden.

 

 

Vorschlag zum politischen Verständigungsprozess 

 

Der politische Verständigungsprozess muss in transparenter und verständlicher Form erfolgen.

 

Auf Basis einer gemeinsamen Information über die Grundfakten muss eine Konsultations-(Beratungs-) Phase unter Einbeziehung aller anwesenden politischen Vertreter/-innen erfolgen. Dieser Phase folgt dann - idealtypisch - eine Phase der Kooperation, in der die Beteiligten einen Kompromiss suchen und finden.

 

Der Prozess sollte aus Sicht der Verwaltung nicht vor Publikum und somit nicht öffentlich erfolgen, sehr wohl aber dokumentiert werden. Dies ist für die weitere Verwendung (und auch Legitimation) notwendig.

Die Dokumentation kann aus den Reihen der beteiligten Lokalpolitik erfolgen, durch Mitglieder der Verwaltung oder durch die Moderation.

 

Am Ende des Verfahrens sollte auf jeden Fall eine Entscheidung seitens der aktiven Teilnehmer erfolgen. Diese Entscheidung wird an den Rat als Beschlussempfehlung weitergegeben.

 

Rolle der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat in Form der beigefügten Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/267 ihre Sicht der Dinge dargelegt und festgestellt, dass sie nur handeln kann, wenn sich der Rat der Stadt Hilden auf eine Position verständigen kann.

Dem entsprechend ist die Verwaltung innerhalb des politischen Verständigungsprozesses auch kein selbstständiger Akteur.

Vielmehr kann die Verwaltung hier nur den organisatorischen Rahmen (Ort und Zeit; Material) schaffen und im Laufe des Diskussionsprozesses für die Beantwortung von Fragen bereitstehen sowie ggfls. protokollieren (falls gewünscht).

 

Der Diskussionsprozess selbst sollte, um innerhalb der Zeit zu einem Resultat zu kommen, durch einen „externen“ Moderator begleitet werden. Dieser Moderator darf nicht schon mit dem Sachverhalt beschäftigt gewesen sein, weder im Vorfeld noch bei einer späteren Umsetzung.

Das bedeutet, dass eine Moderation nicht durch geeignete, aber inhaltlich betroffene Mitarbeiter/-innen des Dezernates III oder IV durchgeführt werden kann.
Sollte der vorgeschlagene Verständigungsprozess beschlossen und eine Moderation gewünscht werden, wird die Verwaltung prüfen, ob innerhalb der Verwaltung noch geeignete Personen mit den erforderlichen Kompetenzen zur Verfügung stehen oder ob hierfür ein Büro beauftragt werden muss. Eine externe Moderation (von außerhalb des Hauses) wäre mit Kosten verbunden.

 

 

Hierzu folgende weitere Hinweise:

 

1.   Sollte seitens des Rates eine Moderation gewünscht werden, wäre diese bei einer Vergabe an ein externes Büro voraussichtlich mit Kosten von ca. 3000€ verbunden.

2.   Die zur Verfügung gestellten Informationen können, so der Rat das beschließt, durch eine „Machbarkeitsstudie“ ergänzt werden. Diese würde durch ein externes Architektur-Büro erfolgen und in einem Kostenrahmen zwischen ca. 4500€ und knapp unter 10.000€ liegen.
Inhaltlich würde die Machbarkeitsstudie drei Nutzungsalternativen berücksichtigen: Museumsnutzung, Mischnutzung Museum/öffentlich gefördertes Wohnen, nur gefördertes Wohnen, jeweils hinsichtlich Machbarkeit mit skizzenhaftem Entwurf und erster Kostenschätzung.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass zum einen die sich aus der Machbarkeitsstudie ergebenden Kostenangaben unvermeidlicher Weise nur geschätzt sind und zum anderen der ermittelte Kostenrahmen aller Wahrscheinlichkeit nach innerhalb kurzer Zeit obsolet wird, da durch die wirtschaftliche Entwicklung sowie Projekt-Konkretisierungen andere Summen zu berücksichtigen sein würden.

 

Bei der Aufstellung des Haushalts 2020 / 2021 konnten die Aufwendungen für einen externen Moderationsprozess sowie die Erstellung einer Machbarkeitsstudie nicht berücksichtigt bzw. eingeplant werden.
Diese müssten somit bereitgestellt werden. Nach aktueller Budgetauswertung ist dies durch die Verwaltung möglich, ohne an anderer Stelle Budgetengpässe zu erzeugen
Im Produkt 090101 - Stadtplanung steht nur ein sehr geringes Budget zur Verfügung. Dieses Budget wurde aber je Fachamt zu einem Budget zusammengefasst. Es ist daher zunächst davon auszugehen, dass die Maßnahme teilweise aus diesem übergreifenden Budget finanziert werden kann.

 

 

Vorgehen zur Umsetzung der Veranstaltung:

 

Vorbereitungsphase

 

Seitens der Verwaltung wird die Veranstaltung vorbereitet. Insbesondere erfolgen die Erstellung eines Programmes und die Zusammenstellung von Materialien.

Hierzu gehört die Festlegung von Ort, Zeit und Dauer der Veranstaltung.

Bei den Materialien geht es sowohl um inhaltliche Unterlagen (z.B. Bebauungsplan, Lageplan, Luftbilder, Nutzungskonzepte, Situationsfotos u.ä.) als auch um Büromaterial (z.B. Stellwände, Schreibpapier, Stifte, Klebepunkte u.ä.) sowie um die Verpflegung (Essen&Trinken).

Auch sind die Personen zu definieren, die seitens der Verwaltung als „Experten/-innen“ an der Veranstaltung teilnehmen sollten. Da es sich um einen politischen Verständigungsprozess handeln soll, reichen drei-vier Personen.

Die Person für die Moderation wird ausgewählt.

 

Seitens der Lokalpolitik erfolgt insbesondere die verbindliche Auswahl der teilnehmenden Personen.

Da zum jetzigen Zeitpunkt nichts über die Zusammensetzung des Rates ab Oktober 2020 gesagt werden kann, damit auch nichts über die Anzahl zu berücksichtigender Fraktionen, kann über die max. Teilnehmerzahl keine Aussage getroffen werden.

Aus praktischen Gründen sollte eine Größenordnung von 15-20 Personen nicht überschritten werden.

 

Hinsichtlich der Festlegung von Ort, Zeit und Dauer kann zum jetzigen Zeitraum folgendes gesagt werden:

 

Ort:                  Bürgerhaus, Alter Ratssaal oder Cafeteria

Zeit:                Frühjahr 2021, möglichst an einem Donnerstag-Abend

Dauer:             max. drei Stunden, z.B. von 18.00 bis 21.00Uhr

 

 

Durchführungsphase

 

Teil 1               Vorstellung der Problematik durch Verwaltung, Erläuterung der zur Verfügung gestellten Materialien

 

Teil 2               Auftauchende Fragen der Teilnehmenden werden gesammelt, im Plenum vorgetragen und von der Verwaltung im Plenum so weit möglich beantwortet

 

Teil 3               Selbstorganisation der Teilnehmenden (aus den Fraktionen), Auswahl von Sprechern u. „Fachleuten“ aus den Ausschüssen, Feststellung von Themenfeldern für die Konsultationsphase; Bestimmung Versammlungsleitung

 

Teil 4               Beratung der Themenfelder in Arbeitsgruppen (Konsultationsphase)

 

Teil 5               Vorstellung der Kerninhalte aus den Themenfeldern (Arbeitsgruppen) im Plenum

 

Teil 6               Formulierung einer Kompromiss-Lösung durch die Versammlungsleitung

 

Teil 7               Entscheidung über die Kompromiss-Lösung im Plenum

 

 

Nachdem eine Entscheidung (als Beschlussempfehlung an den Rat) über die in Kooperation aller Teilnehmenden aus der Lokalpolitik gefundene Kompromiss-Lösung erfolgt ist, wird diese dokumentiert, von allen Teilnehmenden unterzeichnet und an die Vertreter der Verwaltung übergeben.

 

Die Veröffentlichung des Ergebnisses erfolgt in Form einer Sitzungsvorlage für eine Beratung durch den Rat in öffentlicher Sitzung zur abschließenden Entscheidung in der Angelegenheit. -

 

Seitens der Verwaltung ist der Beschlussvorschlag im Sinne der vorgestellten Veranstaltung formuliert, ergänzt durch die Optionen „externe Moderation“ und „Machbarkeitsstudie“.

 

 

 

Gez.

B. Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

090101

Stadtplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

090101

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

13.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die erforderlichen Finanzmittel im Produkt müssten durch die Verwaltung durch Umschichtung (überplanmäßige Bereitstellungen) zur Verfügung gestellt werden.

 

Franke