Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hilden
stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise für den
politischen Verständigungsprozess zur Nutzung des Grundstückes Ellerstraße
1/Benrather Straße 24 zu. Er beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der
Veranstaltung und einer Durchführung im Frühjahr 2021.
Optional:
2.1 Der Rat möchte für die
Veranstaltung eine Moderation in Anspruch nehmen.
2.2 Der Rat möchte als
zusätzliche Information eine Machbarkeitsstudie vorgelegt bekommen.
Erläuterungen und Begründungen:
Ausgelöst durch einen Antrag der Fraktion „Allianz für Hilden“ aus dem November 2019 legte die Verwaltung dem Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/267 vor:
„Antrag der Fraktion „Allianz für Hilden“ vom 04.11.2019:
Bebauungsplan Nr. 240 für den Bereich Ellerstraße/ Benrather Straße - Umwandlung einer Fläche für den Gemeinbedarf in Wohnbaufläche“
Die Vorlage wurde in diesem Ausschuss in dessen Sitzung am 06.02.2020 beraten. Der Ausschuss fasste dazu mehrheitlich folgenden Beschluss:
„Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung für die Organisation und Durchführung des Verständigungsprozesses beauftragt und wird diese Vorschläge zum nächstmöglichen Zeitpunkt den betroffenen Fachausschüssen zur Beratung vorlegen.“
Diesem Auftrag kommt die Verwaltung mit der aktuellen Vorlage nach.
An dem Standort Ecke Ellerstraße/ Benrather Straße treffen verschiedene Interessenslagen zusammen:
· Kulturelle Interessen in Form des Wilhelm-Fabry-Museums und einer dort möglichen Weiterentwicklung der Hildener Kulturangebote bis hin zu einem Identitätstiftenden Museumsneubau
· Städtebauliche Interessen mit dem Ziel, einen augenfälligen städtebaulichen Missstand mit Hilfe eines markanten Neubaus zu beheben und so dem Standort der Hildener Innenstadt einen weiteren Entwicklungsschub zu verschaffen
· Wohnungspolitische Interessen, der für Hilden postulierten Knappheit an kostengünstigem Wohnraum durch einen zumindest in Teilen geförderten Wohnungsneubau zu begegnen.
Vor diesem Hintergrund wird diese Sitzungsvorlage direkt dem
Rat zur Beratung vorgelegt.
Sollte der Rat eine Vorberatung in einem oder mehreren Fachausschüssen
wünschen, kann die Sitzungsvorlage den jeweiligen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen
und die Beratungsfolge festgelegt werden.
Es handelt sich um eine sehr spezielle politische Einzelfrage, auf die bisher keine Antwort des Rates gegeben wurde.
Angesichts der zum Teil offenkundigen starken Positions-Unterschiede hinsichtlich dieser Frage muss der Verständigungsprozess darauf ausgerichtet sein, am Ende eine Entscheidung zu finden.
Die im weiteren Verlauf vorgestellte Vorgehensweise/Veranstaltung ist genau darauf ausgerichtet.
Neues
Beratungsverständnis
Bevor dies weiter im Detail erläutert wird, ist es erforderlich, einige grundsätzliche Aspekte des Vorschlages dazustellen.
Denn ein politischer Verständigungsprozess setzt das aktive Handeln der beteiligten politischen Personen voraus.
Ein aktives Handeln ist letztlich genau das, was für die strategische Steuerung einer Kommune von Bedeutung und erforderlich ist.
Seitens des Rates müssen aktiv die Erwartungen und die Ziele formuliert werden, die im Rahmen des politischen und gesellschaftlichen Systems für die Entwicklung der Kommune angestrebt werden.
Es ist anschließend die Aufgabe der Verwaltung, die Wege aufzuzeigen, mit denen das formulierte Ziel erreicht werden kann bzw. was dem entgegensteht. Dann müsste die Zielformulierung an neue Rahmenbedingungen angepasst werden.
Mit dem vorliegenden „Projekt“ eines aktiven politischen Verständigungsprozesses zu einer stadtentwicklungspolitischen Einzelfrage (und damit zu einer strategischen Entscheidung aufgrund der mit der Entscheidung verbundenen Langzeit-Effekte) soll ein Einstieg in eine andere Beratungskultur der städtischen politischen Gremien versucht werden:
Der Rat der Stadt definiert aktiv den „Bedarf“ bzw. die
Entwicklungsrichtung.
Sollte der hier vorgestellte Vorschlag angenommen werden und sich bewähren, könnte aus den gewonnenen Erfahrungen eine Handlungsalternative für die Behandlung zukünftiger Fragen mit strategischer Ausrichtung durch den Rat der Stadt Hilden gewonnen werden.
Vorschlag zum
politischen Verständigungsprozess
Der politische Verständigungsprozess muss in transparenter und verständlicher Form erfolgen.
Auf Basis einer gemeinsamen Information über die Grundfakten muss eine Konsultations-(Beratungs-) Phase unter Einbeziehung aller anwesenden politischen Vertreter/-innen erfolgen. Dieser Phase folgt dann - idealtypisch - eine Phase der Kooperation, in der die Beteiligten einen Kompromiss suchen und finden.
Der Prozess sollte aus Sicht der Verwaltung nicht vor Publikum und somit nicht öffentlich erfolgen, sehr wohl aber dokumentiert werden. Dies ist für die weitere Verwendung (und auch Legitimation) notwendig.
Die Dokumentation kann aus den Reihen der beteiligten Lokalpolitik erfolgen, durch Mitglieder der Verwaltung oder durch die Moderation.
Am Ende des Verfahrens sollte auf jeden Fall eine Entscheidung seitens der aktiven Teilnehmer erfolgen. Diese Entscheidung wird an den Rat als Beschlussempfehlung weitergegeben.
Rolle der Verwaltung:
Die Verwaltung hat in Form der beigefügten Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/267 ihre Sicht der Dinge dargelegt und festgestellt, dass sie nur handeln kann, wenn sich der Rat der Stadt Hilden auf eine Position verständigen kann.
Dem entsprechend ist die Verwaltung innerhalb des politischen Verständigungsprozesses auch kein selbstständiger Akteur.
Vielmehr kann die Verwaltung hier nur den organisatorischen Rahmen (Ort und Zeit; Material) schaffen und im Laufe des Diskussionsprozesses für die Beantwortung von Fragen bereitstehen sowie ggfls. protokollieren (falls gewünscht).
Der Diskussionsprozess selbst sollte, um innerhalb der Zeit zu einem Resultat zu kommen, durch einen „externen“ Moderator begleitet werden. Dieser Moderator darf nicht schon mit dem Sachverhalt beschäftigt gewesen sein, weder im Vorfeld noch bei einer späteren Umsetzung.
Das bedeutet, dass eine Moderation nicht durch geeignete,
aber inhaltlich betroffene Mitarbeiter/-innen des Dezernates III oder IV
durchgeführt werden kann.
Sollte der vorgeschlagene Verständigungsprozess beschlossen und eine Moderation
gewünscht werden, wird die Verwaltung prüfen, ob innerhalb der Verwaltung noch
geeignete Personen mit den erforderlichen Kompetenzen zur Verfügung stehen oder
ob hierfür ein Büro beauftragt werden muss. Eine externe Moderation (von
außerhalb des Hauses) wäre mit Kosten verbunden.
Hierzu folgende weitere Hinweise:
1. Sollte
seitens des Rates eine Moderation gewünscht werden, wäre diese bei einer
Vergabe an ein externes Büro voraussichtlich mit Kosten von ca. 3000€
verbunden.
2. Die
zur Verfügung gestellten Informationen können, so der Rat das beschließt, durch
eine „Machbarkeitsstudie“ ergänzt werden. Diese würde durch ein externes
Architektur-Büro erfolgen und in einem Kostenrahmen zwischen ca. 4500€ und
knapp unter 10.000€ liegen.
Inhaltlich würde die Machbarkeitsstudie drei Nutzungsalternativen
berücksichtigen: Museumsnutzung, Mischnutzung Museum/öffentlich gefördertes
Wohnen, nur gefördertes Wohnen, jeweils hinsichtlich Machbarkeit mit
skizzenhaftem Entwurf und erster Kostenschätzung.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass zum einen die sich aus der
Machbarkeitsstudie ergebenden Kostenangaben unvermeidlicher Weise nur geschätzt
sind und zum anderen der ermittelte Kostenrahmen aller Wahrscheinlichkeit nach
innerhalb kurzer Zeit obsolet wird, da durch die wirtschaftliche Entwicklung
sowie Projekt-Konkretisierungen andere Summen zu berücksichtigen sein würden.
Bei der Aufstellung des Haushalts
2020 / 2021 konnten die Aufwendungen für einen externen Moderationsprozess
sowie die Erstellung einer Machbarkeitsstudie nicht berücksichtigt bzw.
eingeplant werden.
Diese müssten somit bereitgestellt werden. Nach aktueller Budgetauswertung ist
dies durch die Verwaltung möglich, ohne an anderer Stelle Budgetengpässe zu
erzeugen
Im Produkt 090101 - Stadtplanung steht nur ein sehr geringes Budget zur
Verfügung. Dieses Budget wurde aber je Fachamt zu einem Budget zusammengefasst.
Es ist daher zunächst davon auszugehen, dass die Maßnahme teilweise aus diesem
übergreifenden Budget finanziert werden kann.
Vorgehen zur Umsetzung der Veranstaltung:
Vorbereitungsphase
Seitens der Verwaltung wird die Veranstaltung vorbereitet. Insbesondere erfolgen die Erstellung eines Programmes und die Zusammenstellung von Materialien.
Hierzu gehört die Festlegung von Ort, Zeit und Dauer der Veranstaltung.
Bei den Materialien geht es sowohl um inhaltliche Unterlagen (z.B. Bebauungsplan, Lageplan, Luftbilder, Nutzungskonzepte, Situationsfotos u.ä.) als auch um Büromaterial (z.B. Stellwände, Schreibpapier, Stifte, Klebepunkte u.ä.) sowie um die Verpflegung (Essen&Trinken).
Auch sind die Personen zu definieren, die seitens der Verwaltung als „Experten/-innen“ an der Veranstaltung teilnehmen sollten. Da es sich um einen politischen Verständigungsprozess handeln soll, reichen drei-vier Personen.
Die Person für die Moderation wird ausgewählt.
Seitens der Lokalpolitik erfolgt insbesondere die verbindliche Auswahl der teilnehmenden Personen.
Da zum jetzigen Zeitpunkt nichts über die Zusammensetzung des Rates ab Oktober 2020 gesagt werden kann, damit auch nichts über die Anzahl zu berücksichtigender Fraktionen, kann über die max. Teilnehmerzahl keine Aussage getroffen werden.
Aus praktischen Gründen sollte eine Größenordnung von 15-20 Personen nicht überschritten werden.
Hinsichtlich der Festlegung von Ort, Zeit und Dauer kann zum jetzigen Zeitraum folgendes gesagt werden:
Ort: Bürgerhaus, Alter Ratssaal oder Cafeteria
Zeit: Frühjahr 2021, möglichst an einem Donnerstag-Abend
Dauer: max. drei Stunden, z.B. von 18.00 bis 21.00Uhr
Durchführungsphase
Teil 1 Vorstellung der Problematik durch Verwaltung, Erläuterung der zur Verfügung gestellten Materialien
Teil 2 Auftauchende Fragen der Teilnehmenden werden gesammelt, im Plenum vorgetragen und von der Verwaltung im Plenum so weit möglich beantwortet
Teil 3 Selbstorganisation der Teilnehmenden (aus den Fraktionen), Auswahl von Sprechern u. „Fachleuten“ aus den Ausschüssen, Feststellung von Themenfeldern für die Konsultationsphase; Bestimmung Versammlungsleitung
Teil 4 Beratung der Themenfelder in Arbeitsgruppen (Konsultationsphase)
Teil 5 Vorstellung der Kerninhalte aus den Themenfeldern (Arbeitsgruppen) im Plenum
Teil 6 Formulierung einer Kompromiss-Lösung durch die Versammlungsleitung
Teil 7 Entscheidung über die Kompromiss-Lösung im Plenum
Nachdem eine Entscheidung (als Beschlussempfehlung an den Rat) über die in Kooperation aller Teilnehmenden aus der Lokalpolitik gefundene Kompromiss-Lösung erfolgt ist, wird diese dokumentiert, von allen Teilnehmenden unterzeichnet und an die Vertreter der Verwaltung übergeben.
Die Veröffentlichung des Ergebnisses erfolgt in Form einer Sitzungsvorlage für eine Beratung durch den Rat in öffentlicher Sitzung zur abschließenden Entscheidung in der Angelegenheit. -
Seitens der Verwaltung ist der Beschlussvorschlag im Sinne der vorgestellten Veranstaltung formuliert, ergänzt durch die Optionen „externe Moderation“ und „Machbarkeitsstudie“.
Gez.
B. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
090101 |
|
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
13.000 |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die
erforderlichen Finanzmittel im Produkt müssten durch die Verwaltung durch
Umschichtung (überplanmäßige Bereitstellungen) zur Verfügung gestellt werden.
Franke |
||||||