Betreff
Anregung nach § 24 GO:
Umgestaltung des Bereichs Poststr / Feldstr / Körnerstr
Vorlage
WP 14-20 SV 66/174/1
Aktenzeichen
66.1 Poststr / Feldstr / Körnerstr
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW
Referenzvorlage

Begründung:

 

Der Städtebauliche Rahmenplan Nördliche Unterstadt mit dem darin enthaltenen Handlungsprogramm entstand in einem zweijährigen Arbeitsprozess, an dem neben der Stadtverwaltung und den politischen Gremien Bürger und Institutionen mitgewirkt haben.

Der Rat hatte hierbei den Umbau des o.g. Kreuzungsbereichs durch Rückbau der Verkehrsflächen und den Umbau zum Quartierplatz beschlossen. Ziel dieser Gesamtmaßnahme war die Minimierung der Fahrgeschwindigkeit im Plangebiet und die Vergrößerung und ansprechende Gestaltung der in diesem Bereich vorhandenen Grün- und Freiflächen. Ein entsprechender Gestaltungsvorschlag war in der damaligen städtischen Informationsbroschüre enthalten (siehe Anlage).

 

Schon der Jahresbericht 2017 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

NRW (LANUV) hat die Hitzebelastungen in Innenstädten als Folgen des Klimawandels dokumentiert.

Zu den Städten mit den meisten von besonders großen Hitzebelastungen betroffenen Menschen gehören neben Düsseldorf als Großstadt auch kleinere Städte wie Hilden. Hier sind 38.000 Menschen = 70 % der Gesamtbevölkerung durch die hohen Temperaturen einer steigenden Gesundheitsgefahr ausgesetzt. Vor allem in stark verdichteten und hoch bebauten lnnenstadtbereichen ohne Grünflächen bilden sich sogenannte Wärme- oder Hitzeinseln mit nächtlichen Temperaturen, die um bis zu zehn Grad Celsius höher liegen als im Umland. Als mögliche Gegenmaßnahme bietet es sich u.a. an, den Anteil an Grün- und Wasserflächen oder Bepflanzungen zu erhöhen und die Versiegelung von Flächen zu verringern oder zu vermeiden.

 

lmmerhin handelt es sich bei der „Nördlichen Unterstadt" um eines der am dichtesten bebauten Quartiere in Hilden. Die aktuell geplante Gebietsentwicklung im Rahmen des Bebauungsplans 10C (EUROPAN-Wettbewerb) wird zu einer weiteren lnnenverdichtung und Versiegelung des Areals zwischen Poststraße, Benrather Straße und Bahnhofsallee führen. Um hier menschengerechte Wohnbedingungen zu gewährleisten, gewinnen öffentliche Freiflächen/Grünflächen zunehmend an Bedeutung.

Autos, Lieferwagen, Motorräder und Fahrräder parken vorzugsweise im öffentlichen Raum. Die inzwischen offenkundige verkehrliche „Übernutzung" von Straßen und Plätzen mindert nicht nur deren städtebauliche Qualität, sondern führt auch zu spürbaren Funktions- und Sicherheitsdefiziten für alle Verkehrsteilnehmer.

Dabei brauchen wir dringend Platz für Grünareale, Aufenthalt und Nahmobilität. Die Rückgewinnung des öffentlichen Raums zugunsten einer stringent durchgrünten, begegnungs- wie bewegungsfördernden Stadt ist nur mit einer grundlegenden Neuregelung und Transformation versiegelter und zugestellter öffentlicher Flächen möglich.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 9 Abs. 3 b) der Hauptsatzung die Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses zum nachstehenden Antrag / Anregung zur Kenntnis.

oder

2.    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 9 Abs. 3 b) der Hauptsatzung die Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses zum nachstehenden Antrag / Anregung zur Kenntnis und verweist ihn zur nochmaligen Beratung an den Stadtentwicklungsausschuss mit folgender Empfehlung zurück: __________________

 

 

 

Antragstext:

 

ich beantrage, dass aus Gründen des Klimaschutzes und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität die versiegelte Kfz-Stellfläche vor der Seniorenresidenz Carpe Diem (Feldstraße/Poststraße) in einen Grünbereich umgewandelt wird. Das entspricht der Beschlusslage des Rates der Stadt Hilden zum Rahmenplan Nördliche Unterstadt vom 25.04.2007. Eine zeitnahe Umsetzung, möglichst bis 2021 halte ich für sinnvoll.

 


Stand: 19.06.2020

Stellungnahme der Verwaltung
(ergänzt nach der Entscheidung im Stadtentwicklungsausschuss):

 

Die Anregung nach §24 GO NRW wurde mit SV 66/174 im Stadtentwicklungsausschuss zur Beschlussfassung gestellt.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Anregung einstimmig mit 6 Enthaltungen (CDU-Fraktion) beschlossen. Hierzu wird auf die als Anlage beigefügte Niederschrift verwiesen.

 

Verfahrensablauf:

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss in dieser Angelegenheit (Bauentwürfe von Stadtstraßen) entscheidungsbefugt.

Die Entscheidung durch den Ausschuss ist dem Haupt- und Finanzausschuss mitzuteilen. Der Haupt- und Finanzausschuss kann - wenn er anderer Auffassung ist - die Angelegenheit zur erneuten Beratung an den Fachausschuss zurückverweisen. Die vom Fachausschuss dann getroffene Entscheidung ist endgültig (§ 9 Hauptsatzung).

 

 

gez.
Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

Stand: 27.02.2020

Stellungnahme der Verwaltung:

 

1.         Zum Rahmenplan Nördliche Unterstadt

 

Das Planungsgebiet „Rahmenplan Nördliche Unterstadt“ umfasste das im Plan gekennzeichnete Gebiet.

 

 

Im Rahmen der Planerstellung wurden verschiedene Einzelmaßnahmen definiert. Der Rat hat dazu am 25.4.2007 einen Umsetzungsbeschluss mit dem Vorbehalt der Einzelzustimmung zu den jeweiligen Maßnahmen beschlossen.

 

Aus diesem Rahmenplan wurden zwischenzeitlich eine Reihe von Maßnahmen beschlossen und umgesetzt:

 

-    denkmalgerechter Umbau Bahnhofsgebäude nebst Außenanlagen

-    Aufwertung Zugang Bahngleise

-    Umbau Bahnhofsvorplatz

-    Gehwegsanierungen Bahnhofsallee, Fabriciusstr West

-    Fahrbahnpiktogramme „30“

 

Die vom Antragsteller benannte Maßnahme „Umbau des Kreuzungsbereichs Feldstr / Poststr / Körnerstr (Rückbau der Verkehrsflächen, Umbau zum Quartiersplatz) wurde bisher nicht realisiert. Der Bereich ist in Anlage 2 dargestellt.

 

 

2.         Zur Anregung im engeren Sinne

 

Wörtlich ist im Antragstext nur von einer Umwandlung der versiegelten Fläche vor dem Gebäude Poststr 30/32 (s. Anlage 2) in eine Grünfläche die Rede. Es wird aber Bezug genommen auf das Projekt „Rahmenplan Nördliche Unterstadt“, welches hier eine wesentlich umfangreichere Umgestaltung vorgesehen hat (s. Plan in Anlage 1).

Wenn man sich auf die Fläche im Antragtext beschränkt, so ist mit Kosten von 50-70.000€ zu rechnen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass vor dem Gebäude Poststr 32 sich mittlerweile eine Feuerwehraufstellfläche befindet ( s. Anlage 2). Die vorgesehene Grünfläche kann insofern nur zum Teil realisiert werden.

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bei einem späteren Bau der Gesamtmaßnahme der vorgenannte Teil im Einmündungsbereich der Feldstr noch einmal „angepackt“ werden müsste, was zusätzliche Kosten verursacht.

 

Die vom Antragsteller vorgeschlagene Realisierung in 2021 ist für die Verwaltung nicht darstellbar, da alle Ingenieurpersonalkapazitäten 2020/2021 verplant sind. Frühestens könnte eine Planung in 2022 und, weil es sich im beantragten Fall nur um die Umgestaltung einer kleineren Fläche handelt, ein Bau in 2023 erfolgen, sofern die Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind diese jedoch nicht eingeplant.

 

 

3.         Zum Umgestaltungskonzept aus 2007

 

Bei der im Rahmenplan Nördliche Unterstadt enthaltene Studie wird eine größere Fläche beplant, als der Antragsteller heute umzusetzen beantragt.

Bei dem Planungskonzept handelte es sich um eine Gestaltungsstudie, die weiter geplant werden müsste und nicht nur den Bereich Straßenbegleitgrün, sondern auch die Umgestaltung der örtlich vorhandenen Park- und Grünanlage beinhalten würde.
Zu dieser Studie können aus heutiger Sicht folgende Anmerkungen gemacht werden:

 

-       Vor dem Gebäude Poststr 32 befindet sich mittlerweile eine Feuerwehraufstellfläche ( s. Anlage 2). Die vorgesehene Grünfläche kann insofern nur zum Teil realisiert werden.

-       Bei Umsetzung dr Gestaltungsstudie entfallen eine Reihe von heute vorhandenen Parkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum.
Auf der Südseite der Poststr sind Längsparkplätze statt der bestehenden Schrägparkplätze geplant. Das würde zu einem Entfall von ca. 6 Stellplätzen führen.
Auf der Nordseite der Poststr ist ein Entfall von 13 Stellplätzen zu Gunsten einer Vergrößerung der Grünanlage vorgesehen.
Die Herstellung der Grünfläche vor dem Gebäude Poststr 30/32 führt zu einem Entfall von 5 Stellplätzen.

-       In der Grünanlage ist ein Brunnen geplant. Dies verursacht sehr hohe Betriebskosten.

-       Die Aufpflasterung in der Poststr wird wegen der dortigen Buslinie als sehr kritisch angesehen. Eine Herstellung dieser Plateaufläche in Pflasterbauweise wird wegen negativer Erfahrungen an dieser Stelle abgelehnt. Denkbar wäre eine Bauweise mit hellem Asphalt, der wegen niedrigerer Wärmerflexion eine Maßnahme der Klimaanpassung darstellen kann.

 

Bei einer Plangebietsgröße von 3.000m² und einem Kostenkennwert von 200€/m² ist mit Gesamtkosten von 600.000€ zu rechnen, wobei dies derzeit nur als grobe Richtgröße angesehen werden kann. In der mittelfristigen Finanzplanung ist dies nicht enthalten.

 

Naturgemäß ist auch bei der größeren Fläche die vom Antragsteller vorgeschlagene Realisierung in 2021 nicht darstellbar. Sofern die Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, könnte auch in diesem Fall frühestens eine Planung in 2022, aber aufgrund des größeren Umfangs ein Bau erst in 2024 erfolgen. In der mittelfristigen Finanzplanung sind Finanzmittel nicht eingeplant.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

Klimarelevanz:

Die Durchführung der Baumaßnahme als solche ist mit einem Ressourcenverbrauch verbunden, den klimabelastend ist. Die Anlage von Grünflächen, insbesondere in Innenstädten, hat positive Effekte für das Stadtklima und ist eine von diversen Möglichkeiten zur Klimaanpassung.

 

Verfahrensablauf:

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss in dieser Angelegenheit für Bauentwürfe von Stadtstraßen entscheidungsbefugt. Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz soll die Schaffung von Grünanlagen (soweit es sich nicht um Spiel- oder Sportplätze sowie Gebäudeaußenanlagen handelt) vorberaten.

Die Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses zur Umgestaltung der Stadtstraße (inkl. Straßenbegleitgrün) ist dem Haupt- und Finanzausschuss mitzuteilen. Der Haupt- und Finanzausschuss kann - wenn er anderer Auffassung ist - die Angelegenheit zur erneuten Beratung an den jeweiligen Fachausschuss zurückverweisen. Die vom jeweiligen Fachausschuss dann getroffene Entscheidung ist endgültig (§ 9 Hauptsatzung).

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 / 130101

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke