Umgestaltung des Bereichs Poststr / Feldstr / Körnerstr
Begründung:
Der Städtebauliche Rahmenplan Nördliche Unterstadt mit dem darin enthaltenen Handlungsprogramm entstand in einem zweijährigen Arbeitsprozess, an dem neben der Stadtverwaltung und den politischen Gremien Bürger und Institutionen mitgewirkt haben.
Der Rat hatte hierbei den Umbau des o.g. Kreuzungsbereichs durch Rückbau der Verkehrsflächen und den Umbau zum Quartierplatz beschlossen. Ziel dieser Gesamtmaßnahme war die Minimierung der Fahrgeschwindigkeit im Plangebiet und die Vergrößerung und ansprechende Gestaltung der in diesem Bereich vorhandenen Grün- und Freiflächen. Ein entsprechender Gestaltungsvorschlag war in der damaligen städtischen Informationsbroschüre enthalten (siehe Anlage).
Schon der Jahresbericht 2017 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW (LANUV) hat die Hitzebelastungen in Innenstädten als Folgen des Klimawandels dokumentiert.
Zu den Städten mit den meisten von besonders großen Hitzebelastungen betroffenen Menschen gehören neben Düsseldorf als Großstadt auch kleinere Städte wie Hilden. Hier sind 38.000 Menschen = 70 % der Gesamtbevölkerung durch die hohen Temperaturen einer steigenden Gesundheitsgefahr ausgesetzt. Vor allem in stark verdichteten und hoch bebauten lnnenstadtbereichen ohne Grünflächen bilden sich sogenannte Wärme- oder Hitzeinseln mit nächtlichen Temperaturen, die um bis zu zehn Grad Celsius höher liegen als im Umland. Als mögliche Gegenmaßnahme bietet es sich u.a. an, den Anteil an Grün- und Wasserflächen oder Bepflanzungen zu erhöhen und die Versiegelung von Flächen zu verringern oder zu vermeiden.
lmmerhin handelt es sich bei der „Nördlichen Unterstadt" um eines der am dichtesten bebauten Quartiere in Hilden. Die aktuell geplante Gebietsentwicklung im Rahmen des Bebauungsplans 10C (EUROPAN-Wettbewerb) wird zu einer weiteren lnnenverdichtung und Versiegelung des Areals zwischen Poststraße, Benrather Straße und Bahnhofsallee führen. Um hier menschengerechte Wohnbedingungen zu gewährleisten, gewinnen öffentliche Freiflächen/Grünflächen zunehmend an Bedeutung.
Autos, Lieferwagen, Motorräder und Fahrräder parken vorzugsweise im öffentlichen Raum. Die inzwischen offenkundige verkehrliche „Übernutzung" von Straßen und Plätzen mindert nicht nur deren städtebauliche Qualität, sondern führt auch zu spürbaren Funktions- und Sicherheitsdefiziten für alle Verkehrsteilnehmer.
Dabei brauchen wir dringend Platz für Grünareale, Aufenthalt und Nahmobilität. Die Rückgewinnung des öffentlichen Raums zugunsten einer stringent durchgrünten, begegnungs- wie bewegungsfördernden Stadt ist nur mit einer grundlegenden Neuregelung und Transformation versiegelter und zugestellter öffentlicher Flächen möglich.
Beschlussvorschlag:
1. Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 9 Abs. 3 b) der Hauptsatzung die
Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses zum nachstehenden Antrag /
Anregung zur Kenntnis.
oder
2. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 9 Abs. 3 b) der Hauptsatzung die Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses zum nachstehenden Antrag / Anregung zur Kenntnis und verweist ihn zur nochmaligen Beratung an den Stadtentwicklungsausschuss mit folgender Empfehlung zurück: __________________
Antragstext:
ich beantrage, dass aus Gründen des Klimaschutzes und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität die versiegelte Kfz-Stellfläche vor der Seniorenresidenz Carpe Diem (Feldstraße/Poststraße) in einen Grünbereich umgewandelt wird. Das entspricht der Beschlusslage des Rates der Stadt Hilden zum Rahmenplan Nördliche Unterstadt vom 25.04.2007. Eine zeitnahe Umsetzung, möglichst bis 2021 halte ich für sinnvoll.
Stand: 19.06.2020
Stellungnahme der
Verwaltung
(ergänzt nach der Entscheidung im Stadtentwicklungsausschuss):
Die Anregung nach §24 GO NRW wurde mit SV 66/174 im Stadtentwicklungsausschuss zur Beschlussfassung gestellt.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Anregung einstimmig mit 6 Enthaltungen (CDU-Fraktion) beschlossen. Hierzu wird auf die als Anlage beigefügte Niederschrift verwiesen.
Verfahrensablauf:
Gemäß § 6
der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss in dieser
Angelegenheit (Bauentwürfe von Stadtstraßen) entscheidungsbefugt.
Die
Entscheidung durch den Ausschuss ist dem Haupt- und Finanzausschuss
mitzuteilen. Der Haupt- und Finanzausschuss kann - wenn er anderer Auffassung
ist - die Angelegenheit zur erneuten Beratung an den Fachausschuss
zurückverweisen. Die vom Fachausschuss dann getroffene Entscheidung ist
endgültig (§ 9 Hauptsatzung).
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Stand: 27.02.2020
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Zum Rahmenplan Nördliche Unterstadt
Das Planungsgebiet „Rahmenplan Nördliche Unterstadt“ umfasste das im Plan gekennzeichnete Gebiet.
Im Rahmen der Planerstellung
wurden verschiedene Einzelmaßnahmen definiert. Der Rat hat dazu am 25.4.2007
einen Umsetzungsbeschluss mit dem Vorbehalt der Einzelzustimmung zu den
jeweiligen Maßnahmen beschlossen.
Aus diesem Rahmenplan wurden
zwischenzeitlich eine Reihe von Maßnahmen beschlossen und umgesetzt:
- denkmalgerechter
Umbau Bahnhofsgebäude nebst Außenanlagen
- Aufwertung
Zugang Bahngleise
- Umbau
Bahnhofsvorplatz
- Gehwegsanierungen
Bahnhofsallee, Fabriciusstr West
- Fahrbahnpiktogramme
„30“
Die vom Antragsteller
benannte Maßnahme „Umbau des Kreuzungsbereichs Feldstr / Poststr / Körnerstr
(Rückbau der Verkehrsflächen, Umbau zum Quartiersplatz) wurde bisher nicht
realisiert. Der Bereich ist in Anlage 2 dargestellt.
2. Zur Anregung im engeren Sinne
Wörtlich ist im Antragstext nur von einer Umwandlung der
versiegelten Fläche vor dem Gebäude Poststr 30/32 (s. Anlage 2) in eine
Grünfläche die Rede. Es wird aber Bezug genommen auf das Projekt „Rahmenplan
Nördliche Unterstadt“, welches hier eine wesentlich umfangreichere Umgestaltung
vorgesehen hat (s. Plan in Anlage 1).
Wenn man sich auf die Fläche im Antragtext beschränkt, so ist mit Kosten von 50-70.000€ zu rechnen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass vor dem Gebäude Poststr 32 sich mittlerweile eine Feuerwehraufstellfläche befindet ( s. Anlage 2). Die vorgesehene Grünfläche kann insofern nur zum Teil realisiert werden.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bei einem späteren Bau der Gesamtmaßnahme der vorgenannte Teil im Einmündungsbereich der Feldstr noch einmal „angepackt“ werden müsste, was zusätzliche Kosten verursacht.
Die vom Antragsteller vorgeschlagene Realisierung in 2021 ist für die Verwaltung nicht darstellbar, da alle Ingenieurpersonalkapazitäten 2020/2021 verplant sind. Frühestens könnte eine Planung in 2022 und, weil es sich im beantragten Fall nur um die Umgestaltung einer kleineren Fläche handelt, ein Bau in 2023 erfolgen, sofern die Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind diese jedoch nicht eingeplant.
3. Zum
Umgestaltungskonzept aus 2007
Bei der im Rahmenplan
Nördliche Unterstadt enthaltene Studie wird eine größere Fläche beplant, als
der Antragsteller heute umzusetzen beantragt.
Bei dem Planungskonzept
handelte es sich um eine Gestaltungsstudie, die weiter geplant werden müsste
und nicht nur den Bereich Straßenbegleitgrün, sondern auch die Umgestaltung der
örtlich vorhandenen Park- und Grünanlage beinhalten würde.
Zu dieser Studie können aus heutiger Sicht folgende Anmerkungen gemacht werden:
-
Vor dem Gebäude
Poststr 32 befindet sich mittlerweile eine Feuerwehraufstellfläche ( s. Anlage
2). Die vorgesehene Grünfläche kann insofern nur zum Teil realisiert werden.
-
Bei Umsetzung dr
Gestaltungsstudie entfallen eine Reihe von heute vorhandenen Parkplätzen im öffentlichen
Verkehrsraum.
Auf der Südseite der Poststr sind Längsparkplätze statt der bestehenden
Schrägparkplätze geplant. Das würde zu einem Entfall von ca. 6 Stellplätzen
führen.
Auf der Nordseite der Poststr ist ein Entfall von 13 Stellplätzen zu Gunsten
einer Vergrößerung der Grünanlage vorgesehen.
Die Herstellung der Grünfläche vor dem Gebäude Poststr 30/32 führt zu einem
Entfall von 5 Stellplätzen.
-
In der Grünanlage
ist ein Brunnen geplant. Dies verursacht sehr hohe Betriebskosten.
-
Die Aufpflasterung
in der Poststr wird wegen der dortigen Buslinie als sehr kritisch angesehen.
Eine Herstellung dieser Plateaufläche in Pflasterbauweise wird wegen negativer
Erfahrungen an dieser Stelle abgelehnt. Denkbar wäre eine Bauweise mit hellem
Asphalt, der wegen niedrigerer Wärmerflexion eine Maßnahme der Klimaanpassung
darstellen kann.
Bei einer Plangebietsgröße
von 3.000m² und einem Kostenkennwert von 200€/m² ist mit Gesamtkosten von
600.000€ zu rechnen, wobei dies derzeit nur als grobe Richtgröße angesehen werden
kann. In der mittelfristigen Finanzplanung ist dies nicht enthalten.
Naturgemäß ist auch bei der
größeren Fläche die vom Antragsteller vorgeschlagene Realisierung in 2021 nicht
darstellbar. Sofern die Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, könnte
auch in diesem Fall frühestens eine Planung in
2022, aber aufgrund des größeren Umfangs ein Bau erst in 2024 erfolgen.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind Finanzmittel nicht eingeplant.
gez.
Birgit Alkenings
Klimarelevanz:
Die Durchführung der Baumaßnahme als solche ist mit einem Ressourcenverbrauch verbunden, den klimabelastend ist. Die Anlage von Grünflächen, insbesondere in Innenstädten, hat positive Effekte für das Stadtklima und ist eine von diversen Möglichkeiten zur Klimaanpassung.
Verfahrensablauf:
Gemäß § 6
der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss in dieser
Angelegenheit für Bauentwürfe von Stadtstraßen entscheidungsbefugt. Der
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz soll die Schaffung von Grünanlagen
(soweit es sich nicht um Spiel- oder Sportplätze sowie Gebäudeaußenanlagen
handelt) vorberaten.
Die
Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses zur Umgestaltung der Stadtstraße
(inkl. Straßenbegleitgrün) ist dem Haupt- und Finanzausschuss mitzuteilen. Der
Haupt- und Finanzausschuss kann - wenn er anderer Auffassung ist - die
Angelegenheit zur erneuten Beratung an den jeweiligen Fachausschuss
zurückverweisen. Die vom jeweiligen Fachausschuss dann getroffene Entscheidung
ist endgültig (§ 9 Hauptsatzung).
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 / 130101 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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