Betreff
Antrag der SPD-Fraktion:
Erarbeiten von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Straße "Am Kronengarten"
Vorlage
WP 14-20 SV 66/180
Aktenzeichen
IV / 66.1 / 1113 / Sm.
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Straße Am Kronengarten hat sich in den letzten Jahren durch die Ansiedlung von Ankermie-tern zu einer gut frequentierten Einkaufsstraße entwickelt. Leider entstehen durch den zuneh-menden Verkehrsfluss und die unzureichenden Fußgängerwege immer wieder gefährliche Situa-tionen, besonders im Bereich zwischen der Drogerie Müller und dem Bekleidungsgeschäft Kik. Durch Falschparker auf Freiflächen ist die Situation für Fußgänger zusätzlich angespannt. Die SPD-Fraktion sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Denkbar wären Fahrbahnmarkierungen, die Schaffung von Fußgängerüberwegen - beispielsweise durch Zebrastreifen - oder das Ab-grenzen von Freiflächen durch Poller.


Antragstext:

 

Die SPD-Ratsfraktion Hilden beauftragt die Stadtverwaltung, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Straße Am Kronengarten zu erarbeiten. Die Maßnahmenvorschläge sind dem Stadtentwicklungsausschuss zeitnah vorzustellen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bestandsbeschreibung

Die Straße „Am Kronengarten“ wurde im Rahmen der Entwicklung des Bereichs als Fachmarktstraße und in Erwartung der dadurch gestiegenen Anzahl an Fußgängern, Radfahrern und motorisierten Verkehrsteilnehmern in 2011 neu ausgebaut. Die Ausbauplanung wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 09.03.2011 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/064 beraten.

 

Zurückzuführen sind diese Verkehrsstärken zum einen auf die Ansiedlung von attraktiven Geschäften in diesem Bereich und zum anderen auf die den Verkehr ebenfalls anziehenden Parkmöglichkeiten, wie die z.B. die Parkhäuser „Müller“ und „ALDI“ und auch die Tiefgarage „Warrington-Platz“.

 

Die beschlossene Querschnittsaufteilung ergab sich aus der hauptsächlichen Straßenfunktion als Anlieferstraße und Parkhauszufahrt. Hierfür war nach damals gültigen Straßenplanungsregeln eine Mindestfahrbahnbreite von 5,50 m erforderlich, bei der sich zwei Lkw bei langsamer Fahrt (kleiner 30 km/h) begegnen können (Hinweis: nach heutigen Planungsregeln liegt die Mindestbreite bei 5,90m). Die Ermöglichung des Begegnungsverkehrs ist deshalb erforderlich, da damals beschlossen worden war, die Heiligenstraße möglichst nicht mit zusätzlichem Lkw-Verkehr zu belasten. Der verbleibende Platz auf den der Stadt Hilden gehörenden Flächen wurde für die Bürgersteige genutzt. Dabei wurde vor dem südlichen Park- und Geschäftshaus wegen des damals erwarteten höheren Fußgängeraufkommens mit 2,00 m ein etwas breiterer Bürgersteig angelegt. Auf der nördlichen Seite konnte noch ein rund 1,50 m breiter Bürgersteig untergebracht werden. Dies stellte eine deutliche Verbesserung für Fußgänger dar, auch wenn die heutigen Planungsregeln eine Mindestbreite von 2,50m vorsehen.

 

Der nördliche Bürgersteig konnte jedoch aufgrund der geplanten Bauweise für die Fahrbahn (Asphalterneuerung bei Nutzung der vorhandenen ungebundenen Befestigung) und der vorhandenen Höhensituation keinen Hochbord erhalten. Hier kam ein Rundbord mit 3 cm Auftritt zum Einsatz, was aufgrund der Vielzahl von Grundstückszufahrten ebenfalls sinnvoll war. Der südliche Bürgersteig erhielt einen Hochbord mit 12 cm Auftritt.

 

Ein weiteres Detail der Planung war die Bereitstellung einer „Fußgängerquerung“, die gleichzeitig eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme sein sollte. Es wurde ein 4 m breiter Pflasterstreifen quer über die Fahrbahn erstellt.

 

Insgesamt wurden damit die Verhältnisse für Fußgänger (auch mobilitätsbehinderte Personen) deutlich gegenüber der in den 1960 Jahren erstellten „Entladestraße“ unter Berücksichtigung der engen Platzverhältnisse verbessert und die Verkehrssicherheit insgesamt erhöht.

 

Wegen der beengten Verhältnisse ist es zum Fußgängerschutz auch immer wieder notwendig, dass das Ordnungsamt Kontrollen in diesem Bereich durchführt, um illegales Parken auf den Gehwegen zu unterbinden. Die Straße wird daher zwei- bis dreimal täglich durch die Verkehrsaufsicht begangen und gehört damit zu den am häufigsten überwachten Straßen in Hilden.

 

In 2020 ist die Situation für Fußgänger durch eine Teilsperrung des südlichen Bürgersteigs erschwert. Dies ist derzeit (noch) nötig, um ein privates Bauvorhaben direkt südlich des Parkhauses realisieren zu können. Auf dem Baugelände selbst konnten aus technischen Gründen keine Flächen für Baumaterialanlieferungen eingerichtet werden. Dies war nur auf der derzeitig genutzten Fläche möglich. Wegen fehlenden Platzes konnte dort auch kein Notgehweg eingerichtet werden. Insofern kommt es zu zusätzlichen Fahrbahnquerungen durch Fußgänger. Voraussichtlich Mitte September wird diese Fläche abgeräumt und steht den Fußgängern wieder zur Verfügung.

 

Machbarkeit der Antragsvorschläge

Die im Antrag benannte Idee des Einbaus von Pollern zum Fußgängerschutz lässt sich aus folgenden Gründen nicht realisieren:

 

-       Die Breite des nördlichen Gehwegs würde so eingeschränkt, dass Personen sich nicht mehr begegnen können und auf die Fahrbahn ausweichen würden

-       Wie schon oben angeführt wird heute für den Begegnungsverkehr Lkw/Lkw eine Fahrbahnbreite von 5,90m benötigt. Der nördliche Bürgersteig muss also, unter Beachtung des Fußgängerschutzes, im Bedarfsfall überfahrbar sein.

-       Im östlichen Straßenabschnitt befinden sich zwischen Bürgersteig und Gebäuden private Flächen, die teilweise anfahrbar sein müssen. Die Verwaltung wird prüfen, ob dies so bestehen bleiben muss, oder auch abgepollert werden kann. Dort wo die Anfahrbarkeit nicht nötig ist, wurden bereits in der Vergangenheit Poller installiert.

 

Auch das im Antrag angesprochene Errichten eines oder mehrerer „Zebrastreifen“ (Fußgängerüberwege (FGÜ)), ist unter Zugrundelegung der zu beachtenden R-FGÜ (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) hier nicht zielführend.

 

Als verkehrliche Voraussetzung wird in den Richtlinien u.a. beschrieben, dass die Anordnung eines FGÜ voraussetzt, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich einer vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftreten soll. Betrachtet man jedoch auf der Straße „Am Kronengarten“ das Querungsverhalten der überwiegenden Anzahl der Fußgänger, so ist festzustellen, dass diese gerade nicht gebündelt die Straße queren, sondern an vielen unterschiedlichen Stellen die Fahrbahn kreuzen. Dies ergibt sich einfach aus dem geschäftlichen Angebot und der Vielzahl von Eingängen.

Aber auch die vorzufindende Kombination von Fußgängerverkehrsstärken und Kraftfahrzeugverkehrsstärken begründet nicht, gemäß der Richtlinie, die Anlage eines FGÜ. Zur Vervollständigung sei auch noch erwähnt, dass die Richtlinie per se in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege für in der Regel als entbehrlich einstuft.

 

Nach Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde Mettmann, Direktion Verkehr Führungsstelle, kann erfreulicherweise festgestellt werden, dass es keine Unfallauffälligkeiten mit querenden Fußgängern oder Radfahrern auf der Straße „Am Kronengarten“ gibt, sodass es hier zurzeit keine unmittelbare Veranlassung gibt, weiterreichende bauliche und/oder verkehrsrechtliche Maßnahmen durchführen zu lassen.

 

Insofern sind die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines FGÜ nicht gegeben.

 

Um hier jedoch präventiv tätig zu werden, könnte der Vorschlag der SPD-Fraktion aufgegriffen und weitere Piktogramme aufgebracht werden.

 

Da bereits die rote Aufpflasterung als geschwindigkeitsdämpfendes Element vorhanden ist (Anlage 2), können dessen Eigenschaften (Erhöhung der Aufmerksamkeit durch Belagwechsel und verstärkte Abrollgeräusche) genutzt und durch Piktogramme („Fußgänger“) die Aufmerksamkeit und Rücksicht auf Fußgänger weiter verstärkt werden.

 

Darüber hinaus bietet sich diese Stelle ebenfalls an, da hier auch die taktilen Leitelemente für Sehbehinderte angeordnet wurden, die eine Querung der Straße „Am Kronengarten“ erleichtern sollen (Anlage 3).

 

Sollte der Ausschuss es für erforderlich halten, könnte die Verwaltung insgesamt 4 Piktogramme mit dem Symbol „Fußgänger“ auf der Aufpflasterung aufbringen. Verkehrsrechtliche Aspekte würden dem nicht entgegenstehen.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

 

Klimarelevanz:

keine


Finanzielle Auswirkungen