Zusammenlegung von (ehem.) Fahrradwegen und Fahrradangebots-/-schutzstreifen
Erläuterungen zum
Antrag:
Die Verkehrsproblematik auf Hildener Straßen nimmt aus subjektiven Wahrnehmungen Hildener Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich zu. Die CDU-Fraktion Hilden möchte sowohl den Hildener Autofahrer/-innen, aber auch den Fahrradfahrer/-innen, einen bestmöglichen Verkehrsfluss ermöglichen.
An einzelnen Hildener Straßen verlaufen gleichzeitig Angebotsstreifen an den Gehwegen und Fahrradstreifen auf der Straße. Durch den Bordstein und die Erhöhung abgegrenzt ist die Fläche für Fahrradfahrer bedeutend jeweils halbiert. Dies empfindet die CDU-Fraktion als ineffektiv.
(Beispielsweise Lindenstraße, Gerresheimer Straße - Höhe Eingang Theresienschule -, Gerres-heimer Straße - Höhe Fahrschule Vollmer-)
Durch die Zusammenlegung des Fahrrad- und Angebotsstreifens und der entfallenden Begrenzung des Bordsteines könnten gleichzeitig die Auto-, wie auch die Fahrradspur, zu beiderseitigem Vorteil vergrößert werden und effektiver genutzt zu werden.
Antragstext:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen:
1. An welchen Standorten tritt dieses Problem auf?
2. Welche Kosten können durch ein ebenerdiges Zusammenlegen des Fahrrad- und Angebots-streifens je Einzelmaßnahme erwartet werden?“
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die im Antrag (siehe Anlage 1) angesprochene Situation, dass es Straßen- bzw. Straßenabschnitte gibt, an denen vermeintlich zwei getrennte Radwegeführungen vorhanden sind, hat sich u.a. aus der Historie der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergeben.
Ende der 1990er Jahre wurde die "Radfahrernovelle" (Sommer 1997) aufgelegt und trat 1998 in Kraft, bei der unter anderem auch Mindestmaße für baulich angelegte Fahrradwege festgelegt wurden. Erfüllten diese baulich angelegten Fahrradwege nicht mehr die damals neu festgelegten Mindestmaße, musste die entsprechende Beschilderung aufgehoben und demontiert werden.
Dadurch entstanden auf den Gehwegen sogenannte „Radwege ohne Benutzungspflicht“ (früher: „andere Radwege“), deren Gebrauch toleriert, aber nicht mehr (durch Beschilderung) angeordnet wurde. In der Regel wurden jedoch die ehemals benutzungspflichtigen Radwege nicht zurückgebaut.
Mit der Möglichkeit der Markierung von Angebotsstreifen (heute: Schutzstreifen) für Fahrradfahrer auf der Fahrbahn wurden diese auch in Hilden entlang vieler Hauptverkehrsstraßen markiert. Werden nun auf der Fahrbahn neben den baulich angelegten Radwegen diese Schutzstreifen markiert, entsteht der Eindruck, dass an einer Straße (wie zum Beispiel auch an der Lindenstraße und der Gerresheimer Straße), zwei verschiedene Radverkehrsführungen vorhanden sind, die mit relativ wenig Aufwand zusammengelegt werden könnten.
Betrachtet man jedoch beispielsweise die auch im Antrag aufgeführte Lindenstraße (z.B. Abschnitt zwischen Dagobert- und Kunibertstraße) näher, so wird deutlich, dass eine Vielzahl an Gegebenheiten den vermeintlich einfachen Umbau kompliziert machen.
Anhand des Beispiels Lindenstraße soll dies verdeutlicht werden:
·
Augenscheinlichste „Hindernisse“ sind zunächst
die sowohl auf dem westlichen als auch dem östlichen Gehweg vorhandenen großen
Straßenbäume (siehe Anlage 2).
Würde der auf dem Gehwegbereich vorhandene „Radweg ohne Benutzungspflicht“ dem
Schutzstreifen auf der Fahrbahn 1:1 zugeschlagen bzw. der Parkstreifen
entsprechend „verschoben“, so gäbe es keinen Platz mehr für Fußgänger.
·
Weiterhin müssten erhebliche Tiefbauarbeiten
durchgeführt werden, um Schutzstreifen und Radweg ohne Benutzungspflicht zu
vereinen (bzw. den Parkstreifen zu „verschieben“):
Rückbau von Bordsteinen, Rinnensteinen, jeweiliger Oberflächenbefestigung des
Radweges ohne Benutzungspflicht (Asphalt, Pflaster, etc.), tieferes
Ausschachten und Wiederherstellen der Fläche (um eine höhere Tragfähigkeit auch
für motorisierte Verkehrsteilnehmer sicherstellen zu können, da diese nun auch
überfahren werden kann) und schlussendlich auch wieder die Herstellung des
entsprechenden Oberflächenbelages.
Dazu kommen noch die Umplanungen und Umgestaltungen der Eckausrundungen der
Einmündungsbereiche, damit eine kontinuierliche Führung des Radverkehrs, ohne
Verschwenkungen, gewährleistet werden kann.
· Durch diese Änderung der ursprünglich festgelegten Bereiche (Gehwege, Radwege, Parkstreifen, Fahrbahnen) des Fahrbahnquerschnittes, wäre ebenfalls auch die Wasserführung neu zu planen und zu überprüfen, ob auch die Straßenabläufe verlegt werden müssen, da diese zum einen auf das Quergefälle der Fahrbahn ausgerichtet sind und zum anderen nach Möglichkeit nicht überfahren werden sollen (weder durch Radfahrer noch durch den (Lkw-Verkehr).
·
Unbedingt zu beachten sind auch die Vielzahl der
in diesen Bereichen verlegten Versorgungsträgerleitungen und die damit
einhergehenden Schieberkappen, Abzweigkästen und sonstigen Einbauten (siehe
Anlage 3).
Mindestens diese Einbauten, gegebenenfalls aber auch die gesamten
Versorgungsträgerleitungen (Telekommunikation, Gas, Wasser, Strom, Abwasser etc.)
müssten in der Höhe, ggf. aber auch seitlich in der Lage, neu verlegt werden.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Versorgungsträgerleitungen, die im Gehweg
verlegt werden, keine so große Überdeckungshöhe benötigen, wie Leitungen, die
in der Fahrbahn verlegt werden und ständig der Verkehrsbelastung ausgesetzt
sind. Das bedeutet, wenn Flächen, die vorher dem Gehweg zugeteilt waren, nun
der Fahrbahn angehören, die in diesen Flächen verlegte
Versorgungsträgerleitungen entweder tiefer oder sogar gänzlich verlegt werden
müssen.
Aus diesem Beispiel wird deutlich, dass die Möglichkeit einer Zusammenlegung und die dadurch verbundene Vergrößerung der Fahrbahnflächen für Radwege nicht einfach zu bewerten ist. Aufgrund der jeweiligen zwingend zu beachtenden Randbedingungen ist für jeden Straßenabschnitt eine detaillierte Prüfung und Vorentwurfsplanung erforderlich, um den Umfang und die Kosten für einen Umbau zu ermitteln.
Es wird daher vorgeschlagen, die Fragestellung, in welchen Straßenabschnitten ein Umbau sinnvoll wäre, im Rahmen des zur Erarbeitung anstehenden Mobilitätskonzeptes untersuchen zu lassen. In diesem Konzept ist ja das Themenfeld Fahrradverkehr mit zu bearbeiten. Dies ist auch fachlich sinnvoll, um ein insgesamt stimmiges Konzept erarbeitet zu bekommen.
In einem folgenden Schritt wären an den ausgewählten Straßenabschnitten die Machbarkeit und die Kosten auf Grundlage von Vorplanungen zu ermitteln.
Dies ist zumindest in 2020 und voraussichtlich auch in 2021 personell im Tiefbau- und Grünflächenamt nicht leistbar, da die Kapazitäten der beiden Planungsingenieure in laufenden Projekten gebunden sind.
Finanzmittel für Umbaumaßnahmen sind im Budget des Haushalts 2020 / 2021 (inkl. der mittelfristigen Finanzplanung) bisher nicht eingeplant.
gez.
Birgit Alkenings
Klimarelevanz:
Eine Verbesserung der Angebotssituation für den Radverkehr kann zu einer Verschiebung des Modalsplit im Sinne Energieeinsparung führen und damit positive Auswirkungen auf das Klima haben.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 Verkehrsflächen
und Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja voraussichtlich (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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